Die Hattersheimer Sozialdemokraten erachten das neue hessische Leerstandsgesetz als Chance für die Kommunen, erstmals gezielt gegen dauerhaften Leerstand vorzugehen - und angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Hattersheim, liege es in der Verantwortung der Politik, dieses Instrument auch zu nutzen.
In ihrer Antragsbegründung verweist die SPD auf den Umstand, dass viele Familien dringend bezahlbaren Wohnraum suchen, während gleichzeitig einzelne Wohnungen und Gebäude über längere Zeit leerstehen, und dies "oft ohne nachvollziehbaren Grund".
"Eine Leerstandssatzung schafft Transparenz, verpflichtet Eigentümer zu einer aktiven Nutzung oder Rückmeldung, verhindert spekulativen Leerstand und hilft dabei, bestehenden Wohnraum wieder verfügbar zu machen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu sozial gerechter Wohnungspolitik und einer nachhaltigen Stadtentwicklung", so die SPD-Fraktion weiter, die sich ausdrücklich dafür einsetzen will, vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen, damit die Bürgerinnen und Bürgern dringend benötigten Wohnraum finden. Eine Leerstandssatzung sei hierfür ein wirkungsvolles und vom Land Hessen ausdrücklich vorgesehenes Instrument.
Aus diesen Gründen legte die Hattersheimer SPD zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember einen Antrag vor, demzufolge der Magistrat auf der Grundlage des besagten hessischen Leerstandsgesetzes einen Entwurf für eine Leerstandssatzung für die Stadt Hattersheim erstellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen soll.
Der Stadtverordnete Dirk Staudt wies bei seiner Vorstellung des Antrags in der Stadtverordnetenversammlung zusätzlich noch auf den Umstand hin, dass dem Zensus vom 15. Mai 2022 zufolge insgesamt 13,840 Wohnungen in Hattersheim aufgeführt wurden. Davon wurden 6.065 von den Eigentümern bewohnt, 7,245 vermietet. 500 Wohnungen wurden im damaligen Zensus als Leerstand bezeichnet. "Das ist schon eine enorme Hausnummer", urteilte Staudt, räumte aber auch ein, dass es bei einer Leerstandssatzung um längerfristigen Leerstand gehe. 107 Wohnungen standen über ein halbes Jahr lang leer, 187 über ein Jahr oder länger. Diese beiden Kategorien zusammen ergeben 294 Wohnungen, in den Augen von Dirk Staudt eine durchaus relevante Zahl für eine Kommune von der Größe Hattersheims.
Staudt betonte auch, dass es eine Leerstandssatzung keinesfalls an den Eigentumsverhältnissen von Immobilien rütteln will: "Das hat mit Enteignung nichts zu tun, die will hier niemand." Es gehe lediglich darum, ein paar "stille Reserven" in Sachen Wohnraum zu identifizieren und möglichst dem Markt wieder zuzuführen. Hierfür soll deshalb eine Meldepflicht für Leerstand über sechs Monaten eingeführt werden.
Koalition will nicht in Eigentum eingreifen
Andreas Endler (CDU) zufolge hat auch die regierende Koalition in Hattersheim Interesse an einer Beseitigung von Leerstand, hierfür bräuchte es jedoch viele kleinere Maßnahmen, und nicht so einen "richtigen Hammer", wie ihn die SPD beantragt hat. Zwar könne im Zuge einer Leerstandssatzung tatsächlich nicht von Enteignung die Rede sein, jedoch will man auf diesem Wege den Leuten sagen, was sie mit ihrem Eigentum zu tun haben - und genau eine solche Vorgehensweise sei eben nicht das, wofür die CDU, die FDP oder die Freien Wähler stehen, so Endler: "Wir wollen nicht in das Eigentum der Leute eingreifen." Und man will auch niemanden kriminalisieren, der womöglich seine Wohnung sechs Monate und einen Tag lang nicht vermietet und diesen Umstand noch nicht gemeldet hat. Zudem kassiere man als Vermieter nicht einfach nur jeden Monat Geld, sondern man hat als solcher auch erhebliche Pflichten, denen nicht jeder Eigentümer zwangsläufig gewachsen ist, sei es beispielsweise durch Alter oder Krankheit.
Und schließlich ziele die Leerstandssatzung des Landes Hessen nicht auf "Geisterhäuser" in Kommunen wie Hattersheim ab, sondern auf Orte, an denen Spekulation mit Immobilien betrieben wird.
Immobilienspekulation im Speckgürtel
Dem Vorwurf der Kriminalisierung widersprach Dirk Staudt: Es sei keine Straftat, eine Wohnung leerstehen zu lassen. Es werde auch im Zuge einer Leerstandssatzung keinen Pranger geben. Es gehe einfach nur darum, dass es in Hattersheim angesichts der Anzahl der leerstehenden Wohnungen sicher auch eine nicht zu unterschätzende Anzahl gebe, die geeignet dafür seien um auf den Markt zu gehen.
Und Nathalie Ferko, die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, unterstrich noch einmal, dass es hierbei um Leerstand in Wohnungen gehe, auch in Neubauten, weil diese einfach zu teuer sind. Man lebe hier im Speckgürtel von Frankfurt, und es gebe nun mal Leute, die angesichts der zentralen Lage zwischen Frankfurt, Mainz und Wiesbaden Geld in Hattersheimer Wohnungen investieren und diese sehr teuer vermieten, weshalb diese Wohnungen zuweilen auch sehr lange leer stehen. "Und das sind die Leute, wo wir sagen: Leerstandssatzung ist sinnvoll", so Ferko.
Bürokratisches Monster?
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Norbert Reichert führte zusätzlich an, dass eine solche Satzung einen großen Verwaltungsakt auslösen würde, mit systematischer Erfassung der Leerstände, formellen Anschreiben, Anhörungen, Fristenkontrollen, Bußgeldverfahren. Und schließlich stelle sie auch eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte" dar, weil es so zweifellos zu jeder Menge Rechtsstreitigkeiten kommen würde.
Schließlich wurde der Antrag bei Zustimmung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Nein-Stimmen von Seiten der regierenden Koalition, bestehend aus CDU, FDP und FW, mehrheitlich abgelehnt.
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