Teil des Verwarngeldes wird automatisch zurückgezahlt

Geschwindigkeitsmessanlage L 3011: Interner Einstellungsfehler behoben

Die neue stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der L3011.
Die neue stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der L3011.

hb

Ende Mai wurde eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der L3011 zwischen der Kreuzung „Auf der Hohlmauer“ und der Einfahrt zu den Supermärkten Aldi und Rewe installiert. Die Anlage misst in beide Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Seit dem 3. Juni läuft sie technisch einwandfrei. Im ersten Messzeitraum wurden allerdings versehentlich Verwarngelder mit einer fehlerhaften Tatbestandsnummer versandt. Die Verwarngelder waren dadurch 10 Euro zu hoch. „Dabei handelte es sich um einen internen Einstellungsfehler bei der Auswertung der Daten“, berichtet Bürgermeister Christian Seitz. „Das Ordnungsamt hat aber sofort, nachdem der Fehler erkannt wurde, begonnen, die fehlerhaften Tatbestandsnummern zu ändern und das zu viel eingenommene Verwarngeld zurückzuzahlen. Es entsteht also kein Schaden für die Bescheidempfänger.“

Dies erfolge automatisch - unabhängig davon ob, Einspruch eingelegt worden ist oder nicht, so der Leiter des Ordnungsamtes, Volker Kaufmann. Auf Grund der Länge der Verfahren finden immer noch vereinzelte Rückzahlungen statt.

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