Aus den Ausschüssen Hundewiese kommt gut an

26.525 Biotopwertpunkten wurden vom Krifteler Konto „abgebucht“

Die Hundewiese unterhalb der Bonifatiuskapelle.
Die Hundewiese unterhalb der Bonifatiuskapelle.

hb

In der laufenden Ausschussrunde legte der Gemeindevorstand jetzt einen „Abschlussbericht zur Erstellung einer Hundewiese in Kriftel“ vor. Knapp 17.500 Euro hat die unterhalb der Bonifatiuskapelle gelegene Anlage gekostet – und blieb dabei 49,8 Prozent unter der Kostenschätzung. Doch musste die Gemeinde die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die „Verrechnung mit einem Ökokonto“ ausgleichen.

Rückblick: Im Februar 2023 hatte die Gemeindevertretung auf Antrag der CDU-Fraktion zusammen mit der Haushaltsatzung einstimmig beschlossen, eine „eingezäunte Hundewiese“ anzulegen. Hierzu wurden zunächst die zwei größten Grünflächen in Kriftel, der Freizeitpark und Ziegeleipark, sowie Flächen im Außenbereich der Gemeinde Kriftel in Betracht gezogen. „Die Findung einer geeigneten Fläche war unter den Vorgaben von vorhandenen Parkmöglichkeiten, der Verfügbarkeit, der Größe sowie mögliche Einflüsse auf den Naturschutz zu bewerten“, heißt es im Bericht. Der Freizeitpark als Kriftels größte Grünfläche hätte sich auf Grund der Erreichbarkeit und den vorhandenen Parkmöglichkeiten angeboten. Durch seine Attraktivität für Familien und Kinder mit seinen vielen Freizeitangeboten wäre jedoch nur in begrenztem Maße Platz vorhanden gewesen, um eine Hundewiese mit angemessener Größe zu errichten. Der Ziegeleipark mit selben Voraussetzungen wurde als nicht geeignet angesehen, da hier bei der Anlage die Artenvielfalt im Vordergrund stand.

Außerhalb des Ortskerns, unterhalb der Bonifatiuskapelle, wurde mit dem gemeindeeigenen Grundstück und der Flurbezeichnung „Im Pflänzler“ dann ein geeignetes Grundstück zur Errichtung einer Hundewiese gefunden. „Da der Standort im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt ist, musste eine fachbehördliche Prüfung durch das Amt für den Ländlichen Raum zum Erhalt einer Unbedenklichkeitserklärung durchgeführt werden“, berichtete der Erste Beigeordnete Martin Mohr in den Ausschüssen. Auch eine artenschutzrechtliche Betrachtung musste im Vorfeld von einem Fachbüro durchgeführt werden.

Verrechnung mit dem Ökokonto der Gemeinde Kriftel

Ein Landschaftsarchitekturbüro hatte dann mit den gewonnenen Ergebnissen eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung erstellt und den Antrag auf Benehmen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises eingereicht. Da Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen sind, musste die Verrechnung mit einem Ökokonto erfolgen. Das „Biotopwertdefizit in Höhe von 26.525 Biotopwertpunkten“ werde im vorliegenden Fall gemäß Antrag der Gemeinde Kriftel vom vorhandenen Ökokonto der Gemeinde abgebucht. Ein Ökopunkt hat einen derzeitigen Wert 1,22 Euro und setzt sich aus der Vorgabe des Gesetzgebers (0,55 EUR) und dem jeweilig aktuellen Bodenrichtwert (0,72 EUR) zusammen.

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