Was ungeschickt und naiv anmutete, beschäftigt nun auch verstärkt die Polizei in Hessen. Immer wieder „posten” Mitglieder des sozialen Netzwerkes Facebook Veranstaltungen und laden öffentlich und für jeden einsehbar zu diesen Partys ein. Statt 20 guter Freunde erscheinen dann mitunter hunderte vorwiegend jugendliche Gäste. Nicht selten geraten diese spontanen und unorganisierten Partys außer Kontrolle und stellen die Polizei vor große Herausforderungen. Alkoholexzesse, Vandalismus und auch Gewaltvorfälle vermiesen nicht selten das erhoffte Partyerlebnis. Wer mittels sozialer Netzwerke zu einer Feier einladen möchte, sollte folgendes beachten:
- Versenden Sie Ihre Einladungen über soziale Netzwerke nur an Ihnen bekannte Personen.
- Verwenden Sie die Privatsphäre-Einstellungen und schränken Sie dort ein, wer Ihre Veröffentlichungen einsehen kann.
- Wenn Sie eine Veranstaltung veröffentlichen, können Sie unmittelbar mittels eines Häkchens einstellen, dass Sie nicht jeden aus dem sozialen Netzwerk einladen, sondern nur bestimmte Gäste.
- Geben Sie den Veranstaltungsort nur auf persönliche Nachfrage preis.
- Wenn Sie selbst zu einer Veranstaltung eingeladen werden, sollten Sie nicht öffentlich zusagen. Damit veröffentlichen Sie automatisch, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Feier nicht zu Hause sind und locken damit unter Umständen Einbrecher an.
Gerät eine Party außer Kontrolle oder kommt es zu Ausschreitungen oder Vandalismus, kann die Polizei die Party auflösen. Für die Kosten der mitunter großen Polizeieinsätze kann der Einladende als Verantwortlicher in Regress genommen werden.
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