Eindeutig für alle geregelt

Zu: „Rederecht nur für Mitglieder“, Pressemitteilung der SPD Flörsheim (FZ Nr. 16 vom 19. April 2018)

Auszug aus der Hessischen Gemeindeordnung: „Gemeindevertreter, die in dem Ortsbezirk wohnen, dem Ortsbeirat jedoch nicht als ordentliche Mitglieder angehören, können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.“
 

Wenn ein Ortsvorsteher diese Regel nicht beachtet, hat er die HGO nicht gelesen oder er kann sich nicht durchsetzen. Wir sind hier nicht in Taka-Tuka-Land, wo Pippi Langstrumpf die Regeln bestimmt, wie es gefällt. Hier regelt die HGO eindeutig das politische Miteinander und zwar für alle Parteien.

Wenn dann noch Fairness, Gleichbehandlung für alle Parteien und sogar Sachkunde dazu kämen, wäre das dem Allgemeinwohl sehr dienlich.

Roswitha Kolb, Flörsheim

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