Am Donnerstag, 19. März, stellten Polizeipräsident Björn Gutzeit, die Leiterin der Abteilung Einsatz Stefanie König, und der Leiter der Kriminaldirektion Jens Wollmann die Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Westhessen für das Jahr 2025 vor. Björn Gutzeit zog hierbei ein positives Fazit: „Unsere Polizeiliche Kriminalstatistik belegt: Die Menschen in unserem Dienstgebiet leben in einem sicheren Umfeld. Damit das so bleibt, setzen wir weiterhin neben unserer konsequenten Ermittlungsarbeit auf starke Polizeipräsenz und wirkungsvolle Prävention.“
Das Polizeipräsidium Westhessen ist zuständig für die Sicherheit der Landeshauptstadt Wiesbaden und der vier Landkreise Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Taunus und Rheingau-Taunus mit insgesamt etwa 1,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Häufigkeitszahl des vergangenen Jahres im gesamten Zuständigkeitsgebiet befindet sich mit 5.037 Straftaten pro 100.000 Einwohner über dem Schnitt der vorherigen Jahre, jedoch weiterhin auch deutlich unter dem hessenweiten Wert.
Die Häufigkeitszahl gibt die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern wieder. Sie hängt somit unmittelbar von der Bevölkerungsentwicklung ab. In die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik sind erstmals Zahlen des bundesweiten Zensus von 2022 eingeflossen. Dieser hatte einen Bevölkerungsrückgang im Einzugsgebiet des Präsidiums Westhessen von 7.116 Personen zufolge, was sich auch auf die Berechnung der dortigen Häufigkeitszahl auswirkt.
Touristen und Durchreisende, Berufspendler, sich illegal in der Bundesrepublik Aufhaltende, ausländische Stationierungsstreitkräfte und andere amtlich nicht gemeldete Personen werden statistisch nicht bei der Erfassung der Einwohnerzahl berücksichtigt. Durch diese Personengruppen begangene Straftaten beeinträchtigen die Aussagekraft der Häufigkeitszahl.
Gewalt als gesellschaftliches Phänomen
Im vergangenen Jahr musste leider eine Zunahme von Gewalt in verschiedenen Bereichen verzeichnet werden. So stiegen die Körperverletzungsdelikte um 1.208 Fälle auf 7.470 Fälle, was einen Anstieg von 19.3 Prozent bedeutet. Zum Vergleich: Hessenweit betrug der Anstieg im Schnitt nur etwa 5,3 Prozent. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich liegt mit 90,1 Prozent immerhin stabil auf einem sehr hohen Niveau.
Im Deliktfeld der Gewaltkriminalität, also Straftaten gegen das Leben, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte, ist ein Fallzahlenanstieg auf 2.570 Fälle zu verzeichnen. Diese geht mit einer erheblichen Steigerung in der Aufklärungsquote von 7,6 Prozent auf 81,3 Prozent einher.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen wurden im vergangenen Jahr 393 Fälle von häuslicher Gewalt mehr angezeigt als noch 2024. Dies ergibt ein Gesamtfallzahlenaufkommen von 2.320 Fällen. Dennoch belegen aktuelle Studien, dass Gewalterfahrungen in Deutschland im Zusammenhang mit (Ex-)Partnerschaften nur selten angezeigt werden. „Mit einem offenen und transparenten Blick auf diese Zahlen wollen wir dieses Phänomen in der Gesellschaft klar präsent machen und Opfern das Signal geben: Sie sind nicht alleine. Jede angezeigte Tat bedeutet: Ein Mensch hat den Mut gefunden, Hilfe zu suchen – wir schaffen somit Licht in das schon immer stark präsente Dunkelfeld. Betroffene brechen das Schweigen. Wir sind als Polizei erreichbar und setzen unsere Maßnahmen in diesem Kontext konsequent durch.“, betonte Stefanie König.
Die Kategorie „Straßenkriminalität“ erfasst alle Sexualdelikte, Rohheitsdelikte, Diebstähle und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum. Dieses Kriminalitätsphänomen verzeichnete 2025 einen signifikanten Fallzahlenrückgang auf 9.965 Fälle (Rückgang um 11,8 Prozent) mit einer gleichzeitigen Steigerung der Aufklärungsquote auf 22,9 Prozent. Dieser Fallzahlenrückgang fällt weitaus stärker aus als im gesamthessischen Raum (Rückgang dort um 3,6 Prozent). Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung beim Straßenraub. Hier ist ein Rückgang von 35,9 Prozent zu verzeichnen bei einer gleichzeitigen Steigerung der Aufklärungsquote um 9,5 Prozent.
Die Straftaten gegen das Leben umfassen die Delikte Mord, Totschlag sowie fahrlässige Tötung. Hier setzt sich der Trend sinkender Fallzahlen seit 2020 fort, womit der niedrigste Stand der letzten zehn Jahre erreicht wurde. Somit wurden vier Straftaten weniger und somit 36 Fälle erfasst, von denen 91,7 Prozent aufgeklärt wurden. Es bleibt festzustellen, dass bei Straftaten gegen das Leben überwiegend eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer besteht.
Auch im Bereich der Jugendkriminalität zeichnet sich der Abwärtstrend des Fallzahlenaufkommens weiter ab: 5.848 ist die niedrigste Fallzahl der letzten Jahre.
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls bleibt weiterhin klar im Fokus kriminalpolizeilicher Arbeit.
Diese Notwendigkeit belegen auch die nach den Pandemiejahren wieder steigenden Fallzahlen. 2025 verzeichnete das Polizeipräsidium Westhessen einen Anstieg von 303 Fällen auf eine Gesamtzahl von 1.689. Dieser Anstieg von 21,9 Prozent liegt somit leicht über dem Hessenvergleich von 15,5 Prozent. Von diesen 1.689 festgestellten Einbrüchen blieben mit 727 Fällen knapp die Hälfte im Versuchsstadium. Erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung sowie bessere Sicherungen führten zu einer hohen Quote der Versuchsrate, aber auch zu weniger verwertbaren Spuren. „Steigenden Fallzahlen kann nur mit effektivem Einbruchsschutz begegnet werden. Das Polizeipräsidium Westhessen bietet hierzu individuelle Einbruchspräventionsberatungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause an, um diese effektiv gegen Einbrüche zu schützen", so der Leitende Kriminaldirektor Jens Wollmann.
Sexualstraftaten
Der Deliktbereich der Sexualstraftaten umfasst Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Übergriff, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, exhibitionistische Handlungen/Erregung öffentlichen Ärgernisses, sexuellen Missbrauch von Jugendlichen sowie Verbreitung/Herstellung/Erwerb/Besitz von Kinder- und Jugendpornografie.
Im Polizeipräsidium Westhessen ist 2025 ein Anstieg um 586 auf 1.950 Fälle festzustellen. Dieser Fallanstieg umfasst verschiedene Fallgruppen. Gleichzeitig ergab sich ein Anstieg in der Aufklärungsquote um 5,8 Prozent auf 86,1 Prozent. Bei den Straftaten der sexuellen Nötigung sowie Vergewaltigung bestand bei rund 85 Prozent ein sogenanntes „Kennverhältnis“ zwischen Täter und Opfer. Anders verhält es sich bei der sexuellen Belästigung. Hier ist der prozentuale Anteil an Fällen, bei denen keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand, mit 68 Prozent überrepräsentiert.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich zum größten Teil um Erwachsene. Eine Ausnahme bildet das Deliktfeld „Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie“. Hier ist der Anteil an Kindern (bis 14 Jahre) mit einem Anteil von 26,9 Prozent und Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren) mit einem Anteil von 20,4 Prozent zusammengenommen am größten.
Der Bereich der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern verzeichnet demnach auch den größten Fallzahlenanstieg. Die hohe Anzahl von Delikten im Bereich der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist insbesondere auf die sogenannte „digitale Naivität" von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen. Bei vielen Fällen handelt es sich um das Verschicken von pornografischen Inhalten über soziale Netzwerke, Messengerdienste und ähnliches. Im Bereich Jugendpornografie liegen zudem viele Fälle des Verbreitens von heimlich oder im Einvernehmen angefertigten Bildaufnahmen nach beendeten Beziehungen vor.
Rauschgiftkriminalität
Die Fallzahlen im Bereich der Rauschgiftkriminalität sind mit 703 weniger Fällen weiterhin rückläufig.
Im Zuge des seit 1. April 2024 bundesweit eingeführten Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis sind insbesondere Verstöße mit Cannabis in geringer Menge weggefallen. Durch das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurde unter anderem der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis (im öffentlichen Raum) bzw. bis zu 50 Gramm (im privaten Raum), sowie der Anbau von drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt.
Im Rauschgiftbereich handelt es sich größtenteils um Kontrolldelikte, bei denen die Tatverdächtigen oftmals feststehen. Mit 93,7 Prozent bewegt sich die Aufklärungsquote weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Straftaten zum Nachteil älterer Menschen
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind ältere Menschen als potentielle Opfer „seniorenspezifischer Kriminalität“ immer stärker in den Fokus öffentlichen Interesses geraten. Obgleich der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung stetig steigt, werden sie vergleichsweise nicht öfter Opfer von Straftaten. Ältere Menschen treffen mehr Vorsichtsmaßnahmen als jüngere, verhalten sich im Hinblick auf mögliche Gefahren achtsamer und vermindern auf diese Weise das Risiko, Straftaten zum Opfer zu fallen.
Dennoch werden ältere Menschen öfter Opfer von Eigentums- und Vermögensdelikten. Begünstigt wird dies durch die mit zunehmendem Alter, häufig abnehmenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten, was durch die Tätergruppen gezielt ausgenutzt wird. Durch das Aufbewahren hoher Bargeldsummen zuhause oder die Tatsache, dass ältere Menschen häufig alleine leben, werden die Täterinnen und Täter zusätzlich in ihrer Opferauswahl bestärkt.
Sowohl aufgrund der vorgenannten Umstände, aber auch wegen des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses älterer Menschen, kommt der polizeilichen Präventionsarbeit für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren eine immer stärkere Bedeutung zu. Dies zeigt beispielhaft ein aktueller Fall aus dem Hochtaunuskreis: Im Januar 2026 übergab eine Rentnerin dort eine Münzsammlung im Wert von über 200.000 Euro an falsche Polizeibeamte, die sie zuvor angerufen hatten. Durch eine frühzeitige Aufklärung über Opferrisiken und entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen, der Entwicklung eines Gefahrenbewusstseins und der Vermittlung konkreter Handlungsempfehlungen sollen Straftaten zum Nachteil älterer Menschen reduziert und das subjektive Sicherheitsempfinden verbessert werden.
Um der Erreichung dieser Ziele Rechnung zu tragen, wurde die polizeiliche Präventionsarbeit für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren hessenweit unter eine einheitliche Koordinierung gestellt.
Neben einer zentralen Bearbeitung des Themenfeldes im Hessischen Landeskriminalamt, der Zentralstelle für Kriminalprävention, wird das Thema „Sicherheit für Seniorinnen und Senioren“ in allen sieben Polizeipräsidien durch entsprechend geschulte polizeiliche Beraterinnen und Berater betreut.
Zusätzlich wurde im März 2016 landesweit die Sicherheitsberatung für Seniorinnen und Senioren eingeführt, welche einen bedeutsamen Präventionsbaustein darstellt. Die ehrenamtlichen Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater fungieren dabei als „Multiplikatoren“ der Polizei und informieren die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren auf unterschiedlichste Weise, zum Beispiel im Rahmen von Präventionsveranstaltungen oder Bürgersprechstunden über Themen der Kriminal- und/oder Verkehrsprävention.




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