Eingeschränkter Badebetrieb im Freibad Hattersheim ab 22. Juni 2020

Es ist endlich soweit – das Hattersheimer Freibad kann am 22. Juni einen eingeschränkten Badebetrieb anbieten. Um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus SARS-CoV-2 einzudämmen und Risikogruppen zu schützen war es notwendig, Schwimmstätten und Badeseen in Hessen zu schließen. Da sich die ersten Erfolge auch dieser Maßnahmen zeigen, sind nun Lockerungen ab dem 15. Juni gestattet und Badebetriebe können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen.

Ziel ist es, dass trotz der Einschränkungen des Badebetriebes aufgrund der nachfolgenden Hygienevorschriften und Zugangsregeln möglichst vielen Menschen der Zutritt ins Hattersheimer Freibad ermöglicht werden kann.

„An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die es in kürzester Zeit geschafft haben, die Vorgaben für eine Öffnung umzusetzen. Mit dem vorliegenden Hygienekonzept haben unsere Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, zumindest eingeschränkt, das kühle Nass unseres schönen Freibades in Hattersheim zu genießen“, so Hattersheims Bürgermeister Klaus Schindling.

Grundlage für die Festlegung der maximalen Badegäste ist die vorgegebene Fläche von 5m² pro Person. Für die Liegewiese bedeutet dies eine maximale Personenanzahl von 4000 und für die Wasserfläche höchstens 300. Um die Menge der Gäste zu überwachen, werden drei Zeitfenster eingeführt:


Zeitfenster 1 – „Frühschwimmer"

  • Maximaler Einlass: 300 Personen
  • Öffnungszeit: Dienstag bis Sonntag von 6.30 bis 9.30 Uhr
  • Preise: Erwachsene 2 Euro, Kinder 1 Euro

Zeitfenster 2 – „Mittag"

  • Maximaler Einlass: 300 Personen
  • Öffnungszeit: Montag bis Sonntag von 10.30 bis 13.30 Uhr
  • Preise: Erwachsene 2 Euro, Kinder 1 Euro

Zeitfenster 3 – „Nachmittag"

  • Maximaler Einlass: 800 Personen
  • Öffnungszeit: Montag bis Sonntag von 14.30 bis 20 Uhr
  • Preise: Erwachsene 3,50 Euro, Kinder 2 Euro

Besonders im dritten Zeitfenster wird durch das Personal eine aktive Zugangskontrolle im Beckenbereich (maximal 300 Personen) durchgeführt.

Zu beachten ist, dass für die Frühschwimmer die Saison erst am Dienstag, 23. Juni um 6.30 Uhr beginnt.

Ein Verkauf von Saisonkarten, Familienkarten und Geldwertkarten erfolgt nicht. Ermäßigungen oder Rabatte werden ausgeschlossen. Restguthaben der Geldwertkarten behalten ihre Gültigkeit in das nächste Jahr hinein. Personen mit Jugendleiter-Card, Menschen mit Behinderung von 100 Prozent sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab 50 Prozent mit einem B im Ausweis haben freien Eintritt in das Hattersheimer Freibad.

Online-Ticketverkauf

Badegäste müssen beachten, dass Eintrittskarten für das jeweilige Zeitfenster nur über den WebShop der Stadt Hattersheim im Online-Bestell- und Bezahlverfahren erworben werden können. Hier werden die persönlichen Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung automatisch erfasst und im System gespeichert. Vor Ort werden keine Karten verkauft.

Nur für die beiden Zeitfenster "Frühschwimmen“ und „Mittag“ besteht zusätzlich zum WebShop noch die Möglichkeit am Kartenautomaten die Eintrittskarte zu lösen. Diese Möglichkeit ist speziell für Badegäste vorgesehen, die keinen Zugang zum digitalen Bestellvorgang haben. Zur Kontaktpersonennachverfolgung muss dann an der Kasse ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Die Besucherdaten werden unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert und für vier Wochen aufbewahrt.

Ab Samstag, 20. Juni können bereits Eintrittskarten über das Online-Buchungssystem gekauft werden. Informationen zur Anwendung des Online-Buchungssystems sind ebenfalls ab Samstag, 20. Juni auf der städtischen Homepage www.hattersheim.de/freibad hinterlegt.

Abstands- und Hygieneregeln

Zu beachten ist, dass auf dem gesamten Gelände des Hattersheimer Freibades ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten ist. Bei größeren Ansammlungen von Badegästen in den Umkleiden und den WC-Anlagen wird dringend empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Während des eingeschränkten öffentlichen Betriebes bleiben die Massagedüsen im Becken, die Rutschen und die Sprunganlage geschlossen beziehungsweise außer Betrieb, da der geforderte Mindestabstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Geöffnet sind Duschen und Toiletten, Umkleidekabinen, der Eltern-/Kindbereich mit Sandkasten, das Beachvolleyball- und Fußballfeld (im Rahmen der zulässigen Kontaktbeschränkungen).

Das Schwimmerbecken wird in Schwimmbahnen unterteilt. Diese Bahnen umfassen drei Einzelbahnen. Auf diesen Bahnen ist im Kreisverkehr mit Einbahnstraßenregelung, zur Wahrung der Abstandsregelung, zu schwimmen. Das Freibadpersonal ist befugt je nach Leistungsstand und Geschwindigkeit den Schwimmbetrieb zu organisieren.

Im Kleinkinderbereich und auf dem Spielplatz tragen Eltern beziehungsweise erwachsene Begleitpersonen die Verantwortung für die Kinder. Auch in diesem Bereich gilt die Abstandregelung von 1,50 Metern. Das Personal vor Ort kann den Kinderbereich zeitweise wegen Überfüllung sperren.

Die angegebenen Zeitfenster sind die maximale Aufenthaltsdauer im Freibad. Das Freibad ist zum Ende der Zeitfenster zu verlassen. Das Becken ist circa 15 Minuten vor dem Ende des Zeitfensters zu verlassen, um die Räumung nicht zu verzögern.

Keinen Zutritt haben Badegäste mit Symptomen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen. Insbesondere mit Symptomen eines grippalen Infektes und/oder Erkältungssymptomen. Das Personal vor Ort ist berechtigt bei entsprechenden Auffälligkeiten den Zugang zu verwehren oder den Gast auffordern das Freibad zu verlassen. Es werden keine Gesundheitskontrollen beim Einlass durchgeführt. Die Badegäste sind zum eigenverantwortlichem Selbst- und Fremdschutz aufgefordert.

„Mir ist bewusst, dass es doch einige Einschränkungen für die Besucherinnen und Besucher geben wird, jedoch können wir nur so weiterhin das Corona-Virus eindämmen und eventuell eine zweite Ausbruchs-Welle verhindern. Wenn jede und jeder von uns ihren beziehungsweise seinen Beitrag dazu leistet, kommen wir immer mehr unserem Alltag vor der Pandemie näher“, sagt Schindling abschließend.

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