Der Ausschuss für Kultur, Umwelt, Bauen und Soziales (KUBuS) lehnte es nun jedoch ab, eine „Satzung über die Sicherstellung des Baumbestands in der Gemeinde“ aufstellen zu lassen, die dem unbeschwerten Umgang mit den Bäumen durch die Eigentümer des Bodens, auf dem sie wachsen, Grenzen setzt.
Solch eine Satzung sei angesichts der „Vorfälle, die zu Konflikten zwischen dem öffentlichen Interesse und Privatinteressen geführt haben“ dringend erforderlich, heißt es im Antrag von Claudia Heß (GALB). Eine „einheitliche, rechtliche Handhabe für den Erhalt der vorhandenen Gehölze“ solle eine „Satzung zum Schutz von Grünbeständen im Innenbereich“ bieten. Wer nun auf den gängigen Begriff „Baumschutzsatzung“ wartet, der tut das vergeblich. Der Antrag bezieht sich auf die Regelungen im Hessischen Naturschutzgesetz, laut der Gemeinden ganz allgemein „im Innenbereich geschützte Landschaftsbestandteile“ ausweisen können.
Die Zeiten der rein auf den Baumschutz ausgelegte Satzungen seien vorbei, bestätigte Claas, seit das Verwaltungsgericht Frankfurt die Satzung der Mainmetropole gekippt hat. Wohl möglich wäre auf der neuen rechtlichen Grundlage jedoch ein Einstieg über eine „einstweilige Sicherstellung“ des Baumbestandes per Satzung, sprich eine Art Veränderungssperre, der aber in spätestens vier Jahren eine Grünsatzung folgen müsste.
Doch auch mit diesem Vorgehen waren die anderen Fraktionen nicht einverstanden. Den an manchen Stellen im Ort schwindenden Baumbestand, wie es vor einiger Zeit am Wohnhauskomplex „An der Bahn“ und jüngst aus dem Mainweg gemeldet wurde, finden die Bischofsheimer Ortspolitiker zwar allesamt gar nicht gut, wie sich die Fraktionsredner zu betonen mühten. Aber dagegen vorzugehen mit Hilfe gemeindlicher Verordnungen, das wollen sie nun auch nicht.
Klaus Guthmann (CDU) findet, „dass wir alle gegängelt genug sind, da brauche ich nicht auch noch, dass mir jemand sagt, was ich mit meinen Bäumen zu tun habe“. Darin sähe er einen Eingriff in seine Grundrechte als Grundstückseigentümer. Und auch Rolf Maixner (SPD) möchte sich nicht vorschreiben lassen, „wann ich einen Baum zu fällen habe“. Bischofsheim sei zudem auch ohne Baumschutzregelung „so grün wie noch nie“.
Üblicherweise legen solche Satzungen Stammumfänge fest, über die hinaus ein Baum nicht ohne behördliche Genehmigung gefällt werden darf. „Sie können sicher sein, jeder Grundstücksbesitzer haut die Bäume dann weg, wenn sie die Grenze erreichen, um möglichen Ärger zu vermeiden“, gab Wolfgang Schreiber (BFW) zu bedenken, dass solch eine Regelung gar manchem Baum vorzeitig das Leben kosten könnte.
Ja, es sei eine Einschränkung der Freiheit der Eigentümer mit solch einer Satzung verbunden, gab Antragstellerin Heß zu. Doch wer auf seinem Grundstück etwa ein Haus baue, unterwerfen sich auch ohne entsprechendes Wehklagen recht rigider Vorgaben, „da wird ihnen genau vorgeschrieben, welche Abstände einzuhalten sind und wie groß die Räume sein dürfen“. Sie empfinde eine Regelung zum Baumschutz da eher weniger gravierend.
Der Verwaltung graut es vor dem Verwaltungsaufwand, den solche eine Satzung auslösen würde, denn eine Regelung ohne Kontrolle ergäbe wenig Sinn. Also müsste zunächst eine genaue Erhebung des Baumbestandes durch eine externe Firmen vorausgehen, die nicht unerhebliche Kosten verursache. Und ob die Gemeinde es dann hinbekommt, den Grundstücksbesitzern in einigermaßen abschreckenden Zeitabständen in den Garten zu schauen, ob alles noch wächst und gedeiht, bezweifeln Claas und die Ausschussmehrheit ebenso.