Ankäufe am Krifteler Wäldchen

Fortschritte beim Umlegungsverfahren für das 14 Hektar große Areal zwischen Bahnlinie und Autobahn

Das Areal "Krifteler Wäldchen". Wohnraum soll hier entstehen, Gewerbe soll sich ansiedeln.

Fortschritte beim Umlegungsverfahren für das 14 Hektar große Areal zwischen Bahnlinie und Autobahn

Im Vorfeld der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, den 10. Dezember informierte der Gemeindevorstand in Form einer Drucksache über den aktuellen Sachstand des Umlegungsverfahrens "Am Krifteler Wäldchen". Da in der letzten Sitzungsrunde des Jahres angesichts der akut hohen Corona-Fallzahlen auf die üblichen Sitzungen der Ausschüsse in der Vorwoche verzichtet worden ist, in dieser Sache jedoch seitens der Parlamentarier Anlass zu einem ausführlicheren Austausch gesehen wird, wurde der Punkt kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Anfang 2021 wird sich nun zunächst der Planungsausschuss intensiver mit der Vorlage beschäftigen.

Wohnraum und Gewerbeflächen

sollen entstehen

Seit mittlerweile schon fast acht Jahren beschäftigt sich die Gemeinde mit der Erschließung des Krifteler Wäldchens. Zwischen Bahngleisen und Autobahn soll dort auf dem 14 Hektar großen Areal zwischen Bahngleisen und A66 neuer Wohnraum entstehen, ebenso soll neues Gewerbe angesiedelt werden. Zuletzt wurde die Gemeindevertretung am 13. Februar 2020 über den Sachstand informiert. Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek konnte damals berichten, dass zwischen November 2019 und Januar 2020 weitere Gespräche mit den knapp 80 Grundstückseigentümern geführt wurden. Eine Nachbesserung des Angebots für den Grundstücksankauf habe damals Bewegung in die Sache gebracht.

19 Kaufverträge mit 24 Flurstücken wurden nun bis zum 11. September 2020 beim Grundstücksankauf notariell beurkundet, davon liegen 16 Flurstücke im Teilbereich Gewerbegebiet und acht im Teilbereich Wohngebiet. Daraus ergibt sich eine angekaufte Gesamtfläche von bislang gut 48.000 Quadratmetern, die angefallenen Aufwendungen der Gemeinde belaufen sich auf gut 7,4 Millionen Euro. Damit wurden etwa 34 Prozent der Gesamtfläche erworben, weitere 18 Prozent befanden sich in Form von Wirtschaftswegen und sonstigen Grundstücken zudem ohnehin schon im Besitz der Gemeinde. Weiter ist der Drucksache des Gemeindevorstands zu entnehmen, dass die Verhandlungen mit weiteren Grundstückseigentümern bislang noch nicht abgeschlossen wurden.

Schon im Rahmen der Erörterungsgespräche Ende 2019 haben sich diverse Grundstückseigentümer für die Zuteilung eines Grundstücks ausgesprochen. Diese Eigentümer haben im Juni ein Erörterungsprotokoll erhalten, sieben von insgesamt 23 Eigentümern haben die Zuteilungsvorschläge bislang unterzeichnet. Dies betrifft eine Fläche von 10.616 Quadratmetern.

"Jedem Eigentümer wird ein Grundstück mit mindestens dem Verkehrswert zugeteilt (Zuteilungswert), den sein früheres Grundstück zum Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses hatte (Einwurfswert)", so die Vorlage. Es handelt sich dabei um baureifes, voll erschlossenes Land. Gemäß den zugrunde liegenden Wertverhältnissen und der Größe der verfügbaren Verteilungsmasse ergibt sich ein Anspruch auf eine Rückübertragung in Höhe von 30 Prozent der Einwurfsfläche. Mögliche Differenzen zwischen dem Einwurfs- und Zuteilungswert werden monetär ausgeglichen.

EU-weites Vergabeverfahren

Bereits vor sechs Jahren wurde für das Areal "Am Krifteler Wäldchen" ein Entwässerungskonzept erstellt. Genauere Planungsschritte hatte man sich seinerzeit für einen späteren Zeitpunkt aufgespart, diese sollen nun zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanes und der Zuteilungswünsche erstellt werden, heißt es in der Vorlage des Gemeindevorstandes. Detailplanungen für die Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen sowie der Straßen und Wege im besagten Gebiet wurden bislang noch nicht in Auftrag gegeben. In der Projektkalkulation wurden jedoch bereits 700.000 Euro für Ingenieurleistungen bezüglich der Erschließungsplanung und Bauüberwachung des Areals eingeplant.

Nach Auswertung der Angebotsunterlagen fiel der Zuschlag auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft aus Bensheim. Die in der Projektkalkulation ursprünglich einkalkulierten finanziellen Mittel für diese Arbeit sollen voraussichtlich ausreichen.

"Das Büro für Bauleitplanung wird zunächst mit der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und der Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen Verkehrsflächen, Kanalbau und Wasserleitungsbau beauftragt. Auf Grundlage der Vorplanung können dann die notwendigen Anpassungen des Bebauungsplanes erfolgen, um im Jahr 2021 die Bauleitplanung entsprechend voranzutreiben", heißt es in der Drucksache abschließend.

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