Lachgas-Verordnung einstimmig beschlossen

Ab- und Weitergabe an Minderjährige in Hattersheim ab sofort verboten

Partydroge Lachgas: Die gesundheitlichen Gefahren sind keinesfalls zu unterschätzen.
Partydroge Lachgas: Die gesundheitlichen Gefahren sind keinesfalls zu unterschätzen.

mpk

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai wurde der Magistrat damit beauftragt, eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Lachgas zu erlassen (wir berichteten). Die Verordnung soll dessen Abgabe an Minderjährige im Gebiet der Stadt Hattersheim am Main verbieten. Dieses Verbot solle auch für den Betrieb von Automaten gelten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor der Nutzung des Automaten durch Minderjährige gewährleisten.

Die besagte Verordnung wurde mittlerweile erstellt und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober einstimmig beschlossen.

Verordnung

Damit ist nun der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe (egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich) von Distickstoffmonoxid (Lachgas) an Minderjährige im Gebiet der Stadt Hattersheim am Main verboten. Das Verbot umfasst auch die bereits erwähnten Automaten. Ausgenommen ist natürlich die Gabe von Lachgas aufgrund einer ärztlichen Anordnung.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verkaufs- und Weitergabeverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Suchtprävention

Zudem wurde der Magistrat im Mai gebeten, möglichst in Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit, dem Präventionsrat und dem Hattersheimer Jugendparlament geeignete Maßnahmen zur Aufklärung über die Risiken des Lachgaskonsums zu ergreifen.

Die mobile Jugendarbeit der Stadt Hattersheim am Main führt in Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Heinrich-Böll-Schule regelmäßig stattfindende Workshops zur Suchtprävention durch, berichtet nun der Magistrat. Spezifisch zur Thematik Lachgas finden bereits seit April 2024 Veranstaltungen zur Information und Prävention in den Räumlichkeiten des Jugendtreffs JuSH in der Hattersheimer Schulstraße 53 statt. Dabei werden verschiedene Formen von Suchtverhalten thematisiert, darunter auch der Konsum von Lachgas. Teilgenommen haben alle 8. Klassen der Heinrich-Böll-Schule. Dieses Format sei auch fester Bestandteil für die kommenden Schuljahre.

Nach den Sommerferien wurde der Workshop auch mit den 7. Klassen durchgeführt, um frühzeitig präventiv zu wirken und Jugendliche altersgerecht für das Thema Sucht und Risikoverhalten zu sensibilisieren, führt der Magistrat in seinem Bericht weiter aus.

Ein zentrales Präventionsinstrument sei der sogenannte „Suchtsack“, der mit Beispielen aktuell verbreiteter Suchtmittel ausgestattet ist. Dieses Material werde von der mobilen Jugendarbeit aktiv in der Präventionsarbeit eingesetzt. Der „Suchtsack“ befindet sich dauerhaft im JuSH und wird flexibel in Einzel- oder Gruppengesprächen genutzt, um zielgerichtet über Suchtmittel (inklusive neuer Konsumtrends wie Lachgas) und deren Risiken aufzuklären.

Die Präventionsarbeit nehme insgesamt eine zentrale Rolle in der Arbeit der mobilen Jugendarbeit ein und gehöre zu den originären Aufgaben der städtischen Jugendarbeit, stellt der Magistrat fest. "Neben den Workshops werden auch bei öffentlichen Veranstaltungen Informationsmaterialien, wie Flyer zu Sucht- und Drogenprävention, ausgelegt. Darüber hinaus fließen Präventionsthemen kontinuierlich in die aufsuchende Arbeit ein, um Jugendliche in ihrem direkten Lebensumfeld zu erreichen und frühzeitig zu sensibilisieren."

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