Gedenken und Kompromisse inmitten des Wahlkampfs

Stadtverordnete erinnerten an Opfer von Hanau / Einigung bezüglich der Satzung zur Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen

Foto: hl
Die Kosten für die Unterhaltung der Stadthalle Hattersheim überschritten im vergangenen Jahr die Mieteinnahmen immer noch deutlich.
Die Kosten für die Unterhaltung der Stadthalle Hattersheim überschritten im vergangenen Jahr die Mieteinnahmen immer noch deutlich.

mpk

Zu Beginn der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor den anstehenden Kommunalwahlen erinnerte Stadtverordnetenvorsteher Georg Reuter am vergangenen Donnerstag an die rassistisch motivierten Morde von Hanau, die auf den Tag genau sechs Jahre zuvor begangen worden waren. Auch der Hattersheimer Ausländerbeirat gedachte der Opfer mit einem Schreiben, das auf allen Plätzen in der Stadthalle auslag und dem Hashtag "SayTheirNames" folgend auch die Namen der Getöteten auflistete: Said Nesar Hashemi, Hamza Kurtovic, Ferhat Unvar, Sedat Gürbüz, Fatih Saraçoglu, Gökhan Gültekin, Vili Viorel Paun, Mercedes Kierpacz und Kaloyan Velkov.

"Wir gedenken ebenso der vielen anderen unschuldigen Menschen, die durch Amokläufe und die Taten irregeleiteter Menschen ihr Leben verloren haben. Es ist an der Zeit, dass unsere Gesellschaft den Blick auch auf die Menschen richtet, die hinter solchen Taten stehen: auf Menschen, die sich organisieren, um Hass und Zwietracht zu säen; auf jene, die Hass und Verschwörungstheorien zu einem lukrativen Geschäftsmodell machen; und auf Gruppierungen, die sich politische und persönliche Vorteile von einer Spaltung der Gesellschaft versprechen. Das sind Serientäter, denn sie züchten immer wieder neue Täter. Diesen Menschen und Gruppierungen muss sich unsere Gesellschaft entgegenstellen und ihre Strukturen systematisch auflösen", so der Ausländerbeirat Hattersheim.

Stadtverordnetenvorsteher Georg Reuter erweiterte das Gedenken um ein aktuelles Ereignis in Rheinland-Pfalz, wo in diesem Monat ein Zugbegleiter bei einer Routinekontrolle sein Leben verloren hat: "Ob rassistischer Terror oder Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Jede Tat ist ein Angriff auf unserer Werte und unser friedliches Miteinander. Ihr Schicksal ist uns Mahnung und Auftrag zugleich. Als Bürgerinnen und Bürger stehen wir alle in der Verantwortung Hass, Ausgrenzung und Gewalt geschlossen entgegenzustehen. unser Mitgefühl gilt heute wie damals den Familien und Freunden der Opfer, die seither mit diesem unermesslichen Verlust leben müssen." Es folgte eine Schweigeminute in Gedenken an die Opfer.

Rechtssicherheit bei der Unterbringung Hilfsbedürftiger

Der am meisten diskutierte Tagesordnungspunkt beschäftigte sich diesmal mit der Satzung über die vorübergehende Unterbringung hilfebedürftiger (obdachloser) Personen der Stadt Hattersheim am Main. Dies lag auch daran, dass die Drucksache des Magistrats im Vorfeld den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, so dass die dazugehörige Aussprache erst in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen konnte.

In seiner Vorlage stellt der Magistrat fest, dass die Unterbringung von hilfsbedürftigen Menschen "kein freiwilliges Angebot, sondern eine Kernaufgabe der Gefahrenabwehr" darstelle. Die Stadt Hattersheim ist gesetzlich verpflichtet, Obdachlosigkeit als Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. "Wer kein Dach über dem Kopf hat, ist unmittelbaren Risiken für Leib, Leben und Gesundheit ausgesetzt – besonders bei extremer Witterung", heißt es dort weiter.

Die nun vorliegende Satzung soll für die Verwaltung und die Betroffenen gleichermaßen ein rechtssicheres Regelwerk schaffen, das klare Voraussetzungen für die Aufnahme sowie den Umfang der Hilfe formuliert. Durch verbindliche Nutzungs- und Verhaltensregeln sichere man einen geordneten Betrieb in den Unterkünften und fördere ein konfliktfreies Miteinander. In akuten Notlagen ermögliche die Satzung der Stadt ein zügiges und entschlossenes Handeln. Zudem stelle sie sicher, dass die Unterbringung als gezielte Nothilfe auf das notwendige Maß begrenzt bleibt und den Fokus auf die Beseitigung der Notlage legt. "Diese Satzung ist das notwendige Instrument, um Obdachlosenhilfe menschlich, rechtssicher und effizient zu gestalten und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit im Stadtgebiet zu wahren", heißt es in der Begründung zur Vorlage abschließend.

Nathalie Ferko, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, hatte hierzu zwei Fragen: Zum einen wollte sie wissen, ob man sich bei der Erstellung der Satzung mit dem Team des Hauses St. Martin am Autoberg, der hiesigen Facheinrichtung für Wohnungslose, abgestimmt habe. Zum anderen erscheint ihrer Partei die monatliche Gebühr für die Nutzung einer Unterkunft innerhalb des Satzungsgebietes von pauschal 510 Euro (inklusive Miete, Strom, Wasser, Heizung), recht hoch, gerade im Vergleich zu anderen Kommunen wie Flörsheim, wo hierfür lediglich 392 Euro aufgerufen werden.

Bürgermeister Klaus Schindling stellte fest, dass das Haus St. Martin bei der Satzungserstellung nicht involviert war, dies sei auch nicht üblich, da Satzungen "hoheitlich von der Verwaltung ausgearbeitet" werden und es ja auch nicht darum ging, ein "politisch ausgewogenes Schriftstück" im Parlament miteinander zu vereinbaren, sondern darum, eine Rechtsgrundlage für eine korrekte Abrechung zwischen Landkreis und Kommune zu schaffen.

Für eine kurzzeitige Verschärfung des Tons und verwundertes Getuschel in den Reihen der Stadtverordneten sorgte an dieser Stelle der Hinweis des Bürgermeisters, dass "auch wenn es in der Zeitung manchmal anders steht" die "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Ordnungsamt arbeiten, keine Vollpfosten sind", sondern als "hochqualifizierte Fachkräfte" einer "sehr ordentlichen, guten Arbeit nachgehen" und das vollumfängliche Vertrauen des Bürgermeisters genießen. Es blieb offen, woher genau diese Formulierung stammte. Dem Stadtanzeiger ist kein Presseerzeugnis bekannt, dass im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung diesen Ausdruck so veröffentlicht hat.

Zur Frage bezüglich der Nutzungsgebühr gab Bürgermeister Schindling zu Bedenken, dass man als Stadt immer Unterkünfte vorhalten müsse, so dass man stets in der Lage sei, kurzfristig von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen unterzubringen. Deshalb habe man auch immer eine gewisse Nichtauslastung im Bereich der vorhandenen Unterkünfte für hilfsbedürftige Menschen, was man billigend in Kauf nimmt. Und danach bemisst sich letztendlich auch die aufgerufene Gebühr. Dieses Vorgehen stelle auch keine Veränderung zur gewohnten Praxis in Hattersheim in den letzten Jahrzehnte dar, stellte Schindling zusätzlich fest.

Eine Frage der Privatsphäre

Eine weitere Anmerkung der Grünen bezüglich des Betretungsrechts entwickelte sich zum größten Streitpunkt zu dieser Drucksache. Nathalie Ferko regte dann, dass städtische Angestellte auch in Hattersheim, wie in der Nachbarstadt Flörsheim, erst nach vorheriger Anmeldung die Obdachlosenunterkünfte betreten dürfen. So soll den Bewohnerinnen und Bewohnern ein angemessenes Maß an Privatsphäre zugestanden werden.

Auch Thomas Abicht (SPD) kritisierte die Praxis eines möglichen unangekündigten Betretens rund um die Uhr. In solchen Wohnungen seien schließlich Menschen untergebracht, die sich in akuten Notsituationen befinden und Erholung in einer zuverlässigen Privatsphäre auch bitter nötig haben.

Abicht berichtete, dass man sich im Vorfeld schon mal in kleiner Runde mit den Fraktionsvorsitzenden darüber unterhalten habe, dass man sich auf die Satzung mit kleinen, punktuellen Änderungen einigen könnte.

Und so kam es dann auch: Die Sitzung wurde für einen durchaus nennenswerten Zeitraum unterbrochen und die Fraktionsvorsitzenden besprachen sich ausführlich mit dem Stadtverordnetenversteher und Chris Savage vom Ausländerbeirat. Letzteres Gremium hatte sich zu diesem Thema ebenfalls viele Gedanken gemacht und einen Katalog mit elf Anregungen vorgelegt, wobei die Fraktionsvorsitzenden Michael Minnert (CDU) und Dr. Marek Meyer (SPD) gleichermaßen der Ansicht waren, dass man so eine Satzung inhaltlich nicht überfrachten sollte. Minnert war der Meinung, dass die Vorschläge des Ausländerbeirats größtenteils eher für eine Hausordnung geeignet seien, nicht jedoch für eine solche Satzung.

Der Kompromiss in § 5 (10) der Satzung lautet nun: "Das Betreten der Unterkünfte ist den Beauftragten der Stadt Hattersheim am Main jederzeit gestattet. In der Zeit von 22 Uhr und 7 Uhr ist das Betreten nur dann zulässig, wenn im Interesse der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung Feststellungen zu treffen sind, die zu anderen Zeiten nicht getroffen werden können, oder bei Gefahr im Verzug.“

Ebenso wurde das Wort "maximal" bei der Feststellung gestrichen, dass persönliche Sachen der Personen für die Dauer von vier Wochen ab der Räumung der Unterkunft durch die Stadt Hattersheim am Main verwahrt werden.

In dieser Form wurde die Vorlage des Magistrats schließlich einstimmig angenommen.

Mieteinahmen der Stadthalle

Eine Anfrage der SPD-Fraktion beschäftigte sich mit den Mieteinnahmen und den Kosten der Stadthalle im vergangenen Jahr. Die Sozialdemokraten bezogen sich dabei auf den zweiten Bericht 2025 über die Finanzlage der Stadt, in dem bereits auf Mindereinnahmen bei der Vermietung der Stadthalle hingewiesen worden war.

Bereits in den Haushaltsberatungen habe die SPD die ihrer Ansicht nach "sehr optimistischen Ansätze bei den Mieteinnahmen" kritisch beäugt. Deshalb erkundigte man sich jetzt nach den konkreten Zahlen für 2025.

In der schriftlichen Beantwortung wurden nun Mieteinnahmen für 2025 in Höhe von 131.496,61 Euro beziffert. Dem gegenüber stehen gebuchte Gesamtaufwände im Haushaltsprodukt Stadthalle in Höhe von 487.721,32 Euro.

Im ersten Quartal 2026 wurde die Stadthalle bereits für 32 Veranstaltungen an 33 Tagen gebucht, die Einnahmen in Höhe von 63.164,24 Euro generieren. Für den Zeitraum von April bis Dezember 2026 wurden auch schon Mietverträge im Wert von 88.638,93 Euro abgeschlossen.

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