Noch ist weder der Termin des geplanten Umzugs des Gemeindezentrums der katholischen Pfarrei St. Teresa am Main in den Standort St. Josef absehbar, noch wer sich um den Erwerb des Grundstücks bemühen wird. Und schon gar nicht ist bekannt, was ein neuer Besitzer mit dem Grundstück und dem sanierungsbedürftigen Gebäude darauf anzufangen gedenkt. Für die Stadt ist aber eindeutig, dass sie besonders für den Fall einer Neubebauung Klarheit um die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, mit dem sie den Interessen eines Käufers Vorgaben machen und Grenzen setzen kann.
Deshalb wird der Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstagabend eine Verwaltungsvorlage vorgelegt, die die Aufstellung eines Bebauungsplans „Westlich am Gallusplatz“ einleiten soll. Begrenzt ist der Geltungsbereich mit dem Rechteck zwischen Hauptstraße und Untermainstraße, dem Kirchengrundstück mit dem Gallusplatz im Osten sowie der verlängerten Schmiedgasse im Westen. Eingeschlossen ist als einziges weiteres Gebäude neben dem Galluszentrum das Restaurant „Zum scharfen Eck“, ein als Einzeldenkmal eingeordnetes Haus.
„Aufgrund der städtebaulich exponierten Lage im historischen Ortskern und der unmittelbaren Nachbarschaft zu Kirche, Gallusplatz, Gastronomie sowie weiteren gemischt genutzten Grundstücken besteht ein erheblicher städtebaulicher Regelungsbedarf“, begründet die Verwaltung die Notwendigkeit eines bisher fehlenden Bebauungsplans. Erforderlich seien insbesondere „verbindliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche“. Zu prüfen sei, ob für das Areals eine Festsetzung eines Urbanen Gebiets möglich ist. Diese noch recht neue Kategorie im Baurecht ermöglicht es, am künftigen Gebäude höhere Lärmwerte zuzulassen als ohne diese Einstufung.
Ein Fachgutachten soll die schalltechnische Situation auf dem Grundstück (unter Annahme einer Neubebauung) berechnen. Neben den Festen auf dem Gallusplatz sind der Verkehr auf der Hauptstraße und das Restaurant relevante Faktoren. Es geht der Stadt bei den Vorgaben darum, Konflikte mit einem neuen Nutzer vorzubeugen, der Status des Urbanen Gebiets würde tagsüber etwas höhere Lärmgrenzwerte erlauben als etwa bei Einstufung als Kerngebiet.
Es gilt letztlich, die Feste und sonstigen Veranstaltungen auf dem Gallusplatz zu schützen. Warum dann nicht gleich einen Bebauungsplan inklusive des Platzes aufstellen und dies darin rechtlich sicher festlegen? Bauamtsleiterin Kirsten Thürmer erläuterte im Bauausschuss, dass sich die Stadt damit ein Eigentor schießen könnte. „Was wir wollen, bezieht sich auf das Galluszentrum-Gelände. Formen wir es größer, müssen wir viel größere Untersuchungen anstellen“, erläuterte sie.
Gemeint sein dürfte damit, dass bei einem entsprechend örtlich ausgeweiteten Schallschutzgutachten herauskommen könnte, dass die somit offiziell erfassten Emissionen bei den Festen auf dem Platz ein potenzielles Problem sind. Das könnte die Zulässigkeit dieser Nutzung gefährden, sollte sich ein Anwohner als Stinkstiefel entpuppen.


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