Zuletzt hatte der Erste Beigeordnete Martin Mohr die Gemeindevertretung in der Sitzung am 3. Februar über den damaligen Sachstand zur Gebietsentwicklung „Am Krifteler Wäldchen“ informiert, mit dem Ergebnis, dass die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) nach wie vor der Ansicht ist, dass die Marktfähigkeit des Bauvorhabens nicht gegeben sei.
Zur aktuellen Sitzungsrunde folgte nun der nächste Sachstandsbericht - und jener weist leider weiterhin diese ungelöste Problematik auf: Mit Schreiben vom 5. Mai hat die ABG die Gemeinde Kriftel darüber informiert, dass die Marktfähigkeit des Bauvorhabens nach den Feststellungen durch ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen zum Stichtag 3. April weiterhin nicht gegeben gewesen sei. Unverändert zeigen die Ergebnisse der Überprüfung der Marktfähigkeit eine negative Differenz zwischen den tatsächlich erzielbaren Marktpreisen und den erforderlichen Miet- beziehungsweise Kaufpreisen.
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und der ABG hat sich letztere dazu verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens die vollständigen Bauantragsunterlagen für das Vorhaben einzureichen. Ferner ist die ABG verpflichtet, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens zu beginnen und den geschlossenen Rohbau innerhalb von 30 Monaten fertigzustellen.
Sofern das durch einen Sachverständigen einzuholende Marktfähigkeitsgutachten nicht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Mietwohnungsmarktes sowie des Eigentumswohnmarktes in positiver Weise verändert haben, können die vorgenannten Fristen jedoch vorübergehend ausgesetzt werden. Dies ist nun wiederholt geschehen.
In der gutachterlichen Stellungnahme wurde die Entwicklung des erforderlichen Mietzinses im Verhältnis des Jahresrohertrags zu den Investitionskosten untersucht. Zur Erreichung derselben Verhältniszahl ist eine Miete für frei finanzierte Wohnungen in Höhe von 16,80 Euro erforderlich. Die aktuelle Marktmiete (Stand 03/2026) betrage dagegen „nur“ 14,50 Euro pro Quadratmeter. Die Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche betrugen 2019 noch 2.210 Euro pro Quadratmeter (Baukostenindex Destatis 90,6), diese sind 2026 auf 3.293 Euro pro Quadratmeter (Baukostenindex Destatis 134,6) gestiegen. Sowohl bei der Marktmiete als auch bei den Baukosten haben sich die Zahlen im Vergleich zum Februar sogar noch verschlechtert.
Ebenso sind die Herstellungs- wie Verkaufspreise für Eigentumswohnungen deutlich gestiegen, dagegen sind Förderungen im frei finanzierten Wohnungsmarktgestrichen worden.
Die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Fristen sind somit weiterhin ruhend gestellt. Die Marktfähigkeit wird nach Aussagen der ABG zum Ende des 2. Quartals 2026 erneut durch den Sachverständigen beurteilt. Über das Ergebnis der nächsten Überprüfung wird der Gemeindevertretung ein weiterer Bericht vorgelegt.
Die Fristen können maximal bis zum 31. Dezember 2026 gehemmt werden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin keine hinreichende Wirtschaftlichkeit für die Durchführung des Vorhabens festgestellt werden können, ist der Gemeinde das Recht vorbehalten, die Rückübertragung des Grundstücks zu verlangen sowie eine Entschädigung für die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und für die etwaig notwendigen Anpassungen des Bebauungsplanes geltend zu machen.
"Bei der kürzlichen Zusammenkunft mit der Geschäftsführung der ABG im Rahmen der Einweihung der Straßennamen im Baugebiet 'Am Krifteler Wäldchen' wurden die Pläne bekräftigt mit geeigneten Vorschlägen auf die Gemeinde zuzukommen, um die Grundlage für Entscheidungen zur Erreichung der Marktfähigkeit vorbereiten zu können", heißt es im Sachstandsbericht abschließend.

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