Überplanmäßige Aufwendungen

Hofheim stellt rückwirkend Standesamtsumlage 2022 bis 2024 in Rechnung

mpk

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Standesamt in Hofheim für alle standesamtlichen Aufgaben in Kriftel zuständig. Seinerzeit wurde mit der Nachbarstadt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung dieser Aufgaben geschlossen, die Aufgaben des Standesamtsbezirks Kriftel wurden auf die Kreisstadt übertragen.

Für diese Leistungen, die Hofheim für die Gemeinde Kriftel erbringt, fällt seitdem eine jährliche Umlage in Höhe von 2 Euro pro Einwohner an. Kriftel entstehen somit jährlich Kosten in Höhe von etwa 22.500 Euro.

Zur Sitzung am Donnerstag, 3. Juli, wurde der Krifteler Gemeindevertretung nun ein Antrag vorgelegt, demzufolge überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 43.588 Euro zu bewilligen seien. Was war geschehen?

Die Stadtverwaltung Hofheim hatte von 2022 bis 2024 die besagten Kosten für die Standesamtsdienste versehentlich nicht abgerechnet. Nun hat Hofheim die Umlage für diese drei Jahre mit Schreiben vom 3. Juni der Gemeinde Kriftel in Rechnung gestellt.

Die naheliegendste Lösung ist hierfür leider keine Option: "Die Haushaltsmittel der vergangenen Jahre können nicht in das laufende Jahr transferiert werden, so dass in dem Produkt keine Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bereitstehen", heißt es in den Erläuterungen zum Antrag.

Deshalb fallen nun überplanmäßige Aufwendungen an. Für die drei in Rechnung gestellten Jahre muss ein Betrag in Höhe von 66.588 Euro bezahlt werden.

Die Stadtverwaltung Hofheim hat sich damit einverstanden erklärt hat, dass die Rechnung für die Umlage des laufenden Jahres erst 2026 erstellt wird. Somit können die vorhandenen Haushaltsmittel aus 2025 in Höhe von 23.000 Euro in die Nachzahlung einbezogen werden.

Dennoch werden weiterhin zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 43.588 Euro benötig. "Die Ausgaben sind unabweisbar. Der Ausgleich soll über die allgemeine Deckung im Steuerhaushalt erfolgen. Für das Jahr 2026 sind entsprechend höhere Aufwendungen für die Umlage der Jahre 2025 und 2026 einzuplanen", heißt es in der Beschlussvorlage abschließend.

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