Die Hattersheimer Grünen rückten zur jüngsten Sitzungsrunde den Berufsstand der Busfahrerinnen und -fahrer in den Mittelpunkt. Jene leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs in unserer Stadt, stellten die Grünen in einer Anfrage fest, die sie an den Magistrat richteten.
Gute Arbeitsbedingungen für die Busfahrenden, insbesondere während der Pausen an den Endhaltestellen und Bahnhöfen, seien während der Ausübung ihres Berufs unerlässlich, so die Grünen. Angemessene Sozialräume mit sanitären Anlagen seien deshalb nicht nur eine Frage der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten, sondern auch eine arbeitsrechtliche Notwendigkeit. "Zudem tragen gute Arbeitsbedingungen zur Attraktivität des Berufs bei und können helfen, dem Fachkräftemangel im ÖPNV-Bereich entgegenzuwirken", heißt es in der Anfrage weiter.
Die Bahnhöfe in Eddersheim und Hattersheim sind wichtige Knotenpunkte im öffentlichen Nahverkehr unserer Stadt. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur für Busfahrer sei deshalb ein erster Schritt, um "mögliche Verbesserungsbedarfe zu identifizieren und die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern".
Vor diesem Hintergrund formulierten die Grünen einen Fragenkatalog:
- Welche Sozialräume stehen Busfahrer/-innen an den Bahnhöfen Eddersheim und Hattersheim derzeit zur Verfügung?
- In welchem Zustand befinden sich die vorhandenen Pausenräume und sanitären Anlagen für Busfahrer/-innen an beiden Standorten?
- Falls keine oder nur unzureichende Einrichtungen vorhanden sind: Welche Planungen gibt es seitens der Stadt oder in Kooperation mit den Verkehrsbetrieben, um angemessene Sozialräume zu schaffen?
- Welche Mindeststandards für Sozialräume (Pausenräume, Toiletten, ggf. Duschmöglichkeiten) müssen laut Arbeitsschutzbestimmungen für Busfahrer/-innen erfüllt werden?
- Und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben bezüglich der Bereitstellung und Instandhaltung dieser Einrichtungen?
Die Antwort des Magistrats fiel knapp aus und bezog sich auf einen Schlag auf alle Einzelfragen: Man stellte fest, dass Busfahrerinnen und Busfahrer Beschäftigte der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH und nicht der Stadt Hattersheim am Main sind. Die Beantwortung könne somit nicht vom Magistrat erfolgen.
Jedoch bestehe eine Vereinbarung, dass die Toilettenanlage im Stadtpunkt am Hattersheimer Bahnhof auch vom Busfahrpersonal genutzt werden kann.
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