Bebauungsplan „Am Obstgarten" nimmt nächste Hürde

Planungsausschuss: Einstimmiges Votum nach Beteiligung der Öffentlichkeit für den Satzungsbeschluss

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49.2 "Am Obstgarten".
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49.2 "Am Obstgarten".

Am 1. Juli 2021 hatte die Gemeindevertretung in ihrer damaligen Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Obstgarten“ beschlossen. Auslöser war der Wunsch einer Eigentümergemeinschaft zur baulichen Umnutzung seiner Grundstücke mit dem Ziel der Errichtung von Wohngebäuden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst teilsweise bereits bebauten Flurstücke zwischen der nördlich verlaufenden Straße „Am Obstgarten“, der östlich angrenzenden Straße „Am Holzweg“, der südlich verlaufenden Straße „Am Kirschgarten“ und der im Westen angrenzenden „Fasanenstraße“. Das Plangebiet liegt südlich der Bahntrasse und westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Krifteler Wäldchen“ im Krifteler Südosten.

Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht beim Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises kann eine solche Umnutzung nur dann erfolgen, wenn das Bauplanungsrecht durch die Anpassung des Bebauungsplans geschaffen wird.

Der Bebauungsplan setzte bislang für die Bebauung nördlich der Straße „Am Obstgarten“, wozu auch die betroffenen Grundstücke zählen, als Art der baulichen Nutzung eine Mischgebietsnutzung fest. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Das Verhältnis zwischen Gewerbe und Wohnen soll nach der gängigen Rechtsprechung ungefähr ausgeglichen sein. In der Straße „Am Obstgarten“ habe sich das Nutzungsverhältnis jedoch mit der Zeit zugunsten des Wohnens verschoben, sodass der wesentlich größere Anteil auf eine Wohnnutzung entfällt, hieß es in den Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss vor drei Jahren.

Die Gemeinde Kriftel stand und steht angesichts des hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt diesem Ansinnen positiv gegenüber und will "bestehende Nachverdichtungspotenziale für Wohngebäude im Innenbereich fördern". Aus diesem Grund unterstützt die Gemeinde das Verfahren.

Mit einer Größe von etwa 10.890 Quadratmetern liegt das Areal unterhalb der Flächengrenzen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren. Daher kann das Verfahren im Rahmen der Innenentwicklung mit Verfahrenserleichterungen und unter Verzicht auf die Umweltprüfung durchgeführt werden.

Zudem wurde zwischen der Eigentümergemeinschaft der Grundstücke und der Gemeinde Kriftel ein Vertrag geschlossen, demzufolge sich die Eigentümergemeinschaft verpflichtet hat, sämtliche externen Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu tragen. Die Gemeinde übernimmt somit nur die Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Beschlüssen der politischen Gremien und der öffentlichen Bekanntmachungen anfallen.

In ihrer Sitzung am 19. Oktober 2023 hatte die Gemeindevertretung schließlich die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 49.2 „Am Obstgarten“ beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 6. November 2023 bis einschließlich 8. Dezember 2023.

In der Sitzung des Planungsausschusses am Montag, 24. Juli, wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden präsentiert. Der jeweils vorgeschlagene Umgang mit den Hinweisen und Anregungen soll beschlossen werden, ebenso soll der Gemeindevorstand damit beauftragt werden, den Bebauungsplan nach Beschlussfassung ortsüblich bekannt zu machen.

Die Mitglieder des Planungsausschusses votierten einstimmig für die Beschlussvorlage, die endgültige Abstimmung erfolgte in der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung nach Redaktionsschluss.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben insgesamt vier Bürgerinnen und Bürger schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Seitens der Stadt Frankfurt am Main wurde keine Stellungnahme abgegeben. Aus Hofheim, Hattersheim und Flörsheim erreichte die Gemeinde jeweils Stellungnahmen ohne Anregungen.

Insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange reichten Stellungnahmen ein. 18 davon enthielten keine Anregungen, 17 waren Stellungnahmen mit Anregungen oder Hinweisen.

Die Ausführungen bedingen nach Abwägung keine Änderung der Planung. Aufgegriffen wurde beispielsweise die Anregung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen bezüglich des Umgangs von archäologisch relevanten Funden bei Erdarbeiten und den damit verbundenen Meldepflichten.

Eine Empfehlung des Polizeipräsidiums Westhessen, die ausdrücklich nicht Gegenstand der Städtebaulichen Kriminalprävention ist, wurde zur Kenntnis genommen. So weist die Polizei darauf hin, dass der Einbau von Sicherheitstechnik preiswerter sei, wenn dieser bereits in der Planungsphase einkalkuliert wird. Mit diesem Hinweis verbunden wurde das Angebot, über die individuellen Sicherungsmöglichkeiten persönlich zu informieren.

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