Einstimmig votierten die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr in ihrer Sitzung am Dienstag, 23. September, für die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“. Die Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung hatte zuvor bereits im Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.
Hintergrund dieses Vorstoßes ist der Umstand, dass für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im Stadtteil Okriftel bislang kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Der Geltungsbereich wird im Nordwesten durch die Sindlinger Straße, im Osten durch Kleingärten, im Süden durch die Straßen „Am Wäldchen“ und Isenburgstraße sowie das Okrifteler Wäldchen und im Westen durch die Birsteinstraße begrenzt.
In der ausführlichen Begründung zum Bebauungsplan wird festgestellt, dass sich im Plangebiet angesichts des vorherrschenden Siedlungsdrucks und der damit verbundenen Nachverdichtung städtebauliche Entwicklungen abzeichnen, die es zur "Wahrung des dörflichen Siedlungscharakters" zu ordnen gelte.
Das Gebiet sowie die direkte Umgebung seien überwiegend durch Wohnnutzung in Form von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäusern geprägt. Die meisten Grundstücke seien bereits bebaut, unbebaute oder nur geringfügig genutzte Grundstücke seien nur noch vereinzelt vorzufinden, wie beispielsweise im Bereich der Birsteinstraße. "Entlang des öffentlichen Straßenraums der Sindlinger Straße und Festplatzstraße ist das Gebiet durch eine übermäßig hohe Bebauungsdichte und Flächenbeanspruchung geprägt. Die städtebauliche Dichte nimmt zwischen in Richtung Südosten zum Ökrifteler Wäldchen und Mainufer hin deutlich ab", heißt es in der Begründung weiter.
Ein Teil des Plangebiets ist im Bereich der Überschwemmungsgebiete „Main“ und „Schwarzbach“ verortet. Die "unregulierte Flächeninanspruchnahme durch zunehmende Bebauung und Versiegelung innerhalb des unbeplanten Innenbereichs" wirke sich "nachteilig auf die bereits bestehende Hochwasserthematik" aus. Auch im Fall von Starkregenereignissen stelle der steigende Versiegelungsanteil die stark ausgelastete städtische Entwässerungsinfrastruktur vor zunehmende Herausforderungen.
Aus diesen Gründen sei "eine planungsrechtliche Steuerung der baulichen Entwicklung, unter Berücksichtigung der in Teilen des Plangebiets befindlichen Überschwemmungsgebiete und der damit verbundenen Rahmenbedingungen, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sinnvoll und erforderlich."
Außerdem wird mit dem Bebauungsplan beabsichtigt, eine weitere Zunahme des Versiegelungsanteils auf ein "verträgliches Maß" zu begrenzen und gleichzeitig "qualitative und quantitative Maßnahmen zur Zurückhaltung, Verwertung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers" zu definieren.
Eine flächensparende Bauleitplanung soll dem Hochwasserschutz dienen, weil der natürliche Rückhalt von Niederschlagswasser Einfluss auf Entstehung und Ausmaß von Hochwasser habe.
Um auch zukünftig nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, welche den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht werden, und ein ausgewogenes Miteinander von Bebauung und Grünstrukturen zu gewährleisten, sei es erforderlich die anhaltende Nachverdichtung planungsrechtlich verträglich auszugestalten. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werde ein angemessener städtebaulicher Rahmen festgesetzt und eine geordnete Siedlungsentwicklung langfristig gewährleistet, heißt es in der Begründung abschließend in Bezug auf den Anlass, die Erforderlichkeit und die Ziele der Planung.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgte nach Redaktionsschluss am gestrigen Mittwochabend im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung in der Hattersheimer Stadthalle.
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