Es ist nicht bekannt, aus welchen Gründen die Bemühungen des Hattersheimer Magistrats eingestellt wurden, den alten Kindergarten in der Eddersheimer Bahnhofstrasse 1 wieder in seiner Funktion reaktivieren zu lassen, zumal eine städtebaulich vom Magistrat bevorzugte anderweitige Nutzung auch des Kindergarten-Areals für Zwecke der Nahversorgung, des Einzelhandels oder des altersgerechten Wohnens aus unbekannten Gründen offenbar nicht zu realisieren waren (siehe Magistratsvorlage Nr. 5 in Drucksache Nr. 552 vom 2. Dezember 2014).
Dabei wäre es seitens des Magistrates eine begründbare Option, rechtliche Rückforderungsansprüche auf das ehemals kommunale Friedhofsgrundstück „alte Kindertagesstätte St. Josef Eddersheim“ gemäß Vertrag vom 1. Juli 1914 zu erheben, falls die Kirchengemeinde die zweckgebundene kirchlich-karitative Nutzung der Grundstücke Flur 11, Flurstücke 25/1 und 25/2 durch eine geplante unsägliche Reihenhausbebauung endgültig aufgeben sollte. Die BfU hat vor vier Wochen eine entsprechende Eingabe beim Hattersheimer Magistrat gemacht.
Anstatt dieses wichtige innerörtliche Grundstücke mit einer Reihenhausbatterie zu verdichten, welche den Kindergartenplatz-Notstand noch weiter steigert, sollte die Stadt Hattersheim als alleinige Grundeigentümerin oder aber in Kooperation mit der katholischen Kirche die Möglichkeit nutzten, die anstehenden Probleme der Kinderbetreuung, des Städtebaus, des Denkmal- und Naturschutzes zu lösen, indem mit der Reaktivierung der alten Kita Bahnhofstraße 1 eine zukunftsweisende und nachhaltige Entscheidung getroffen wird.
Frank Wolf, Mitglied im BfU-Vorstand
(Bürgerinitiative für Umweltschutz Eddersheim)
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