Aber die Fraktionen in der Bischofsheimer Gemeindevertretung haben sich längst damit abgefunden, dass auf unabsehbare Zeit die Haushaltspolitik in der Gemeinde vor allem darin besteht, dazu beizutragen, dass der Schuldenstand nicht noch weiter anwächst und – wenn sich irgendwo ein Lichtlein auftut – auch einmal wieder sinkt.
Schwer tat sich das Parlament nun allerdings mit den Rahmenbedingungen, unter denen die Gemeinde ihren defizitären Etat verwalten darf. Dass der Landrat vom Parlament einen Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung verlangte. Trotz vorheriger Beratung im Finanzausschuss standen die Fraktionen vor einem Rätsel, was es mit solch einem „Beitritt“ auf sich hat, der sich offenbar fundamental von einem Beitritt zu einem Sportverein unterscheidet.
„Uns ist unklar, welche Konsequenzen solch ein Beitritt hat und ob dann weitere Haushaltsanpassungen notwendig werden“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Schmid und wünschte sich eine Zurückstellung des Beschlusses.
Dazu hatte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hugo Berg (SPD), allerdings einen recht eindeutigen Kenntnisstand über die Konsequenzen. „Die Frist für den Beschluss ist vom Landkreis schon verlängert worden auf den heutigen Sitzungstermin – wenn wir ihn heute nicht beschließen, haben wir ab morgen keinen gültigen Haushalt mehr“, verdeutlichte er.
Hintergrund des vom Parlament verlangten Beitrittsbeschlusses zur Haushaltssatzung ist, dass Landrat Thomas Will wegen des hohen Defizits von rund sechs Millionen Euro einige Korrekturen der Ansätze vorgibt, vor allem eine geringere Kreditaufnahme als von den Fraktionen beschlossen. Dies muss die Gemeindevertretung, neben der bloßen Zurkenntnisnahme des Genehmigungsbescheids und der darin enthaltenen Auflagen, formal beschließen und damit mittragen, damit der Haushalt wirksam werden kann.
Das tat das Parlament dann auch nach der Belehrung durch Berg. Nur Prof. Bernd Steffens (BFW) und Jürgen Hasper (GALB) verweigerten ihre Zustimmung, zudem gab es drei Enthaltungen. Fraktionschef Steffens begründete sein Votum mit dem Schrieben des Landrats. „Den betrachte ich als Nötigung“, sagte Steffens und sah gar das Bischofsheimer Abendland in Gefahr. „Das ist keine Demokratie mehr.“
Nicht unumstritten war auch die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Ratsstube. Die beschlossen SPD und GALB gegen CDU und BFW. Schmid monierte auch hier, dass im Ausschuss nicht alle Fragen geklärt werden konnten. „Es geht laut Vorlage um 175.000 Euro Kosten, aber wieviel dann wirklich notwendig ist, konnte nicht geklärt werden“, sah er die Zeit noch nicht reif für einen abschließenden Beschluss.
Er forderte zudem, eine Minimallösung, also die Instandsetzung der defekten Anlage zu wählen, „das wäre bei dieser Summe wohl kaum der Fall“. SPD und GALB dagegen fanden sich durch die Verwaltungsvorlage ausreichend informiert .
Die 34 Jahre alte Lüftungsanlage sei nicht nur defekt, sondern angesichts des inzwischen geltenden Rauchverbots auch überdimensioniert, heißt es in dem Papier. Eine bloße Instandsetzung macht demnach keinen Sinn. Es fehle auch „jegliche Art der Zeitsteuerung“ bei der aktuellen Anlage, eine Absenkung der Leistung nach Tageszeit oder Nutzungsart ist nicht möglich.
Der genannte Preis von 175.000 Euro enthält Aus- und Neueinbau sowie alle Nebenarbeiten. Die Erneuerung soll noch vor der Heizperiode abgeschlossen sein.
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