Freie Wähler: Rechtsstreit um Ausschlussverfahren setzt sich fort

Oberlandesgericht weist sofortige Beschwerde der FWG Hattersheim gegen Ordnungsgeldbeschluss zurück

Noch immer beschäftigt der Rechtsstreit um das letztjährige Ausschlussverfahren der Listenkandidatinnen Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes die Hattersheimer Freien Wähler - und die Gerichte.

Der Reihe nach: Der Wahlkampf zur letztjährigen Kommunalwahl lief auf Seiten der FWG Hattersheim nicht gerade rund, das prozentuale Abschneiden war letztendlich enttäuschend. Im Nachgang zur Wahl kam es zu kontroversen internen Debatten über eine Fortsetzung der bisherigen Regierungskoalition mit CDU und FDP - begleitet von personellen Veränderungen: Die Listenkandidatinnen Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes sollten nur wenige Monate nach ihrem Eintritt aus der Partei ausgeschlossen werden, so der Beschluss des erweiterten FWG-Vorstands am 26. März 2021. Der 2. Vorsitzende Michael Lixenfeld und Kassiererin Beatrix Schmitt hingegen unterstützten die beiden Frauen und traten ihrerseits zurück.

Wörner und Hofmann-Matthes reichten Klage beim zuständigen Landgericht ein: Zum einen erachteten sie die Entscheidung des Vorstands zum Ausschlussverfahren als nicht rechtmäßig, zum anderen beklagten die beiden, dass man ihnen wichtige Unterlagen vorenthielt.

Folgenschwere Versäumnisurteile

Nach der Klage der beiden Ausgeschlossenen befand sich die dezimierte Hattersheimer FWG in der Zwickmühle: Vor dem Landgericht herrscht Rechtsanwaltszwang, erklärte Karl Heinz Spengler im vergangenen Jahr im Gespräch mit dieser Zeitung. Da man zu diesem Zeitpunkt nach den Rücktritten von Lixenfeld und Schmitt nicht über einen geschäftsfähigen Vorstand verfügte, konnte man keinem Anwalt ein Mandat erteilen. Somit ergingen nacheinander zwei Versäumnisurteile gegen die FWG Hattersheim.

Mit dem Versäumnisurteil vom 10. Juni 2021 forderte das Landgericht Frankfurt den FWG-Vorstand auf, Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes bis zu einer wirksamen Entscheidung über deren Vereinsausschluss nicht von Veranstaltungen fernzuhalten und ihnen keine Informationen für Mitglieder vorzuenthalten.

Landgericht: Vereinsausschluss vom 26. März nichtig

Der Knackpunkt hierbei: Personalentscheidungen wie unter anderem auch Ausschlussverfahren müssen durch das oberste Organ des Vereins beschlossen werden: Die Mitgliederversammlung. Mit dem festgehaltenen Willen des Vorstands zum Ausschluss alleine ist es noch nicht getan. Diese Mitgliederversammlung fand erst am 1. Juli 2021 statt, und dort stimmten die Mitglieder der Freien Wähler schließlich auch mehrheitlich für den Ausschluss von Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes aus der FWG.

Zwischenzeitlich fand am 6. April eine weitere FWG-interne Versammlung statt, zu der Wörner und Hofmann-Matthes bereits nicht eingeladen worden waren. Nach Ansicht des damaligen FWG-Vorsitzenden Oliver Wiendl handelte es sich dabei nicht um eine Mitgliederversammlung, sondern um einen turnusmäßigen "informativen Austausch", bei dem keine Beschlüsse gefasst werden. Die Mitgliedschaften von Wörner und Hofmann-Matthes erachtete man damals bereits als ruhend, deshalb wurden diese nicht eingeladen.

Dies sah das Landgericht bereits im vergangenen Juni anders: Der FWG-Vorstand wurde aufgefordert, Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes sämtliche Unterlagen, die anderen Vereinsmitgliedern seit dem 26. März zugegangen waren, ebenfalls zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch den Koalitionsvertrag mit CDU und FDP. Da die FWG keinen Einspruch gegen dieses Versäumnisurteil erhoben hatte, ist es schließlich auch rechtskräftig geworden.

Zudem wurde mit einem weiteren Versäumnisurteil vom 23. Juni 2021 beschlossen, dass der Vereinsausschluss der beiden Listenkandidatinnen vom 26. März nichtig sei. Auch dieses Urteil wurde mittlerweile rechtskräftig.

Zu früh des Saales verwiesen

Der Rechtsstreit setzte sich noch weiter fort: Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung der FWG Hattersheim am 1. Juli 2021 wurden Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes aus der FWG ausgeschlossen und des Saales verwiesen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde noch vor der Entlastung des Vorstands, den Vorstandsneuwahlen sowie der Beschlussfassung über eine Satzungsänderung durchgeführt.

Wörner und Hofmann-Matthes sahen in diesem Vorgehen, das ihnen wesentliche Mitgliederrechte vorenthielt (Rede- und Stimmrecht), einen Verstoß gegen das Versäumnisurteil vom 10. Juni 2021 und beantragten deshalb ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro, im schlimmsten Fall gefolgt von Ordnungshaft gegen den Vereinsvorsitzenden Karl-Heinz Spengler. Die FWG-Vorstand beantragte im Gegenzug erwartungsgemäß die Abweisung dieser Forderung.

Am 24. September 2021 beschloss das Landgericht dann tatsächlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen den FWG-Vorstand, "ersatzweise Ordnungshaft von einem Tag gegen den Vorstandsvorsitzenden des Schuldners, Herrn Karl-Heinz Spengler". Gegen diesen Beschluss reichte der FWG-Vorstand sofortige Beschwerde ein - ohne Erfolg: Die Rechtmäßigkeit des verhängten Ordnungsgeldes wurde bestätigt, man sieht einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung als gegeben an, da entgegen des Urteils vom 10. Juni 2021 Simone Wörner und Elisabeth Hofmann-Matthes von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen und des Saales verwiesen worden waren, obwohl noch mehrere Punkte auf der Tagesordnung standen. Zu diesem Zeitpunkt hätte man nach Ansicht des Gerichts das durch die einstweilige Verfügung verhängte Verbot noch beachten müssen.

Somit hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nun am 9. Februar beschlossen, die sofortige Beschwerde der Freien Wähler Hattersheim gegen den Ordnungsgeldbeschluss vom 24. September 2021 auf deren Kosten zurückzuweisen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X