Erklärstück zum Ginsheimer Großprojekt

Die Stadtverwaltung informiert über die Grundlagen zum Bau der Ortsentlastungsstraße

Der erste Abschnitt der Ortsentlastungsstraße ist längst gebaut, weil er Zufahrtsweg zum neuen Feuerwehrhaus und das Wohngebiet Am Alten Sportplatz gebraucht wurde. Seither ruhen die Arbeiten an der Straße, deren Weiterbau die Stadt nun auf den Weg bringen will.
(gus/Foto: Steinacker)

GINSHEIM (pm) – Im November vorigen Jahres erhielt die Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg von der Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau grünes Licht für die Vorfinanzierung der Ortsentlastungsstraße im Stadtteil Ginsheim. Wie einzelnen Leserbriefen, einer Anzeige der Interessengemeinschaft Umgehungsstraße sowie einer Anfrage der SPD-Fraktion zu entnehmen ist, besteht über die Hintergründe, die Umsetzung, die Finanzierung sowie ökologische Belange offensichtlich Informationsbedarf. Hierfür werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Verkehrsprognose als Grundlage
Eine Verkehrsprognose der Firma Dorsch Consult aus dem Jahre 2007, die auf einer Verkehrszählung des selben Jahres beruht, kam zu dem Ergebnis, dass im Jahre 2020 auf der geplanten Ortsentlastungsstraße in dem Abschnitt südlich der Münchener Straße rund 5200 Kraftfahrzeugen pro Tag (24 Stunden) sowie in dem Abschnitt zwischen der Rheinstraße und der Frankfurter Straße rund 7300 Kraftfahrzeuge pro Tag zu erwarten sind. Laut Prognose wird es durch die Umleitung des Durchgangsverkehrs zu deutlichen Entlastungen in der Berliner Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Stuttgarter Straße, Neckarstraße, Stegstraße, Hauptstraße und Rheinstraße kommen. Diese stellen zurzeit die innerörtlichen Durchgangsverkehrsachsen in Ginsheim dar. Zuwächse werden dagegen für die Frankfurter Straße und die Münchener Straße im Abschnitt östlich der Berliner Straße prognostiziert. Diese werden die neuen innerörtlichen Verkehrsachsen zur Ortsentlastungsstraße darstellen.

Die stärkste Entlastung wird laut Prognose in der Rheinstraße zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und der Einmündung der Ortsentlastungsstraße in die Rheinstraße erfolgen. In diesem Abschnitt sind bis zu 6327 Kraftfahrzeuge weniger pro Tag zu erwarten. Die stärkste Zusatzbelastung wird für die Frankfurter Straße zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und der Ortsentlastungsstraße mit bis zu 2954 Kraftfahrzeugen mehr pro Tag vorausgesagt.

Mit der Ortsentlastungsstraße soll künftig der Entlastung des innerörtlichen Straßennetzes, vor allem des alten Ortskerns, dienen. Dabei werden mit der Entlastung unter anderem folgende Ziele verfolgt:
– Herausnahme von gebietsfremdem Verkehr aus Wohngebieten
– Immissionsreduzierung in Wohngebieten und im Ortskern
– Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in den Teils sehr engen Straßenräumen des Hauptstraßennetzes
– Erschließung der Neubaugebiete A, B und C.

Da die Verkehrsprognose aus dem Jahr 2007 stammt, wird vor dem Bau der Ortsentlastungsstraße eine neue Verkehrsprognose in Auftrag gegeben, in der die Verkehrszahlen bis zum Jahr 2030 berechnet werden.

Ankauf der Grundstücke
Die Gemeindevertretung fasste bereits im Jahr 2006 den Grundsatzbeschluss über die Planung und den Bau der Ortsentlastungsstraße. Seit 2010 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Um die Ortsentlastungsstraße bauen zu können, müssen verschiedene Grundstücke angekauft werden. Den Grunderwerb führt das Land Hessen durch. Im Falle, dass ein Enteignungsverfahren durchgeführt werden muss, ist dies ebenfalls Aufgabe der Landesbehörden.

Finanzierung
Die Baumaßnahme wird über Kreditaufnahmen finanziert. Nach aktueller Berechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 4,9 Millionen Euro. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von rund 1,3 Millionen Euro. Bei einer Kreditaufnahme mit einem Zinssatz von 2 Prozent und einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt sich eine jährliche Zahlung von Zinsen und Tilgung von rund 57.000 Euro. Der von der Stadt vorzufinanzierende Landesanteil beträgt nach derzeitigem Stand 3,6 Millionen Euro. Bei einer Kreditaufnahme mit einem Zinssatz von 2 Prozent und einer festen Rückzahlung des Landes von 239.000 Euro über 15 Jahre hinweg fällt für die Stadt eine Zinsbelastung von insgesamt 547.000 Euro an. Im ersten Jahr der Kreditaufnahme wären rund 70.000 Euro Zinsen fällig. Die Zinsaufwendungen würden sich dann jährlich um rund 4800 Euro reduzieren. Die Zahlungsverpflichtungen muss die Stadt über die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts erwirtschaften.

Umweltverträglichkeit
Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wurden auf Grundlage verschiedener Gutachten alle für dieses Projekt relevanten ökologischen Belange geprüft, sowohl im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz als auch auf den Lärm- und Immissionsschutz. Das Ergebnis war, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichbar sind und die zu erwartenden Lärmbelastungen durch Lärmschutzeinrichtungen wie einen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand deutlich gemindert werden.

Weitere Schritte
Die Stadtverwaltung hat nach der KIM-Vereinbarung mit dem Land Hessen nur noch die Ausführungsplanung, die Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030 und ein darauf basierendes Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen. Die Stadtverwaltung wird den politischen Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern diese Ergebnisse vorstellen. Der hessischen Verkehrsbehörde „Hessen Mobil“ obliegt es, die Bauarbeiten auszuschreiben und zu vergeben sowie die Bauausführung zu koordinieren. Auch darüber wird die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu gegebener Zeit informieren.
 

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