Klimaschutzkonzept, Wegebeleuchtung und Wasserverbrauch

Anfragen der Hattersheimer Fraktionen im Rahmen der jüngsten Ausschussrunde

Vor der Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstagabend beschäftigten sich die Hattersheimer Ausschüsse in der vergangenen Woche bereits mit diversen Anfragen der Fraktionen.

So hatte zum Beispiel die SPD-Fraktion eine Anfrage bezüglich des integrierten Klimaschutzkonzepts in Hattersheim parat: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am 12. März hatte der städtische Klimaschutzmanager Andreas Flettner den derzeitigen Bearbeitungsstand des integrierten Klimaschutzkonzeptes präsentiert. Dort fand als Referenzjahr für den Energieverbrauch das Jahr 2019 Berücksichtigung. Die SPD stellt vor diesem Hintergrund fest, dass damals der erste Bauabschnitt der Rechenzentren an der Voltastrasse fertig gestellt und in Betrieb genommen wurde, die seitdem in Betrieb gegangenen bzw. sich derzeit in Bau befindlichen oder geplanten Rechenzentren jedoch angesichts des nun schon fünf Jahre zurückliegenden Referenzjahres in dieser Analyse keine Rolle spielen können. Ebenso erwähnte Flettner, "dass das Klimaschutzkonzept mit einer Frist im Sommer bei übergeordneten Behörden eingereicht werden muss", heißt es in der Anfrage der SPD.

Der Magistrat stellte daraufhin fest, dass die finale Fassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes bis zum 30. Juni dieses Jahres bei der Bundesgesellschaft ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) in Berlin einzureichen war. Dies sein ein erforderlicher Bestandteil des Förderprogramms im Rahmen des Vorhabens „Hattersheim wird Klimakommune – Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagement“. Kritik fand die Feststellung, dass der Magistrat das Klimaschutzkonzept der Stadtverordnetenversammlung erst nach diesem Stichtag vorlegen wird: Aufgrund des Termins der Stadtverordnetenversammlung sei eine Vorlage der finalen Fassung vor 30. Juni nicht möglich gewesen, die Vorlage zur Beschlussfassung ist deshalb für die Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstag geplant.

Bezüglich der Frage, warum der seit 2019 zu erwartende signifikante Anstieg des Stromverbrauches durch die neuen Rechenzentren nicht im Klimaschutzkonzept berücksichtigt werde, stellte man seitens des Magistrats fest, dass aufgrund der fortschreitenden Entwicklung von beispielsweise Servertechnologie und Kühlungstechnik sowie der sich ändernden Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) zum Zeitpunkt der Datenerhebung keine ausreichend belastbaren Verbrauchsdaten vorhanden waren.

Bezüglich der Zielsetzung Klimaneutralität bis 2045 erwartet der Magistrat, dass aufgrund der geografischen Gegebenheiten eine erneuerbare Stromproduktion auf Hattersheimer Gemarkung nur mit Ausbau von Photovoltaik-Technik erreichbar sei. "Da aus einer kWh Strom – je nach Medium - bis zu 4 kWh Wärme entstehen können, ist somit eine vollständige Kompensation und Verbesserung der Gesamtbilanz zu erwarten."

Die Nutzung der Abwärme wurde zudem im Klimakonzept als Potenzial analysiert und berücksichtigt: "Neben der gebäudescharfen Analyse eines Kommunalen Wärmeplans gibt es, neben bereits durchgeführten Studien zur Nutzung, auch rein physikalische Bedingungen, die die Planungen bereits jetzt beeinflussen. Auch vorliegende Verbrauchs- und Geo-Daten finden ebenso bereits Eingang in die Planungen", heißt es in der Antwort des Magistrats.

Zudem finde der Stromverbrauch aufgrund der Bilanzierungssystematik für Kommunen (Endenergiebasierte Territorialbilanz) vollständig Eingang in die städtische Bilanz. Auf der anderen Seite werde aber auch die Reduktion der Verbräuche und Emissionen im Wärmesektor aufgrund der Umstellung von fossilen Energien auf Abwärme erfasst.

Und da bereits vertraglich eine Nutzung der Abwärme vereinbart und die technische Möglichkeit definitiv vorhanden sei, so der Magistrat, sei seitens des Klimaschutzkonzeptes die Nutzung der Abwärme als feste Größe für die künftige Wärmeversorgung eingeplant. "Sollte diese Nutzung nicht möglich sein, findet eine Verschiebung innerhalb der Beheizungsstruktur zu den anderen Energieträgern statt (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie)", heißt es abschließend in der Beantwortung.

Beleuchtung von außerörtlichen Schulrouten

In einer weiteren Anfrage erinnerte die SPD daran, dass am 25. Februar 2021 die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Sozialdemokraten einstimmig den Magistrat aufgefordert hatte zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Förderprogramms zur Beleuchtung von außerörtlichen Schulrouten vorliegen und die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse diese Prüfung zu unterrichten.

Eine erste Nachfrage zum Stand der Prüfung im Februar 2022 ergab kein messbares Ergebnis, stellte die SPD-Fraktion fest. Da nach wie vor kein solches Ergebnis präsentiert wurde, sei der Eindruck entstanden, "dass der Beschluss nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit verfolgt wird."

Der Magistrat gab daraufhin bekannt, dass die besagtee Prüfung bis voraussichtlich August 2024 abgeschlossen sein werde. Der entsprechende Bericht befinde sich derzeit in Bearbeitung. Ebenso hätte die SPD gerne eine Aufschlüsselung der aufgewendeten Personalstunden nach Jahren für diese Prüfung gesehen - diesem Wunsch konnte jedoch nicht entsprochen werden: "Es erfolgt keine projektgebundene Zeiterfassung", stellte man seitens des Magistrats hierzu kurz und knapp fest. Ebenso habe es bislang zwischen der Verwaltung und dem Fachdezernat Verkehrsinfrastrukturförderung von Hessen Mobil oder anderen Stellen keinen Kontakt zur Prüfung des Förderprogramms gegeben.

Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Umlaufsperren

Am 25. März hatte der ADFC Main-Taunus zu einer politischen Radtour eingeladen, zahlreiche Mitglieder vieler Fraktionen aus dem Stadtparlament seien dieser gefolgt, so die Hattersheimer SPD. Die Tour hätte schwerpunktmäßig die Probleme mit vorhandenen Umlaufsperren in der Stadt vor Augen geführt. Durch diese sei nicht nur ein Unfallrisiko gegeben, sondern die Nutzung der Wege werde dadurch erschwert, wenn nicht gar verwehrt.

Die Sozialdemokraten stellen fest, dass Verkehrseinrichtungen wie Schranken oder Umlaufsperren ein Unfallrisiko darstellen und derartige Einrichtungen nur dann zulässig seien, wenn "der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichts die Nachteile für die Sicherheit übertreffen." Vor diesem Grund richtete man mehrere Fragen an den Magistrat.

Dieser gab daraufhin an, dass im öffentlichen Verkehrsraum derzeit lediglich eine Wegeschranke (Herderstraße/Goethestraße) aufgestellt sei. Solche Verkehrseinrichtungen werden grundsätzlich durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, eine Überprüfung der Verkehrseinrichtungen finde im Rahmen der Kontroll- und Streifenfahrten durch Bedienstete des Baubetriebshofes und der Stadtpolizei statt. "Verkehrseinrichtungen werden eingesetzt, wenn zuverlässig sichergestellt werden muss, dass durch Verkehrszeichen gesperrte Bereiche nicht befahren werden sollen oder aus Verkehrssicherungsgründen die Geschwindigkeit, z. B. für den Radverkehr, bei abschüssigen Wegen zur Einfahrt in den fließenden Verkehr vermindert werden soll und auch Kontrollmaßnahmen dieses nicht gewährleisten können", heißt es in der Antwort des Magistrats weiter. Derzeit werden entsprechend eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21. März die Verkehrseinrichtungen erfasst und in Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben erneut überprüft.

Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Verkehrseinrichtungen im Bedarfsfall Zug um Zug geändert, so der Magistrat abschließend.

Grünen haben Fragen zum Wasserverbrauch der Rechenzentren

"Während der Offenlage des Bebauungsplans für die Rechenzentren im Kastengrund wurde seitens der Stadt folgende Antwort auf die Frage nach der Wasserversorgung gegeben: Der Betreiber der Rechenzentren wird kein Wasser aus dem Grundwasser der Stadt Hattersheim zur Kühlung der Anlagen entnehmen. Die Verantwortung für die Wasserbeschaffung liegt bei ihnen selbst. Zur Not können sie auf Lastwagen zurückgreifen, und der Wasserverbrauch sei ohnehin nicht besonders hoch." Dies stellten die Hattersheimer Grünen in ihrer Begründung einer Anfrage zum Wasserverbrauch der hiesigen Rechenzentren zunächst fest.

In der Zwischenzeit wurden nun weitere Rechenzentren in der Voltastraße angesiedelt, und weitere befinden sich im Gewerbegebiet Nord in Planung. "Viele Rechenzentrumsbetreiber planen aus Energiespargründen Wasserkühlungstechnologien zur Kühlung einzusetzen", so die Grünen weiter, und fragen daher den Magistrat, wie hoch der Wasserverbrauch der einzelnen Rechenzentren im Stadtgebiet sei.

Der Antwort des Magistrags zufolge wurden im vergangenen Jahr am sich in Betrieb befindlichen Rechenzentrum an der Voltastraße (fünf Rechenzentrumsgebäude) 2.233 Kubikmeter Wasser verbraucht.

"Am Rechenzentrumsstandort Kastengrund, am geplanten Standort im Gewerbegebiet Nord sowie bei den bestehenden Rechenzentrumsgebäuden an der Voltastraße sind geschlossene Kreisläufe für das Kühlwasser vorgesehen, die bei Inbetriebnahme einmal befüllt werden. Hierfür wird Wasser verwendet. Ein permanenter Wasseranschluss ist jedoch nicht erforderlich. Bei allen im Stadtgebiet befindlichen Rechenzentren erfolgt eine Frei-(Luft-)Kühlung des genutzten Leerraums. Dies führt dazu, dass die Dimensionierung der Kreisläufe für die Wasserkühlung kleiner ausfallen kann, wodurch der Kühlwasserbedarf zusätzlich gesenkt wird. Darüber hinaus wird auf adiabate Kühlsysteme verzichtet, die die Verdunstungskälte von Wasser nutzen", führt der Magistrat weiter aus. Unter einer "adiabatischen Zustandsänderung" versteht man ein thermodynamisches System, das mit seiner Umgebung keine Wärmeenergie austauscht, also thermisch isoliert ist.

Die geplanten Rechenzentren im Gewerbegebiet Nord werden mit Trockenluftkühlern und geschlossenen Kühlwasserkreisläufen ausgestattet. Der dortige Wasserverbrauch "wird sich primär aus Sanitärräumen, Teeküchen und der Reinigung ergeben." Der geschätzte Verbrauch aus dieser Nutzung liege nicht vor, so der Magistrat, werde sich aber im Vergleich zur Grundstücksfläche in einem geringen Rahmen bewegen.

Das anfallende Niederschlagswasser soll unter anderem für die Toilettenspülung sowie die Bewässerung der Grundstücks- und Fassadenbegrünung verwendet werden. Die geringen Mengen anfallenden Abwassers werden in die Kanalisation eingeleitet, heißt es in der Antwort weiter. "Anfallendes Regenwasser soll zunächst in einem Regenrückhaltebecken sowie in Zisternen zurückgehalten werden. Das Regenwasser, welches aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse nicht versickert werden kann, wird gedrosselt in den Kanal abgeleitet. Darüber hinaus wird das Niederschlagswasser über eine Leitung zur Bewässerung des angrenzenden Friedhofs und zur Stadtbewässerung bereitgestellt."

Verbindliche Vorgaben und Maßnahmen bezüglich der Wassermenge, die durch das Wasserleitungsnetz oder Brunnen im bestehenden Baugenehmigungsbereich für das Rechenzentrumsgebiet in der Voltastraße verbraucht werden darf, oder Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserverbrauchs der Rechenzentren im Gewerbegebiet Nord seien "aufgrund des niedrigen Wasserbedarfs nicht erforderlich".

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