Es geht um eine historische Stätte

Die alte Friedhofsmauer in der Okrifteler Langgasse (hier eine Aufnahme aus dem Jahr 1956) gibt es nicht mehr. Wird nun auch die Mauer des alten Friedhofs in Eddersheim abgerissen? Das darf aus Sicht der Interessengemeinschaft Main-Eddersheim nicht geschehen.
(Foto: Stadtarchiv)

Unabhängig vom Erhalt des Eddersheimer Lindenplatzes liegt uns Eddersheimern viel daran, dass der alte Friedhof mit seiner neuen, geplanten Nutzung nicht verunstaltet wird. Daher sind wir Eddersheimer der Meinung, dass die Neubebauung der Bahnhofstraße 1 unter Auflagen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung geplant werden sollte. Die Planung der Neubebauung (siehe www.rhein-main-neubau.de) entspricht grundsätzlich nicht dem BauGB (Baugesetzbuch) §34: Die Bauweise fügt sich nicht der Umgebung an (BauGB §34, 1); das Ortsbild wird beeinträchtigt (BauGB §34, 1); die Planung ist städtebaulich nicht vertretbar (BauGB §34, 3a, 2); die Würdigung nachbarlicher Interessen wird nicht eingehalten (BauGB §34, 3a, 3).

Für die Altstadt Eddersheim gelten die Erhaltungssatzung und die Vorgaben des Denkmalschutzes in der Gesamtlage und im Einzeldenkmal. Für den alten Friedhof wurden bisher keine Satzungen oder denkmalschutzrechtlichen Festlegungen getroffen, obwohl der alte Friedhof mit dem Lindenplatz, der historischen Mauer, den alten Gräbern und dem Baumbestand zum historischen Hauptbestandteil der Altstadt Eddersheim gehört. Dass der historische Friedhof nicht direkt in der Altstadt erstellt wurde, sondern vor den „Toren“ der damaligen Altstadt, ist selbstverständlich.

Wir, die Eddersheimer Bürger, die Interessengemeinschaft Eddersheim und die BfU-Eddersheim sehen es als notwendig an, die neue, geplante Bebauung nur eingeschränkt zuzulassen. Für uns ist es auch nicht verständlich, dass der derzeitige Eigentümer die Fläche nicht wieder als neue Kindergartenfläche nutzt, da die Nachfrage an Kinderbetreuung enorm gestiegen ist.

Die Stadt Hattersheim könnte für den alten Friedhof einen Bebauungsplan oder eine Satzung beschließen und aufstellen lassen, als Ergänzung zur Erhaltungssatzung, Denkmalschutzauflagen der Denkmalschutzbehörde und den bereits bestehenden Bebauungsplänen in Eddersheim.

Die historische Mauer und der Hochstamm auf dem alten Friedhof sollten erhalten bleiben. Da die historische Mauer vom Lindenplatz nur bis zur Gebäudeecke des Kindergartens verläuft und die restliche Einfriedung mit einem Zaun erfolgt, kann eine Zufahrt auf das Grundstück auf dem nördlichen Teil erfolgen.

Ein historisches Foto von 1956 aus dem Stadtarchiv von der alten Friedhofsmauer in der Langgasse, Okriftel, von Herrn Loos mit dem Kommentar: „… die leider ebenfalls abgebrochene alte Mauer in der Langgasse, die sicher die alte Friedhofsmauer war …“ bestätigt, dass bereits damals erhaltenswerte Gebäudeteile in Hattersheim unnötig abgerissen wurden. Genau das wollen wir Eddersheimer verhindern. Die Stadt Hattersheim sollte ebenso daran interessiert sein, erhaltenswerte, historische Gebäudeteile, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen, zu erhalten.

Es geht hier nicht um irgendein beliebiges Baugrundstück, sondern um eine historische Stätte, genau genommen um einen geschlossenen Friedhof nach Friedhofssatzung (§4). Da der Friedhof nie nachweislich entwidmet (§4) wurde, ist der Eigentümer der vorhandenen Grabstätten weiterhin die Stadt Hattersheim (§15), egal wem das Grundstück gehört, auch wenn es kein städtischer Friedhof ist. Daher müssen bei Bebauung des Grundstückes alle Gräber per Antrag von Fachpersonal entsorgt werden (§14).
Ein städtischer Bebauungsplan oder eine städtische Satzung zum alten Friedhof wäre daher angemessen, würde alle Streitpunkte vorab klar regeln und den Friedhof endgültig entwidmen.

Urs Höhne und Christine Dörr,
Interessengemeinschaft Main-Eddersheim

Noch keine Bewertungen vorhanden


X