Keine historische Gartenstruktur

Stellungnahme der Stadt Hattersheim am Main zum Leserbrief von Urs Höhne

Zum Leserbrief von Urs Höhne anlässlich des Artikels „Kita-Erweiterung in Eddersheim“ nimmt die Stadt Hattersheim am Main wie folgt Stellung:

Denkmalschutz
Die Baugenehmigung zur Containerstellung beinhaltet die denkmalrechtliche Genehmigung. Sie wurde befristet für drei Jahre erteilt. Bei der Fläche handelt sich nicht um eine Gartenanlage, die vergleichbar mit dem Nassauer Hof Garten ist. Denn dieser steht – mit den Resten der historischen Gartengestaltung – explizit als Gesamtanlage unter Ensembleschutz und wurde auf dieser Grundlage nach Auflagen des Denkmalamtes restauriert.
 

Aus dem „vorgelagerten Garten“ (http://denk xweb.denkmalpflege-hessen.de) der Propsteistraße ist keine historische Gartenstruktur ableitbar. Auch der gepflasterte Weg vom Zugang Propsteistraße am Gebäude entlang ist sicher jüngeren Datums. Die gerodeten Gehölze werden der Vollständigkeit halber noch einmal aufgelistet: Esche und einen Ahorn sowie drei Flieder, einen Holunder, eine Forsythie und drei Scheinquitten. Bereits 2017 wurde das Grundstück erstmals freigemäht und ein Kleinbaum und Holunder gerodet.

Nach der Beurteilung des Brandschutzes konnten die Container nicht so nah an das Gebäude gestellt werden wie vorgesehen. Daher mussten sie vom Gebäude weg in Richtung Mauer gesetzt werden. Damit wurden die letzten Fällungen erforderlich. Die Schwengelpumpe, die im Unterwuchs gefunden wurde, kann am Standort verbleiben.

Der Begriff „historischer Garten“ wird gemeinhin für gestaltete Gärten verwendet und ist in diesem Zusammenhang nicht angemessen. Er dient ausschließlich polemischen Zwecken.

Mit der Befristung auf drei Jahre ist sichergestellt, dass der Garten als solches und als Freifläche vor dem Gebäude erhalten bleibt. Über die später folgende Neugestaltung wird unabhängig von künftigen Eigentumsverhältnissen später entschieden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass Baumpflanzungen nicht die Standsicherheit der Bruchsteinmauer gefährden. 

Die durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen stellen mithin keinen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz dar. 

Erhaltungssatzung
Da es sich bei dem Vorhaben um eine genehmigte und befristete Maßnahme handelt, wird nicht gegen die sogenannte „Erhaltungssatzung“ verstoßen. Die „Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Eddersheim...“ aus dem Jahr 1998 ist vergleichbar mit Bebauungsplänen und mit diesem gemeinsam auf der städtischen Homepage im Geodatenportal zu finden. 

Stellplatzsatzung
Auf Grundlage der Stellplatzsatzung ist ein Parkplatz nachzuweisen, der auch in zumutbarer Entfernung ausgewiesen werden kann. Teil der Baugenehmigung ist ein Stellplatz für die temporäre Aufstellung der Containeranlage im öffentlichen Parkraum der Ankerstraße.

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