Zur jüngsten Sitzungsrunde der Hattersheimer Ausschusse legte der Hattersheimer Magistrat als Reaktion auf einen Antrag der SPD-fraktion einen Bericht darüber vor, ob und wann ein digitales Online-Buchungsportal zur Buchung und Anmietung von Veranstaltungsräumen eingerichtet werden kann.
Der SPD zufolge sei das Prozedere der Reservierung von Veranstaltungsräumen derzeit in manchen Fällen "umständlich und kompliziert". So fehle die Transparenz hinsichtlich freier Termine und der Vergabekriterien, insbesondere die Räumlichkeiten der Stadthalle betreffend. Eine digitale und online verfügbare Buchungsplattform sei erforderlich. Durch eine solche Plattform solle auf einen Blick über einen längeren Zeitraum ersichtlich sein, welche städtischen und privaten Flächen zu welchen Terminen und Konditionen verfügbar und direkt buchbar sind.
Im Zuge dessen könne mit der Buchung auch ein digitales Schließsystem angebunden werden, beispielsweise mit Schlüsselchips oder Zugangscode, sodass der Ablauf der Schlüssel- beziehungsweise der Raumübergabe vereinfacht werden könne. Durch ein solches System werde die Organisation von Veranstaltungen erleichtert und der Aufwand für die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner reduziert.
Den aktuellen Sachstand beschreibt der Magistrat nun wie folgt: Die Einführung eines digitalen Buchungsportals zur Anmietung von städtischen Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls dazugehöriger Flächen sei möglich und bereits in Planung. Derzeit würden die Systeme unterschiedlicher Anbieter miteinander verglichen und Angebote eingeholt.
Die Vergabe der städtischen Räumlichkeiten sowie der gegebenenfalls dazugehörigen Flächen erfolge auf Grundlage der Vergabe- und Gebührenordnung für die Nutzung von städtischen Einrichtungen in ihrer gültigen Fassung. Eine neue Vergabe- und Gebührensatzung für die Überlassung von Räumlichkeiten der Stadthalle sowie der dazugehörigen Flächen sollte zum 1. März in Kraft treten. Auch für die übrigen zu vergebenden städtischen Räumlichkeiten wird derzeit eine neue Vergabe und Gebührensatzung erarbeitet. Eine Vergabe privater Flächen kann nicht durch die Stadtverwaltung erfolgen. Zudem sei die Einführung eines digitalen Schließsystems gegenwärtig nicht geplant.
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