Offener Brief von Frank Wolf (BfU) an Hattersheims Pfarrer Andreas Klee

Offener Brief von Frank Wolf (BfU) an Hattersheims Pfarrer Andreas Klee

Anlässlich der am 15. August begonnen Aushubarbeiten auf dem Gelände des Alten Friedhofes in Eddersheim wandte sich Frank Wolf, Vorstandsmitglied der „Bürgerinitiative für Umweltschutz“ (BfU), noch am selben Tage mit einem offenen Brief an Hattersheims katholischen Pfarrer:

„Sehr geehrter Herr Pfarrer Klee,
Sie haben mir in der Vergangenheit leider nie auf meine Eingaben geantwortet.
Das Unheil der Zerstörung von Kindergarten und altem Friedhof nahm heute am katholischen Mariä Himmelfahrtstag seinen unheilvollen Lauf. Die Zeitungs- und TV-Berichte der vergangenen Wochen lassen die Kirche in keinem guten Bild erscheinen. Wir bedauern dies, aber auf Ihrer Seite war keine Bereitschaft zu Gesprächen vorhanden.

Zufällig leitartikelt der ‚Spiegel‘ in der vorletzten Woche (Ausgabe 30/2017), die Kirche habe ‚als moralische Instanz ausgedient‘. Dem kann man leider aktuell nur zustimmen. Wenn man sich das Verhalten der katholischen Kirche bei Verkauf und Zerstörung des nicht einmal ordentlich entweihten Eddersheimer Friedhofs anschaut, geht der Kirche deren finanzielles Wohlergehen über alles. Da unterscheiden Sie sich nicht mehr von den milliardenschweren Konzernen.

Der seit 1910 lediglich stillgelegte katholische Eddersheimer Friedhof wurde in 1957 ohne großes Federlesen von der katholischen Kirche St. Martin mit einem Kindergarten teilbebaut, wobei damals schon ungeahnte Mengen an Gebeinen zum Vorschein kamen. Eine kirchenrechtliche Profanierung (Entweihung) durch bischöfliches Dekret ist damals unterblieben und auch bis heute nicht nachweisbar (siehe Bistumssprecher Mann zur ‚Frankfurter Rundschau‘ am 8. August 2017).

Heute beruft sich das bischöfliche Ordinariat des Bistums Limburg darauf, die Profanierung des Friedhofs sei ‚faktisch vollzogen‘ und ‚kirchenrechtlich nicht zu beanstanden‘ (Schreiben vom 19. Juli 2016). Man will also heute davon profitieren, dass die von der Kirche in 1957 selbst vorgenommene ‚Teilzerstörung‘ des seit 1817 noch immer geweihten katholischen Gottesackers nun quasi automatisch eine ‚faktische Profanierung‘ nach sich gezogen habe (Schreiben bischöfliches Ordinariat an BfU vom 19. Juli 2016).

Trotz monatelangem Schriftwechsel mit dem Bistum im Herbst 2016 hat man die Klärung dieser allentscheidenden Frage bis heute verweigert. Wir wurden nach Monaten des Hinhaltens mit einer zweizeiligen Mail abgefertigt. Es gäbe ‚keine Anhaltspunkte‘ (Az. 613P/44160/16/02/1-FLG. Herr Axel Schröder, Liegenschaftsverwaltung).

Die große Besonderheit unseres Falles ist ja, dass man es hier um den seltenen Fall eines seit 1817 geweihten katholischen Kirchenfriedhofs zu tun hat, und die werden eben nicht automatisch 25 Jahre nach ‚Entwidmung‘ wiederbebaut. Es bleibt auf alle Zeit ein pietätsbefangener Ort.

Im Gegensatz dazu kann ein städtischer Friedhof nach ‚Entwidmung‘ und Ablauf der Ruhefristen wiederbebaut werden. Ein geweihter katholischer Gemeindefriedhof muss aber kirchenrechtlich einwandfrei ‚profaniert‘ werden, durch ein bischöfliches Dekret. Das gab es im Falle Eddersheims aber nie. Dem Anspruch der Gläubigen und mehrerer Ihrer dort bestatteten Pfarrerskollegen bestand im Schutze der Totenruhe ‚bis zum jüngsten Gericht‘.“

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