Keine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rheinstraße

Magistrat legt zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung Bericht zur Erhöhung der dortigen Verkehrssicherheit vor

Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Februar wurde der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit auf der Rheinstraße zu erhöhen. Hierzu sollte der Magistrat auch Gespräche mit der Verkehrsbehörde Hessen Mobil führen, soweit diese Behörde für die Genehmigung oder Umsetzung von Maßnahmen zuständig sei. Der Magistrat berichtete nun der Stadtverordnetenversammlung, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.

Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Rheinstraße kann demnach durch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen oder bauliche Maßnahmen erfolgen.

Für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen in Bezug auf die Installation stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen sei die Zustimmung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit notwendig. Hierfür hat die Hattersheimer Stadtpolizei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Unterstützt wurde diese Aktion durch die angebrachten Geschwindigkeitsanzeigen, die darüber hinaus die gefahrenen Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs dokumentieren, heißt es im Bericht weiter. Die Ergebnisse wurden anschließend der Polizei zur Prüfung übersandt.

In der mittlerweile vorliegenden Stellungnahme wird unter anderem mitgeteilt, dass bei den verdeckt erhobenen Verkehrsdaten für 85 Prozent der erfassten Kraftfahrzeuge die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 54 km/h bzw. in Gegenrichtung bei 50 km/h lag. "Die Auswertung des Unfalllagebildes durch den Regionalen Verkehrsdienst ergab, dass es sich bei der beantragten Messörtlichkeit um keinen geschwindigkeitsbedingten Unfallhäufungspunkt handelt", so das Fazit der Kontrollen.

Der Bericht geht ferner darauf ein, dass im Jahr 2024 sich im Streckenabschnitt eine Straßenverkehrsgefährdung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignete, dem als Ursache unter anderem eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit Überholvorgang zu Grunde lag. Bei diesem Unfall handelte es sich um einen individuellen Einzelfall, der "nicht streckenbedingt oder streckentypisch verursacht wurde".

Eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung dieses Streckenabschnittes rund um die Uhr könne zu keiner Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und wird aus Sicht der Hessischen Schule für öffentliches Management und Sicherheit als "nicht erlasskonform" bewertet. Deshalb fehle es auch an Gründen für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Verkehrssicherheit.

Dennoch werde die Straßenverkehrsbehörde auch weiterhin durch Geschwindigkeitskontrollen und Anbringen der Geschwindigkeitsanzeigen für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet Sorge tragen, heißt es im Magistratsbericht weiter.

Hessen Mobil werde zudem entlang der L3006 einen kombinierten Geh- und Radweg „Gehweg, Radfahrer frei“ umsetzen. Diese etwa 600 Meter lange Strecke beinhaltet den Kurvenbereich „Klarabergstraße“ und führt bis zur Kreuzung „Rheinstraße/Nahering“.

"Die bauliche Maßnahme wird zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Rheinstraße führen. Neben dem kombinierten Geh- und Radweg sind Fahrbahnmarkierungen und eine Querungshilfe im Kreuzungsbereich der Klarabergstraße und zur Einfahrt der Südweststahl AG vorgesehen", stellt der Magistrat in seinem Bericht in Aussicht.

Ergänzend dazu trage eine Fahrbahnverschwenkung etwa auf Höhe der Rheinstraße Hausnummer 60 mit Mittelinsel zum Einfädeln des Radverkehrs von der Straße auf den Geh- und Radweg zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

"Im Zuge zur Abstimmung dieser Planung steht die Stadt noch immer im Austausch mit Hessen Mobil, um die Möglichkeit der Umsetzung ergänzender baulicher Maßnahmen im Straßenverlauf, die zusätzlich zur Verkehrssicherheit beitragen können, zu prüfen und bedarfsgerecht umzusetzen", heißt es abschließend.

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