Grund für durchgehende Beflaggung an öffentlichen Gebäuden

Hessen feiert 2026 seinen 80. Geburtstag

hb

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in den vergangenen Wochen an das Rathaus gewandt und nach dem Grund für die durchgehende Beflaggung im Jahr 2026 gefragt. Hintergrund ist ein besonderes Jubiläum: Das Land Hessen wird 80 Jahre alt.

Aus diesem Anlass hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport angeordnet, dass vom 24. März bis zum 31. Dezember 2026 alle Dienstgebäude des Landes sowie sonstige öffentliche Gebäude beflaggt werden. Diese Regelung gilt landesweit – und damit auch für die Kommunen.

Grund ist das Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946. Hessen war nach dem Zweiten Weltkrieg das erste Bundesland, das sich eine eigene demokratische Verfassung gegeben hat. Der damalige Ministerpräsident Karl Geiler ließ 1946 einen Verfassungsentwurf erarbeiten. Nach freien Wahlen zur Verfassungsberatenden Landesversammlung wurde die Verfassung im Herbst 1946 beschlossen und am 1. Dezember von der Bevölkerung mit großer Mehrheit angenommen.

Mit der Beflaggung erinnert das Land im gesamten Jubiläumsjahr an diesen demokratischen Neubeginn und an die Entwicklung Hessens in den vergangenen 80 Jahren.

Die Stadt Hattersheim am Main setzt diese landesweite Anordnung gerne um.

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