Die Krifteler SPD hat sich aus aktuellem Anlass mit dem Thema Einschränkung von privatem F2-Feuerwerk in Kriftel beschäftigt. Unter F2-Feuerwerk versteht man Kleinfeuerwerk, wie eben das klassische Silvesterfeuerwerk.
Die SPD hat zur aktuellen Sitzungsrunde beantragt, dass in Kriftel künftig eine zeitliche Einschränkung zur Verwendung von privatem F2-Feuerwerk eingeführt werden soll. Die Erlaubnis, privates F2-Feuerwerk zu verwenden, solle demnach auf den Zeitraum Silvester 18 Uhr bis Neujahr 3 Uhr begrenzt werden.
Zwar lasse sich Kriftel beim Thema Feuerwerk nicht mit Großstädten wie Frankfurt und Berlin vergleichen, so die SPD in ihrer Antragsbegründung, und man nehme wahr, dass die Krifteler Bürgerinnen und Bürger sehr verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umgehen. Deshalb kommt ein generelles Verbot von privatem F2-Feuerwerk für die Krifteler SPD derzeit auch nicht infrage.
Dennoch sei unbestritten, dass Feuerwerk eine potenzielle Verletzungsgefahr birgt und dass die Umweltbelastung durch Lärm und Feinstaub erheblich ist. "Wenn wir den Zeitraum beschränken, in dem in Kriftel Feuerwerk privat abgebrannt werden darf, ergibt sich aus unserer Sicht eine diesbezügliche Entlastung", argumentieren die Sozialdemokraten.
Der Gesetzgeber räumt Kommunen die Möglichkeit ein, den Zeitraum, in dem das Silvesterfeuerwerk verwendet werden darf, zu verkürzen. Davon solle man in Kriftel Gebrauch machen.
Bürgermeister Christian Seitz erläuterte in den Ausschüssen die Rechtslage, wonach ein generelles Verbot für Kriftel wohl kaum umsetzbar wäre. Der gesetzliche Rahmen sei mit 48 Stunden ohnehin auch schon zeitlich stark begrenzt. Als problematisch erachtet der Rathauschef auch die Kontrollierbarkeit einer solchen Regelung: Erlässt man eine solche Verfügung, dann müsse man sie auch durchsetzen, und hierfür fehle das notwendige Personal.
Der SPD-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Kommentare