Der Entwurf des Bebauungsplanes „Krifteler Wäldchen" hatte von März bis Mai 2022 zur Einsicht offengelegen. Einige Stellungnahmen gingen ein. „Auch aus den Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit der ARGE ergaben sich noch Prüfaufgaben und Untersuchungen, die in Teilbereichen zu Änderungen des Bebauungsplanes geführt haben“, informierte der Erste Beigeordnete in den Ausschüssen. „Das nach Abschluss der Planungsanpassungen erforderliche Beteiligungsverfahren konnte noch nicht durchgeführt werden, weil das beauftragte Büro personell ausgelastet ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan noch im Dezember 2022 zu fassen. Stattdessen soll der Satzungsbeschluss in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Februar 2023 erfolgen.“
Die Verhandlungen mit der ARGE zum städtebaulichen Vertrag werden parallel fortgeführt, ebenso werde das Umlegungsverfahren weiter vorangetrieben, so Jirasek. Der Beschluss des Umlegungsplanes erfolgt nach dem Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung zum Bebauungsplan.
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