Wohin nach der Notunterbringung im Frauenhaus?

Keine Mehrheit für Antrag der Fraktion Die Linke zu Kooperation zwischen Hawobau und Verein "Frauen helfen Frauen"

mpk

Das Schicksal von Frauen und deren Kindern, die vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflohen sind, war der Fraktion Die Linke zur letzten Stadtverordnetenversammlung Ende September ein besonderes Anliegen.

In einem Antrag forderte die Fraktion, dass diese Opfer die "uneingeschränkte Unterstützung" verdienen und es Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge sei, nicht nur deren Notunterbringung in einem Frauenhaus sicherzustellen, sondern auch Perspektiven für die Rückkehr in einen normalen Alltag zu gewährleisten.

Ein äußerst wichtiger Faktor sei hierbei insbesondere die Bereitstellung von eigenem Wohnraum, meint Die Linke. Vor diesem Hintergrund wurde beantragt, dass der Magistrat in Kooperation mit dem Verein "Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V." und der Hattersheimer Wohnungsbau GmbH (Hawobau) prüfen soll, welcher Bedarf hier aktuell besteht und gegebenenfalls entsprechend tätig zu werden.

In ihrer Antragsbegründung stellt die Linke fest, dass Frauenhäuser zentrale Säulen des Schutzsystems bei häuslicher Gewalt seien. Das Frauenhaus des Main-Taunus-Kreises werde vom Verein Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V. betreut. "Deutschlandweit fehlen Plätze in den Frauenhäusern, freigewordene Plätze werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden wieder belegt", so Die Linke. Dies verdeutliche, wie gravierend es sei, wenn Plätze in Frauenhäusern nur deswegen blockiert sind, weil auszugswillige Frauen keine Wohnung finden.

Nach Auskunft von "Frauen helfen Frauen" seien momentan aufgrund dieser Situation zwei von zehn Zimmern schon über ein Jahr lang für Neuaufnahmen blockiert, weil auszugsbereite Frauen mit ihren Kindern keine Anschlusswohnung finden können.

"Hier können wir durch eine bewusste Priorisierung unterstützen und die Versorgungslage deutlich verbessern. Vergleichbar zum Vorgehen des Landes Hessen bei der Nassauischen Heimstätte, soll unsere städtische Wohnungsbaugesellschaft mit 'Frauen helfen Frauen' eine verbindliche Vereinbarung schließen, die einen schnelleren Übergang aus dem Frauenhaus in eigenen Wohnraum ermöglicht", heißt es in der Antragsbegründung abschließend.

Wohnraum als begrenztes Gut

Der CDU-Stadtverordnete Stefan Häb verkündete in der Stadtverordnetenversammlung direkt, dass seine Partei, wie schon zuvor in der Ausschussrunde, bei ihrer Nein-Stimme zu diesem Antrag bleiben werde.

Dies soll jedoch ausdrücklich kein Statement gegen den Wert oder die Wichtigkeit der Einrichtung Frauenhaus sein. Ebenso sei man sich zweifellos fraktionsübergreifend darüber einig, dass ein normales Leben in einer eigenen Wohnung nach einer derart traumatischen Erfahrung so schnell wie möglich beginnen sollte.

Dies ändere jedoch nichts "an ein paar grundlegenden Tatsachen", so Häb: "Wohnraum ist ein begrenztes Gut. Wir können es nicht ewig vermehren." Hätte man unbegrenzten Wohnraum, hätten man deutlich weniger Probleme in diesem Land - aber das ist nun einmal nicht der Fall. Häb stimmte noch einmal den Ausführungen von Bürgermeister Klaus Schindling im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport zu: In Notfällen habe die Stadt Hattersheim immer Wohnraum gehabt (die Hawobau verfügt über etwa 1.700 Wohnungen), auch für die im Antrag erwähnten Frauen. In Hattersheim gibt es kein Frauenhaus, und man sei hier als Kommune auch nicht gesetzlich verpflichtet Wohnraum zur Verfügung zu stellen - anders etwa als wenn es um die Abwehr und Beendigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit geht. Und auch will man hier keinesfalls verschiedene bedürftige Gruppen gegeneinander ausspielen, so Häb.

Deshalb sehe man hier initiativ den Landkreis oder gar die Landesregierung in der Pflicht.

Felicia Abicht (SPD) wies darauf hin, dass betroffene Frauen und Kinder in Frauenhäusern landen, weil diese gezielt zu ihrem Schutz aus den Orten, wo sie herkommen, herausgeholt werden müssen. Das bedeutet wiederum im Umkehrschluss, dass es nicht Ziel dieses Antrags sein kann, dass in Not geratene Hattersheimer Frauen und Kinder in anderen Hattersheimer Wohnungen untergebracht werden sollen, sondern es gehe hierbei um Frauen aus anderen Kommunen, die man aus der Reichweite des Täters herausholen will.

Deshalb haben SPD und Grüne angeregt, den Antrag der Linken in einen Prüfantrag umzuwandeln und erst einmal zu prüfen, welche Kriterien diese Wohnungen erfüllen müssen, wie eine Finanzierung möglich sei, wo beispielsweise auch das Frauenhaus des Kreises Unterstützung benötigt und wie die Stadt Hattersheim gegebenenfalls helfen kann.

FDP verweist auf Landesfinanzierung

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Wiendl begründete die Ablehnung des Antrags durch seine Partei damit, dass es sich bei der Hawobau um eine 100-prozentige beziehungsweise städtische Tochtergesellschaft der Stadt Hattersheim am Main handelt und im dortigen Aufsichtsrat alle politischen Fraktionen vertreten sind. Das Stadtteilbüro Hattersheim (betrieben durch die Wohnungsbaugesellschaft HaWoBau) und der Verein "Frauen helfen Frauen" arbeiten bereits eng zusammen, um Frauen in Konflikt- und Notsituationen zu unterstützen. Eine solche Zusammenarbeit müsse daher nicht extra durch die Stadtverordnetenversammlung noch einmal beschlossen werden. Mit einer möglichen Ausweitung der Kooperation könne sich der Aufsichtsrat auch alleine beschäftigen.

Zudem wies Wiendl auf den Umstand hin, dass das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales einen Tag vor der Stadtverordnetenversammlung in einer Pressemitteilung darüber informiert hat, dass das Land ab 2027 mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz die vollständige finanzielle Verantwortung für den laufenden Betrieb des Frauenhilfesystems übernimmt. Bisher wurde das Frauenhilfesystem über Landesmittel, kommunale Mittel und Eigenmittel der Träger finanziert. Das Ausführungsgesetz ordnet die Finanzierung nun grundlegend neu: Ab 2027 übernimmt das Land Hessen die Betriebskosten der bestehenden Frauenhäuser und Beratungsstellen vollständig. In den Jahren 2027 und 2028 werden die Mittel zunächst noch über die Kommunen an die Träger weitergeleitet, ab 2029 erfolgt die Finanzierung dann direkt durch das Land.

Der Antrag wurde schließlich nur von SPD, den Grünen sowie der Linken selbst befürwortet und mehrheitlich mit den Gegenstimmen von CDU und FDP abgelehnt.

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