Wie berichtet, war der Magistrat beauftragt worden, die Möglichkeit verschiedener verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Friedrich-Ebert-Straße zu prüfen. Diese Straße ist bekanntermaßen als Schulweg zur Regenbogenschule und als "Einflugschneise der Elterntaxis" von Bedeutung und berüchtigt - selbst Lehrer:Innen, die zur Schule radeln, meiden sie tunlichst. Wenig überraschend kommt die Magistratsantwort zu dem Schluss, dass alle im Prüfungsauftrag genannten zusätzlichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, nämlich eine Optimierung der Parksituation und geschwindigkeitsmindernde Bodenschwellen, "nicht möglich" sind. Die Veränderung der Parksituation würde den "Verlust" von angeblich 50 Prozent der (in Hattersheim bekanntlich sakrosankten) Parkplätze bedeuten. Bei den Bodenschwellen werden eine angebliche Lärmbelastung der Anwohner und - jetzt wird's putzig - die Sicherheit der Radfahrenden als Hinderungsgrund angeführt. Als wenn nicht an der Albert-Schweitzer-Schule Okriftel eine solche Bodenwelle sehr gute Dienste leistete, ohne Radfahrende zu gefährden. Und ansonsten in Hattersheim die Sicherheit der Radfahrenden, zum Beispiel bei der Aufstellung von unfallträchtigen Pollern, nur eine untergeordnete Rolle spielt.
"Wer etwas will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe" - dieser dem Unternehmer Götz Werner zugeschriebene Aphorismus trifft hier zu. Das "Sahnehäubchen" ist aber der Vorschlag unseres Bürgermeisters, für die Elterntaxis eine eigene Straße um die Schule herum zu bauen. Hier wird wieder einmal deutlich, dass er nicht die Schulgemeinden unterstützt, die einhellig eine Reduzierung der Elterntaxis fordern. Im Gegenteil hängt er offensichtlich immer noch der gescheiterten Wahnidee der "autogerechten Stadt" an.
Warum stellen wir nicht besser unsere Schulkinder und ihre Sicherheit in den Mittelpunkt der Überlegungen und reduzieren den Durchgangsverkehr? Eine Idee wäre, die Friedrich-Ebert-Straße ab dem Rosengarten in Richtung Schule nur noch für Anlieger, Lehrpersonal und Busse freizugeben - zumindest für jeweils eine Stunde morgens zum Schulbeginn und mittags zum Schulschluss. Die wenigen verbliebenen Elterntaxis können dann die Kinder im Rosengarten absetzen. Von dort haben sie nur noch 350 Meter zu laufen. Diese Maßnahme kostet (fast) nichts, schränkt die Anwohner nicht ein und ist auch rechtlich in Form einer sogenannten "Teileinziehung" der Straße gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes möglich. Das Aktionsbündnis "Kinder aufs Rad", das sich bundesweit für sogenannte "Schulstraßen" einsetzt, hat ähnliche Maßnahmen (meist allerdings mit temporärer Sperrung für den gesamten motorisierten Verkehr) bereits in vielen deutschen Städten, unter anderem in Frankfurt, angestoßen. Und auch international gibt es viele Umsetzungsbeispiele mit sehr guten Erfahrungen.
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