Zurzeit verschickt die Gemeindeverwaltung per Post die Bescheide zur Grundsteuer - nach Genehmigung des Haushaltes in der vergangenen Woche. Sascha Weiser vom Steueramt weist daraufhin, dass der Steuermessbetrag von der Finanzbehörde festgelegt wurde und die Kommunen daran gebunden sind: „Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Fragen dazu müssen direkt an das zuständige Finanzamt gestellt werden.“
Im Zuge der Grundsteuerreform hatten alle Personen mit Grundbesitz beim Finanzamt eine aktuelle Erklärung zur Grundsteuer zum Stichtag 1. Januar 2022 einreichen müssen. Die Finanzbehörde ermittelte auf dieser Grundlage den Grundsteuermessbetrag und teilte diesen den Betroffenen mit. Die Kommunen wie die Gemeinde Kriftel sind an diesen Steuermessbetrag gebunden. Die Gemeindevertretung wiederum legt für die Grundsteuer den Hebesatz fest, der mit dem Messbetrag multipliziert wird.
„Bitte prüfen Sie gründlich ihren Grundsteuerbescheid und setzen Sie sich bei Fragen und Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt in Verbindung. Bei Fragen zum Grundsteuerhebesatz stehen wir Ihnen natürlich bei der Gemeinde für Rückfragen zur Verfügung“, betont Bürgermeister Christian Seitz.
Bei Fragen zum Hebesatz oder der festgesetzten Grundsteuer können Sie sich gerne an das Steueramt der Gemeinde Kriftel wenden unter Telefon 06192/4004-34, -35 oder -85 oder steueramt[at]kriftel[dot]de. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
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