Landesregierung: Kurswechsel in der Pandemiebekämpfung

Ab Donnerstag gelten 2G-Maßnahmen / Fokus auf die Hospitalisierungsrate

Am Dienstag, 14. September hat das hessische Corona-Kabinett die angepasste Coronavirus-Schutzverordnung vorgestellt. Dabei wurde die Abkehr von der bisher maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenz als Orientierungsfaktor bekanntgegeben. Künftig soll vor allem die sogenannte Hospitalisierungsrate für Lockerungen und Einschränkungen auch im Land Hessen ausschlaggebend sein. Diese gibt an, wie viele Patienten innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner aufgrund einer Corona-Erkrankung auf eine Normalstation kommen. Maßgeblich ist zusätzlich auch die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Patienten.

In Zukunft sollen dann zwei Warnstufen gelten. Die erste Stufe tritt bei einem landesweiten Hospitalisierungswert von 8 in Kraft, das heißt, sobald innerhalb von sieben Tagen 8 Patienten pro 100.000 Einwohner auf der Normalstation eines Krankenhauses aufgenommen werden. Landesweit entspreche dies nach Angaben des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in etwa 500 Patienten. Zusätzlich darf dabei die Gesamtzahl der Intensivpatienten, die wegen COVID-19 behandelt werden, höchstens 200 betragen. Die zweite Stufe tritt bei einem Hospitalisierungswert von 15 bzw. einer Anzahl von 400 Corona-Intensivpatienten ein.

Welche Maßnahmen bei Erreichen der jeweiligen Stufe gelten sollen, hat die Landesregierung bisher noch nicht beschlossen. Aktuell liegt Hessen nach Auskunft des Sozialministers Kai Klose am Dienstag bei einer Hospitalisierungsrate von 2,5. Die Zahl der COVID-Intensivpatienten liege bei 146.

Ein weiterer Beschluss des hessischen Corona-Kabinetts betrifft die sogenannte 2G-Regel und bietet vor allem weitere Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. So sei es in bestimmten Bereichen nun möglich, fortan nur noch Kunden zu bedienen, die geimpft oder genesen sind. Ein Test reiche dann nicht mehr aus. Dort, wo die 2G-Regel Anwendung findet, müssen dann keine Abstandsregeln mehr eingehalten und keine Masken mehr getragen werden. Ob die 2G-Regel genutzt wird, kann allerdings das jeweilige Unternehmen oder das Geschäft selbst entscheiden. Entsprechend muss sich auch das Personal an die Vorgaben halten.

Ausgenommen von dem 2G-Optionsmodell bleiben Kinder unter 6, die keinerlei Nachweis benötigen. Kinder unter 12 können ihr Schul-Testheft nutzen.

Die neue Verordnung, die ab dem 16. September gilt, umfasst auch weitere Erleichterungen für Veranstaltungen. Ohne Genehmigung dürfen im Innenbereich nun bis zu 500 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen. Dazu kommen Geimpfte und Genesene. Hier müssen die 3G-Regeln weiterhin eingehalten werden. Für den Außenbereich gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 1.000 Personen, ohne dass die 3G-Regel Anwendung findet.

„Mittlerweile ist ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung in Hessen geimpft. Daher hat sich auch die Sicht der hessischen Landesregierung auf die pandemische Lage verändert und richtet sich nun mehr auf die Situation in den Krankenhäusern. Wir alle hoffen, dass sich mit der Neuausrichtung der Betrachtungsweise für alle ein Stück mehr Normalität in den Alltag zurückholen lässt und sich ein Ausweg für die Wirtschaft bietet, sich zu erholen“, so Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling.

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