Kein Lärmgutachten, aber grünere Bushaltestellen

Ausschüsse beschäftigten sich im Vorfeld der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit Anträgen und Vorlagen

Lageplan zur Klarstellungssatzung K1 "Zwischen Hofheimer Straße, BAB 66 und Schwarzbach".
Lageplan zur Klarstellungssatzung K1 "Zwischen Hofheimer Straße, BAB 66 und Schwarzbach".

Zu Beginn der aktuellen parlamentarischen Sitzungsrunde tagten am vergangenen Mittwochabend, 11. Oktober, die drei Ausschüsse in einem kleinen Marathon direkt nacheinander. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr (UBV) und des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) wurden dabei mit insgesamt fünf Vorlagen bzw. Anträgen konfrontiert, zu denen sie eine Empfehlung für die Abstimmung in der heute Abend ab 19.30 Uhr in der Hattersheimer Stadthalle (Karl-Eckel-Weg 21) stattfindenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgeben sollten.

Satzungsbeschluss über Klarstellungssatzung findet Zustimmung

Der Ausschuss UBV beschäftigte sich dabei zunächst mit einer Vorlage des Magistrats bezüglich eines Satzungsbeschlusses über die Klarstellungssatzung Nr. K1 "Zwischen Hofheimer Straße, BAB 66 und Schwarzbach" gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB.

In seiner Begründung für die Beschlussvorlage führt der Magistrat weiter aus, dass innerhalb des betreffenden Geltungsbereichs am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Hattersheim die "Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch Planeintrag verbindlich definiert" werden soll.

Diese Klarstellungssatzung diene demnach primär der Verfahrensbeschleunigung von Bauvorhaben im besagten Areal, indem sie die rechtliche Einordnung (Innenbereich oder Außenbereich) von Vorhaben klar festlegt. Diese Klarheit trage dazu bei, Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Verwaltung zu schaffen, wodurch eine zügige Beurteilung von Bauvorhaben ermöglicht werde, so der Magistrat.

Und weiter heißt es in der Vorlage: "Die Grünflächen und Freibereiche zwischen dem Siedlungskörper und der BAB 66 können durch die Zuordnung zum Außenbereich weitgehend gesichert werden. Gleichzeitig trägt die eindeutige Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entlang der Außengrenzen der bestehenden Baukörper dazu bei, eine maßvolle und verträgliche Verdichtung, im Übergang zum Außenbereich zu gewährleisten."

Der Beschluss über eine Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB ist aufgrund des deklaratorischen Charakters der Satzung verfahrensfrei, wird in der Vorlagenbegründung festgestellt. Eine zusätzliche Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Träger öffentlicher Belange sei nicht erforderlich, da durch die Satzung kein neues Baurecht geschaffen, sondern lediglich bestehendes Recht klarstellend festgesetzt werde.

Einwände gegen die Vorlage gab es nicht, alle Fraktionen votierten im Ausschuss UBV einstimmig dafür.

Satzung und Gebührenordnung des Archivs der Stadt Hattersheim

Der Ausschuss HFA hatte gleich zwei Magistratsvorlagen zum Archiv der Stadt Hattersheim am Main zu bearbeiten.

So hat die Stadtverordnetenversammlung am heutigen Abend zum einen über die Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Nutzung des Archivs zu entscheiden, und zum anderen über die Neufassung der dort geltenden Gebührenordnung.

Beide Maßnahmen wurden im Zuge der zum 25. Oktober 2022 in Kraft getretenen Novellierung des Hessischen Archivgesetzes (HArchivG) notwendig. Die dort verabschiedeten Änderungen haben sich auch auf die kommunale Archivierung ausgewirkt. Somit sei die Überarbeitung der besagten Satzung über Aufgaben und Nutzung des Archivs erforderlich geworden, und ebenso sollen auf Grundlage der neuen Archivsatzung nun auch für bestimmte Amtshandlungen oder Verwaltungstätigkeiten im Stadtarchiv Verwaltungsgebühren und Auslagen erhoben werden.

So soll künftig beispielsweise eine "schriftliche oder mündliche Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivalien, Literatur oder anderen Hilfsmitteln" kostenfrei sein, bei einer Inanspruchnahme der besagten Quellen werden jedoch pro angefangener Viertelstunde 15 Euro berechnet. Auch die Anfertigung von Abschriften und Übersetzungen aus Archivgut sollen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, jede angefangene Viertelstunde kostet hier 20 Euro.

Gebühren für die Anfertigung von Reproduktionen wurden ebenfalls festgelegt, von Fotokopien (0,20 Euro) bis hin zu der Herstellung von Datenträgern (je 10 Euro).

Bei der Nutzung von Archivgut für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder Unterrichtszwecke kann das Stadtarchiv auch auf die Erhebung der Gebühren verzichten. Die Gebührenordnung tritt gegebenenfalls erst am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Auch hier gaben die Ausschussmitglieder jeweils einstimmig ihre Zustimmung.

SPD-Fraktion beantragt Lärmgutachten

Die SPD-Fraktion präsentierte dem Ausschuss UBV einen Antrag, demzufolge ein unabhängiges schalltechnisches Lärmgutachten für die Erweiterung des Gewerbegebiets Nord erstellt werden soll.

Durch den Bau von weiteren Rechenzentren an der Mainzer Landstraße und Heddingheimer Straße im besagten Gebiet sehen die Sozialdemokraten die Gefahr der Entstehung von weiteren erheblichen Lärmemissionen, welche die angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen können.

Die SPD berichtet in ihrer Antragsbegründung von Anwohnerinnen und Anwohnern in Nachbarschaft zu den bestehenden Rechenzentren an der Voltastraße, die sich schon heute über die dortige Lärmbelastung beschweren. Deshalb müsse damit gerechnet werden, dass ähnliche Lärmemissionen auch durch die neuen Rechenzentren an der Mainzer Landstraße entstehen werden.

Von einer unabhängigen, von der Stadt Hattersheim beauftragen schalltechnischen Untersuchung würden sich die Sozialdemokraten versprechen, dass die Rahmenbedingungen und Annahmen der Untersuchung "neutral" formuliert werden könnten, so dass das daraus entstehende Gutachten eine "vertrauenswürdige Grundlage für die anstehenden Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung darstellen kann."

Zusätzlich solle nach Vorstellungen der SPD-Fraktion im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor vereinbart werden, dass dieser die Kosten des von der Stadt beauftragten unabhängigen Gutachtens trägt.

Der Antrag fiel auf keinen fruchtbaren Boden: Lediglich die SPD selbst stimmte dafür, während die regierende Koalition bestehend aus CDU, FW und FDP geschlossen dagegen votierte.

Grüne wollen grünere Bushaltestellen

Erfolgreicher war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss UBV, demzufolge die Begrünung der hiesigen Bushaltestellen intensiviert werden soll. Die Grünen begründeten ihren Vorstoß mit der Feststellung, dass auch auf kleinen Flächen Dachbegrünungen zur Reduzierung der Überhitzung in Städten beitragen und somit das Mikroklima verbessern. "Sie wirken isolierend, sorgen für Kühlung und tragen durch ihre Filterfunktion zur Verbesserung der Luftqualität bei", heißt es in der Antragsbegründung weiter. Ein weiterer positiver Effekt sei der Umstand, "dass diese Gründächer einen zusätzlichen Lebensraum für Bienen und andere Insekten bieten, was zur Steigerung der Biodiversität und Artenvielfalt im städtischen Raum beiträgt." Die überdachten Bushaltestellen in der Stadt bieten nach Ansicht der Grünen demnach ein "erhebliches Potenzial" und könnten als "grüne Oasen die versiegelten Flächen auflockern."

In einer abgeänderten Fassung konnten sich die Ausschussmitglieder auf eine einstimmige Zustimmung verständigen: Dem Beschlussvorschlag der Grünen entsprechend soll nun geprüft werden, ob und welche der vorhandenen Bushaltestellen im Stadtgebiet für eine nachträgliche Dachbegrünung geeignet sind. Die Kosten, die bei der Neuerrichtung für ein Gründach im Vergleich zu den sonst verwendeten Dachbedeckungen entstehen, sollen dargestellt werden, ebenso wie mögliche finanzielle Förderungen.

Der Vorschlag, ausgewählte geeignete Objekte im Rahmen eines Pilotprojekts entsprechend mit einer Bepflanzung zu versehen wurde jedoch gestrichen. Und schließlich soll nun geprüft werden, ob bei neu zu errichtenden überdachten Haltestellen Modelle mit Gründach errichtet werden können.

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