Öffentliche Bekanntmachung Nr. 38 / 2026 1. Nachtragssatzung
der Gemeinde Kriftel für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel am 25.06.2026 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§1
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
§2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 470.000,00 EUR um 90.000,00 EUR erhöht und damit auf 560.000,00 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 3.000.000,00 EUR um 3.000.000,00 EUR erhöht und damit auf 6.000.000,00 EUR neu festgesetzt.
§5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
$6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§8
Die bisherigen Haushaltsvermerke werden nicht geändert.
§9
Die bisherigen Festlegungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden nicht geändert.
§10
Die bisherige Festlegung zu außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.
§11
Die bisherigen Festlegungen zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes werden nicht geändert.
65830 Kriftel, 29. 06. 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kriftel
L.S. gez Seitz
(Christian Seitz)
Bürgermeister
II. Bekanntmachung der I. Nachtragssatzung
Die vorstehende I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit gemäß § 98 i.V.m. § 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kriftel öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO, § 103 Abs. 2 zu § 2 der Haushaltssatzung, § 102 Abs. 4 HGO zu § 3 der Haushaltssatzung und nach § 105 Abs. 2 (HGO) zu § 4 der Haushaltssatzung erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Die Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Kriftel für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut: „Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- die Abweichungen von den Vorgaben des Haushaltsausgleichs nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Kriftel,
- in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kriftel für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.700.000,--
(i.W.: Einemillionsiebenhunderttausend-Euro) - in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO den Gesamtbetrag der in § 3 der og. Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
560.000,--
(i.W.: Fünfhundertsechzigtausend- Euro) - in Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO den in § 4 der og. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
EUR 6.000.000,-
(i.W.: Sechsmillionen- Euro)
65719 Hofheim am Taunus, 9.07.2026
Der Landrat
des Main-Taunus-Kreises
gez. Michael Cyriax (L.S.)
Landrat
III.
Die I. Nachtragssatzung 2026 wird gemäß § 97 Abs. 4 HGO bis zum Ende ihrer Gültigkeit im Internet unter www.kriftel.de veröffentlicht.
65830 Kriftel, 10. Juli 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kriftel
Christian Seitz
Bürgermeister
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