Vor 25 Jahren

Montag, 16. Juni 1986

Eddersheim stellt Hessenmeister

In Eberstadt wurde am vorletzten Wochenende der Wettkampf für Deutsche Schäferhunde der Landesgruppe Hessen ausgetragen. Zahlreiche Hundeführer stellten sich mit ihren Tieren den amtierenden Leistungsrichtern.

Vier Eddersheimer Hundeführer konnten unter starker Konkurrenz die Leistungsfähigkeit ihrer Vierbeiner unter Beweis stellen und erzielten hervorragende Ergebnisse. Norbert Feeser mit seinem Hacky von der Krotteeck startete in der Nachwuchsklasse SchH l und erreichte mit 93/98 = 191 Punkten den 1. Platz und wurde somit Hessenmeister der Nachwuchsklasse. Er erzielte von elf Teilnehmern in seiner Klasse mit 93 Punkten die beste Unterordnung. Karlheinz Klingelhöfer mit seinem Wacker von der Krotteeck konnte in der Klasse SchH 2 mit 83/82 = 165 Punkten einen guten 4. Platz belegen. In der Meisterklasse SchH 3 erreichte Leon Luszcz mit seinem Kerry vom Dächselberg mit der vorzüglichen Leistung von 99/96 = 195 Punkten den 2. Platz von 29 Mitstreitern. Auch er zeigte mit 99 Punkten die beste Unterordnungsleistung in seiner Klasse. Als Lohn für seine überdurchschnittlichen Leistungen wurde er als Teilnehmer für die Qualifikationsprüfung zur Europameisterschaft berufen. Zu dieser Qualifikationsprüfung werden die zwei besten Schäferhunde von jedem Bundesland nominiert. Die sechs Besten dieser Prüfung werden dann in Dänemark bei der Europameisterschaft Deutschland vertreten. Horst Hoss mit seiner Cora vom Helgenweg erreichte mit 93/88 = 181 Punkten den 15. Platz von 29 Teilnehmern. Eine verdiente Mittelplatzierung mit seiner bereits neunjährigen Hündin. Die überzeugenden Leistungen der Eddersheimer Hundeführer sind eine gute Basis für die laufende Saison und lassen auf weitere herausragende Ergebnisse in der Wettkampfsaison 1986 hoffen.

 

Fährmann holte gekenterten Paddler aus dem Main: Dramatische Rettungsaktion

HATTERSHEIM (gt) - Den Motor anzuwerfen und auf den hilflos im Wasser treibenden gekenterten Ruderer zuzufahren war eins für das Duo Stanislaus Goldmann und seinen Schwiegersohn Heinrich Steba. Doch bis sie den verunglückten Gerhard Heinrich in ihrer Fähre geborgen hatten, sollten noch aufregende Minuten vergehen. Eigentlich war der Sonntag ein ruhiger Tag und überhaupt nichts los. Lediglich zwei Passagiere hatten der 72-jährige Rentner Goldmann und sein Schwiegersohn über den Main mit ihrer Fähre am Okrifteler Ufer transportiert, als sie plötzlich Hilferufe hörten. Zuvor hatte das Duo einen einsamen Paddler auf dem Main beobachtet, der auf einmal nicht mehr zu sehen war. Die Hilferufe können nur von dem Bootsfahrer kommen, dachten sich die beiden Fährleute und warfen sofort den Motor an, um dem Gekenterten zu Hilfe zu eilen. Schon beim Näherkommen erkannten die beiden, was dem Ruderer zum Verhängnis geworden war. Zwei Schnallen, mit deren Hilfe er im Boot seine Füße stabilisiert hatte, ließen sich nicht abstreifen, so dass der Mann zu ertrinken drohte. Hilflos trieb der Gekenterte in der Mitte des Mains, ausgerechnet dort, wo die Strömung am stärksten ist. Darüber hinaus hatte das Wasser des Flusses eine Temperatur von lediglich 16 Grad.

Als sie sich dem Gekenterten auf Wurfweite genähert hatten, warf Steba, von Beruf Autoschlosser, Heinrich einen Rettungsring zu, dieser verfehlte jedoch die Schwimmhilfe, und erst der zweite Versuch gelang, und damit war quasi die Rettung eingeleitet. Doch so einfach, wie es aussah, war es nicht. Als sie Heinrich an Bord der Fähre hieven wollten, stellte es sich heraus, dass die Bordwand zu hoch war. Eine dazu notwendige Leiter befand sich nicht an Bord, nun allerdings hat sie Fährmann Goldmann bei der Stadt beantragt, die diesen Antrag auch wohl schleunigst und unbürokratisch nach diesem dramatischen Vorfall bearbeiten wird.

Schwiegersohn Steba fackelte nicht lange, angesichts des erschöpften Paddlers. Ohne zu zögern warf er ein Tau ins Wasser. Der gekenterte Heinrich ergriff sofort das rettende Seil, mit der anderen Hand klammerte er sich an der Bordwand der Fähre fest. Obwohl das Tau nass und glitschig war und aus der Hand zu rutschen drohte, konnte das Duo den Verunglückten ans rettende Ufer ziehen. Glücklich dem Mainwasser entronnen, zog er sich zunächst trockene Kleidung an und brachte seinen beiden Rettern ein herzliches Dankgeschenk. Glück für Heinrich war, dass sich zwei Leute auf der Fähre befanden, denn einer der beiden war stets mit dem Lenken des Schiffes beschäftigt und dabei hatte Steba seinen Schwiegervater eigentlich nur zufällig aufgesucht. Wären sie nur eine Minute später gekommen, der Gekenterte hätte nicht den Hauch einer Chance gehabt, das rettende Ufer zu erreichen und wäre ertrunken.

 

Vor 40 Jahren

Freitag, 11. Juni 1971

Strom und Wärme aus Müll

Der Müll wird zu einem ernsten Problem unserer Zeit, insbesondere in den Großstädten. In den letzten zehn Jahren hat sich die Menge dessen, was der Bundesbürger als unbrauchbar erachtet, in den großen Städten verdoppelt. Die Abfallberge wachsen schneller als die Einwohnerzahlen. Man spricht vom „Wohlstandsmüll“, und die Stadtverwaltungen stehen vor der ebenso schwierigen wie unumgänglichen Aufgabe, das zu beseitigen, was uns zu ersticken droht.

Eine Millionenstadt wie München beispielsweise produziert derzeit fast zwei Millionen Kubikmeter Abfall pro Jahr. Man könnte daraus einen Kubus von 100 Meter Höhe und je 150 Meter Breite und Länge aufschichten, in dem sich die Frauenkirche, das Wahrzeichen der bayerischen Landeshauptstadt, mühelos verstecken ließe. Müll in derartigen Unmengen kann man nicht einfach auf Halden kippen, dazu ist bei uns der Grund und Boden zu kostbar, ganz abgesehen davon, dass den in der Umgebung Wohnenden die Belästigung durch üble Gerüche und durch Flugasche nicht zuzumuten wäre.

In früheren Zeiten hatte man auf diesem Gebiet noch wenig Sorgen. Damals wurde im Laden noch in Tüten abgewogen, und damals hatte man noch in der Küche seinen Kohlenherd und in den Zimmern Kohlenöfen, in denen sich viel verbrennen ließ. Auch heute noch sind über 40 Prozent der Haushaltungen in der Bundesrepublik mit den praktischen Kohlenöfen ausgestattet, aber es gibt eben doch schon viele Häuser mit Zentral- oder Fernheizung und Wohnungen mit Elektroherden, Gasherden und Ölöfen. Und jede Hausfrau, die auf ein solches Gerät „umsteigt“, sieht sich dafür mit überquellenden Abfallkübeln konfrontiert. Rationalisierung im Einzelhandel und Reklameaufwand haben zur abgepackten Ware und zu einer Verpackungswelle geführt, die eine Menge Ballast hinterlässt. Für die Hausfrauen und ganz allgemein für die Welt, in der wir leben.

Glücklicherweise wurde in den Müllkraftwerken eine Möglichkeit gefunden, den Abfall nicht nur zu vernichten, sondern ihn auch zur Erzeugung von elektrischem Strom und Fernwärme zu verwenden. Hier wurde mit den Hochdruck-Dampfkraftwerken, in denen getrennte Feuerräume für den Müll und für den Kohlenstaub eingerichtet sind, eine wesentliche Verbesserung gegenüber den anfangs gebauten Niederdruck-Müllverbrennungs-Kraftwerken erreicht. Etwa 40 Prozent der gesamten Energie werden in diesen kombinierten Anlagen durch die Müllverbrennung aufgebracht. Der Anteil der Kohle beträgt 60 bis 100 Prozent, was bedeutet, dass das Kraftwerk seine volle Leistung auch allein durch die Kohlenstaubverbrennung erreichen kann. Eine Geruchsbelästigung der Umgebung wurde durch ständige Luftabsaugung vermieden; die abgesaugte Luft wird direkt in die Kessel als Verbrennungsluft eingeblasen. Die so gefundene Lösung verhindert, dass die Abfallhalden immer weiter wachsen. Zudem hat man einen Weg gefunden, den Müll nutzbringend zu verwerten. Das endet übrigens nicht mit der Verbrennung. Aus der Müllschlacke werden mit Magneten die Eisenteile entfernt und zu Schrottpaketen gepresst. Und die völlig sterile Schlacke wird als Schutzschicht über die hässlichen und gesundheitsgefährdenden Abfallhalden geschüttet, woraufhin man daran gehen kann, die Schuttabladeplätze zu begrünen und diese Schandflecke aus dem Stadtbild verschwinden zu lassen.

 

Vor 50 Jahren

Freitag, 9. Juni 1961

Hochwasserschäden in Hattersheim

Der schwere Regen, der einige Tage anhaltend über Hattersheim niederging, sowie das Hochwasser im Schwarzbach verursachten erhebliche Wasserschäden. Am schwersten sind eine Anzahl Kleingärten in der Anlage des Kleingartenvereins betroffen. Die Erdbeerernte wurde vernichtet. Muttererde wurde fortgeschwemmt. Die Zugangswege zu den Gärten wurden teilweise weggeschwemmt. Mitursächlich für die Schäden ist, dass ein Wasserwehr des Posthofs im Schwarzbach nicht rechtzeitig entfernt worden war.

Auch am Schwimmbad entstanden erhebliche Schäden. Der Schwarzbach schwoll über. Die ganzen Liegewiesen standen unter Wasser. Schlamm, Sand und Geröll sind auf die Wiesen geschwemmt worden. Auch Kieswege sind zerstört worden. Viele Keller standen unter Wasser. Die Feuerwehr musste manchen Keller leer pumpen. Gemeindearbeiter waren Tag und Nacht unterwegs, um die Kanalisation einigermaßen in Ordnung zu halten. Infolge des Hochwassers im Schwarzbach konnte jedoch nicht verhindert werden, dass auch Wasser über den Kanal in die Keller drang. Schlimmer sah es in unserer Nachbargemeinde Okriftel aus. Hier standen Keller bis zur Fensterhöhe unter Wasser. Wohnungen mussten geräumt werden.

 

Freitag, den 16. Juni 1961

Die GEMA kassiert nach Noten

Bonn (dtd). Parlament und Regierung in Bonn werden sich demnächst mit einem ebenso interessanten wie millionenschweren Thema befassen: Sechzehn Abgeordnete verschiedener Fraktionen wollen wissen, ob die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte, die GEMA, einer Staatsaufsicht untersteht und ob ihr Finanzgebaren behördlich überprüft wird. Die Anfrage, die zurzeit im Bundesjustizministerium bearbeitet wird, verspricht eines der interessantesten parlamentarischen Themen dieses Jahres zu werden.

Millionen Mark rollen alljährlich durch die Kassen der GEMA und fließen den Komponisten aller Sparten zu, zur Freude der Autoren, aber ebenso zum Ärger von Aufführenden, Gastwirten, Vereinen und Konzertgesellschaften. Von der „Schnulze“ bis zur Kammermusik verkauft die GEMA täglich in Tausenden von Fällen das Recht, ein Musikstück aufzuführen. Wie andere mit Kohlen oder Mineralöl handeln, so vermittelt die Gesellschaft gegen Entgelt eine unsichtbare, aber klangvolle Ware. Wenn ein Gesangverein in einer öffentlichen Veranstaltung Lieder von Komponisten singt, die noch leben oder deren Todestag nicht länger als fünfzig Jahre zurückliegt, zieht die GEMA die Gebühren ein. Gastwirte werden mit Abgaben belegt, wenn Tanzorchester in ihren Sälen spielen.

Das hat anfangs viel Staub aufgewirbelt. Nicht jeder wollte begreifen, dass Musik etwas kostet. Geld für den Schlagzeugmann? Jawohl. Man sieht ja. wie er sich abrackert. Aber auch noch den Komponisten bezahlen? Die GEMA, die die Rechte der Musikautoren vertritt, musste Prozesse führen, um Ordnung ins urheberrechtliche Gefüge zu bringen. Sie gewann und schritt auf dem Wege weiter, den ihr das Gesetz bot. Die mechanischen Vervielfältigungen der Schallplatten- und Tonbandgeräteindustrie brachten neue Probleme. Die meisten der heute eine Million zählenden Besitzer von Tonbandgeräten schneiden Musik nach, die von den Rundfunkanstalten gesendet wird. Die GEMA verlangt eine Gebühr von 10 DM pro Gerät und Jahr. Sie brachte die Öffentlichkeit damit in hellen Aufruhr. Doch sie kann sich wiederum auf ein Urteil stützen, das der Bundesgerichtshof übrigens schon 1955 gefällt hat: Die unberechtigte Aufnahme und Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke durch Tonbandgeräte, auch für den privaten Gebrauch, stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Ob Schnulze oder Pastorale - als Ware fabriziert

Das ist die Rechtslage nach Gesetz und Auslegung. Daran wird sich, wenn man die Vorarbeiten richtig beurteilt, auch nichts ändern, wenn ein neues Urheberschutzgesetz und das in Aussicht genommene Gesetz über urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften kommen. Ob Schnulze oder Pastorale, der Komponist hat eine Ware fabriziert, die ihren Handelswert hat. Wenn die Einspielergebnisse im umgekehrten Verhältnis zum künstlerischen Wert stehen, ändert das an der Rechtslage nichts. Die Verwirklichung des Rechts ist bei allen geistigen Erzeugnissen schwer, besonders, wenn es sich um etwas so „Flüchtiges“ handelt wie Melodien. Wie will ein Komponist in Köln wissen, ob eines seiner Musikstücke in München oder Hamburg aufgeführt wird, von den kleineren Orten ganz zu schweigen. Wer soll seine Tantiemen im Bundesgebiet einstreichen? Die GEMA nimmt 6.000 inländischen und einer vielfach größeren Zahl von ausländischen Komponisten, Textdichtern oder Verlegern diese Sorge ab. Sie kassiert die Aufführungsgebühren nach Tarifen und verteilt die Tantiemen nach einem von der Gesellschaft aufgestellten Schlüssel.

Eine gesetzliche Grundlage für ihre Finanzgebarung gibt es nicht, wenn man damit eine Art öffentlichen Haushalt meint. Die GEMA ist eine private Gesellschaft und regelt ihre finanziellen Dinge nach privatrechtlichen Normen. Doch immerhin hat sie eine Monopolstellung, denn sie ist ein marktbeherrschendes Unternehmen. Eine staatliche Aufsicht wird in Zukunft in Gesetzesform nicht zu umgehen sein. Schon jetzt ist diese Staatsaufsicht tatsächlich da. Die Gesellschaft hat sich schon im Jahre 1952 vertraglich gegenüber dem Bundesjustizministerium verpflichtet, ihm jederzeit Auskunft zu geben. Auch die Vertreter der Städte und Gemeinden unterschrieben den Vertrag. Was die GEMA dabei erwartet hatte, ist wohl nicht in allen Fällen eingetreten. Die Gemeindeoberhäupter sollten ihre Behörden anweisen, der GEMA Auskünfte über alle Musikveranstaltungen zu geben. Das aber verstößt, wie man bald feststellte, gegen das Prinzip des Steuergeheimnisses. Denn in den meisten Fällen sind es die Steuerstellen, die am besten darüber Auskunft geben können.

...es stand in

der Zeitung!

Herausgesucht von Erika Kunz

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