Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer überreichte Hummel jetzt im Landratsamt die entsprechende Berufungsurkunde, dankte für die in der Vergangenheit geleistete Arbeit und sprach die Erwartung aus, dass sich Hummel auch in Zukunft für die Belange der Angler und die Belange der Natur einsetzen werde.
Das Hessische Fischereigesetz gibt dabei den Rahmen vor. Der Fischereiberater hat nicht nur im Fischerprüfungsausschuss mitzuwirken, er ist darüber hinaus bei der Bildung von Fischereibezirken, der Festsetzung von Höchstzahlen, der Sicherstellung von Naturschutzgebieten, soweit dabei Fischereibelange berührt sind, bei der Regelung der Betretungsrechte sowie bei vielen anderen Themen von der unteren Fischereibehörde anzuhören – kurzum, er ist Ansprechpartner des Kreises in allen die Fischerei betreffenden Fragen.
Im Kreis Groß-Gerau ist das Arbeitsgebiet ziemlich umfangreich, weiß Hummel im Gespräch mit dem Ersten Kreisbeigeordneten zu berichten. Vor allem im Schwarzbach sei der gegenwärtige Fischbesatz recht ordentlich – für den Fischereiberater ein Indiz dafür, dass sich die Wasserqualität hier in den letzten Jahren doch gewaltig verbessert habe.
In dieser Einschätzung pflichtet ihm Klaus Brummer bei. Der Büttelborner wurde, ebenfalls auf Vorschlag des Verbandes Hessischer Fischer e.V., zum Vertreter von Friedrich Hummel und zum stellvertretenden Fischereiberater der Unteren Fischereibehörde berufen – ebenfalls bis zum 31. März 2017.
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