Von allen Seiten wird uns als ehernes Gesetz dargestellt, dass nur wirtschaftliches Wachstum in der Lage sei, die menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Dass diese These aber sehr fadenscheinig ist, ersieht man aber schon daraus, dass die Wirtschaft einen ungeheuren Werbeaufwand betreibt, um bisher nicht vorhandene Bedürfnisse erst zu wecken bzw. zu konstruieren. So gut wie alle geweckten Bedürfnisse zielen auf materielle Befriedigung.
Dass der Mensch zumindest auch ein „geistiges Wesen“ ist, wird nur noch selten betont. Außer bei oft schwülstigen Reden zu markanten Ereignissen und Gedenktagen, wird kaum noch daran erinnert.
Derzeit wird von allen Parteien beklagt, dass wir in der Vergangenheit über unsere Verhältnisse gelebt hätten und jetzt für unsere Kinder und Enkel sparen müssten. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass wir konsumieren, damit das Konsumklima hoch bleibt und die Wirtschaft floriert. Kein Wachstum bedeute Arbeitslosigkeit, Verarmung und Verelendung (für wen ?)
So werden die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer. Jeder gesparte Euro ist derzeit schon nach einem Jahr weniger wert. Nicht nur die Inflation verringert den Wert sondern auch der Staat, da der Normalbürger nur von dem Einkommen sparen kann, auf das er schon einmal Lohn- oder Einkommensteuer gezahlt hat.
Die öffentlichen Sparanstrengungen setzen zuerst wieder dort ein, wo es der Allgemeinheit, also dem Normalbürger, am meisten schadet. Gespart wird bei den Erziehern in Kindergarten und Schulen. Gespart wird bei Polizei, Justiz und insbesondere bei der Kultur. Es werden zwar immense Zuschüsse zu sogenannten großen Events geleistet. Die „Normalkultur“, die in Vereinen, Heimatmuseen, Bürgerhäusern stattfindet, die in örtlichen Bibliotheken, in kleineren Theatern noch zu finden ist, wird nicht nur vernachlässigt, sondern zum Teil gezielt vernichtet.
Ein gutes Beispiel hierfür sind die „Sparauflagen“, die den ärmeren Gemeinden auferlegt werden. Da verlangen die Aufsichtsbehörden, gezwungen durch die Landesregierungen, dass „freiwillige Leistungen“ gekürzt oder ganz aufgehoben werden müssen. Dies sind aber genau die Leistungen, die die Gemeinden erbringen wollen und sollen, die einen Ort, sei es Stadt oder Kommune, liebenswürdig und lebenswert gestalten. Ein Ort ohne Vereine und ohne Kultur stirbt und wird zur reinen Bewahranstalt. Wenn man dies will, dann soll man dies auch sagen.
Da wird im Bund vollmundig gefordert, dass der Kinderschutz im Grundgesetz besonders geregelt wird; gleichzeitig fordert die Kommunalaufsicht bei armen Gemeinden, dass Standards – auch bei Kindergärten – verringert werden und Gebühren (nach oben ) angepasst werden sollen.
Trägt man diese Bedenken den Kommunalaufsichtsbehörden oder den zuständigen Ministerien vor, so kommt stereotyp die Antwort, man müsse keineswegs die freiwilligen Leistungen kürzen; man könne ja dafür an anderer Stelle (Wo gibt es da eine andere Stelle ?) sparen und zusätzliche Einnahmen erschließen. Vereinfacht ausgedrückt heißt das: „Die Steuern, insbesondere die Grundsteuern müssen erhöht werden.“ Dies trifft wieder praktisch alle Mieter, da die Grundsteuer umlagefähig ist, und alle Haus- und Wohnungsbesitzer, denen keineswegs immer das Aufbringen all der Steuern und Gebühren leicht fällt. Hierbei darf man auch nicht vergessen, dass zur Förderung der Industrie schon viele zusätzlich Kosten durch Auflagen geschaffen wurden. Dies reicht von den gefährlichen und unsinnigen „Sparglühlampen“ bis zu den Rauchmeldern; von der Steigerung der Nachweisauflagen und der Genehmigungsgebühren einmal abgesehen.
Wenn bis vor einigen Jahren die Grundsteuer B (bebaute Wohngrundstücke) bei durchschnittlich zwischen 300 und 400 Punkten lag und schon damals als recht hoch angesehen wurde, so werden derzeit die Steuersätze auf bis zu 1000 Punkte hochschnellen müssen. Nachbargemeinden von Bischofsheim, wie Rüsselsheim und Nauheim, mussten sich schon in diese Richtung bewegen.
Da auch zusätzlich noch neue Straßenbeitragssatzungen und damit Gebühren anfallen müssen, wird sich die neuen Steuern und Gebühren nicht jeder leisten können. Viele werden sich extrem einschränken müssen oder verkaufen. In unserem Grundgesetz und auch der Hessischen Verfassung und der Hessischen Gemeindeordnung lesen wir, dass die Gemeinde die Grundlage der Demokratie ist, dass also letztlich unser Land nicht von oben nach unten regiert werden soll, wie dies derzeit geschieht, sondern dass die gemeindliche Selbstbestimmung gilt, soweit deren Belange betroffen sind. Dies bedeutet aber auch, dass den Gemeinden vom gesamtem Steueraufkommen ein angemessener Teil zufließen muss. Es kann und darf nicht sein, dass die Gemeinden zusätzlich die Bürger mit immensen Abgaben belasten und darüber hinaus auch noch gnädigst die höheren Instanzen um Zuschüsse für dringend benötigte Investitionen anbetteln müssen.
Besonders hart treffen die Sparauflagen die Gemeinden, die – wie zum Beispiel Bischofsheim – erhebliche Sonderopfer erbringen müssen. Wir sind im Kreis Groß-Gerau die Gemeinde mit der kleinsten Gemarkungsfläche. Zusätzlich unterliegen wir wegen der Nähe zum Flughafen einem Erweiterungsverbot, was neue Baugebiete betrifft. Sogar für die Aufstockung des Kindergartens Parkweg mussten wir eine Sondergenehmigung beantragen. Neue Baugebiete könnten die Einwohnerzahl erhöhen und damit zusätzliche Steuereinnahmen ermöglichen.
Da Bischofsheim durch die, die Gemarkung durchschneidenden Autobahnen und die großen Gleisflächen der Bahn vielen Beschränkungen unterliegt, kommen auch keine größeren neue Gewerbeflächen in Betracht. Eine innerörtliche Verdichtung der Wohnanlagen hatten wir schon vor Jahren eingeleitet; diese Möglichkeit ist so gut wie ausgeschöpft, wollen wir nicht noch das letzte Grün aus dem Ort verbannen.
Höre ich das jedes Mal vorgetragene Argument, dass wir Personal abbauen müssten, dann frage ich mich jedes Mal auch, wie dies geschehen soll. Wer soll denn entlassen werden ? Lässt denn der Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst überhaupt derzeit Kündigungen zu? Viele Stellen im Stellenplan sind mit einem Sperrvermerk versehen. Dies bedeutet, dass sehr intensiv bei einer Wiederbesetzung sowohl der Gemeindevorstand als auch die Gemeindevertretung, die die Sperre aufheben müsste, zu prüfen haben, ob man auf diese Stelle verzichten kann. Wenn die notwendige Arbeit dann durch Fremdfirmen erledigt werden muss, dann verlagert man die Kosten nur an eine andere und oft erheblich teurere Position.
Wir haben lange gekämpft, um unsere Gemeinde von einem tristen Ort zu einer lebenswerten stadtnahen Gemeinde zu entwickeln. Wir haben uns keinen großen Luxus geleistet, aber die Ortsentwicklung insbesondere auch kulturell gefördert, soweit wir konnten. Wir dürfen uns keinen Kahlschlag aufzwingen lassen und müssen für den Erhalt unserer Identität kämpfen.
Wolfgang Schütz
Georg Fischer Straße 23, Bischofsheim
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