Entwicklung „Vorm Zeilsberg“ schreitet voran

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind eingegangen / Wohnungen sollen im Herbst 2023 bezogen werden

Am 28. Januar wurde der Vertrag für den Bau von 48 Sozialwohnungen an der Krifteler Raiffeisenstraße zwischen der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (Gewobau) und dem Generalunternehmer AH-Aktivhaus aus Stuttgart rechtsverbindlich abgeschlossen, die Gemeindevertretung hat daraufhin in ihrer Sitzung am 3. März die öffentliche Auslegung des dazugehörigen Bebauungsplanentwurfes „Vorm Zeilsberg“ beschlossen. Diese dauerte an vom 21. März bis zum 22. April. Die Stellungnahmen sind eingegangen, und es liegt nun in der aktuellen Sitzungsrunde an den Gemeindevertreterinnen und -vertretern, dem vom Gemeindevorstand vorgeschlagenen Umgang mit eben jenen Stellungnahmen zuzustimmen und den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen, denn erst dann erhält die Gewobau auch das notwendige Baurecht.

Auf dem Gelände an der Raiffeisenstraße, gelegen hinter der Kindertagesstätte St. Elisabeth, sollen vier Wohngebäude in einer drei- bis viergeschossigen Bauweise mit 48 Wohneinheiten auf 3.611 Quadratmetern Wohnfläche errichtet werden, durch die Ortseingangslage gut angeschlossen an die A 66 und mit unverbauter Sicht auf die Krifteler Obstwiesen. Ab Herbst 2023 sollen die neuen Ein- bis Fünfzimmerwohnungen von Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen bezogen werden.

Der Gemeindevorstand erläuterte im Rahmen seines Beschlussvorschlages noch einmal die Intention des Bebauungsplanes „Vorm Zeilsberg“: Man will der akuten Wohnungsknappheit begegnen, indem man die "planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden mit sozialer Wohnraumförderung zur Arrondierung des nördlichen Siedlungsrandes von Kriftel" schafft. Der Bebauungsplan ist hier klar projektbezogen, denn das Bebauungskonzept für das Plangebiet (die dortigen Grundstücke befinden sich komplett im Eigentum von Gewobau und Gemeinde) steht bereits. Ein früheres Konzept, das den Bau einer Wohnanlage inklusive einer neuen Unterkunft für die hiesige DRK-Ortsvereinigung angedacht hatte, wurde in der Zwischenzeit verworfen.

Eingegangene Stellungnahmen

Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek zeigte sich in der Sitzung des Planungsausschlusses am Montagabend im Rat- und Bürgerhaus zuversichtlich, dass die notwendigen Genehmigungen durch die Bauaufsichtsbehörde zeitnah erteilt werden und man bereits im August mit dem Bau beginnen kann.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine schriftlichen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger eingegangen. 26 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen eingereicht, neun davon enthielten konkrete Anregungen oder Hinweise. Seitens der Städte Frankfurt und Hattersheim wurden keine Stellungnahmen abgegeben, aus Hofheim kam eine Stellungnahme ohne Anregungen.

Längst nicht jede Anregung führte dabei auch zu einer tatsächlichen Ergänzung oder gar Änderung der Planung - zuweilen hatten die Stellungnahmen Vorschläge zum Inhalt, die man bei genauerer Lektüre des Bebauungsplanes schon direkt als "erledigt" hätte verbuchen können.

So kam beispielsweise seitens der Deutschen Telekom Technik GmbH die Bitte, dass geplante Baumpflanzungen die "Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom" nicht behindern sollten, mit einem Verweis auf das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Ein einleuchtender Hinweis, dem man seitens der Gemeinde gerne gefolgt ist - was nicht weiter schwierig war, denn der Entwurf des Bebauungsplanes erhielt bereits einen Verweis auf eben jenes Merkblatt. Der geplante Schutz von Versorgungsleitungen war also längst dokumentiert.

Eine andere Anregung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises beschäftigte sich mit dem Thema Artenschutz: Demnach sollten zur Vermeidung von Lichtimmissionen Festsetzungen getroffen werden, damit Lichtquellen vor allem nicht auf die an den Geltungsbereich grenzenden Gehölzflächen gerichtet werden. Ferner wurde die Verwendung von Beleuchtungsquellen mit maximal 2.800 Kelvin nahegelegt, denn durch eine zu starke Beleuchtung kann es zu negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna kommen: Die Poren der Blätter bleiben länger geöffnet, dadurch werden mehr Schadstoffe aufgenommen und es verdunstet mehr Wasser. Auch Baumschädigungen nehmen zu, und eine durch Lichtimmissionen verfrühte Knospenbildung kann dazu führen, dass diese außerhalb der Flugzeiten von Insekten stattfindet und damit Bestäubungen verhindert werden. Die Folge: Die Artenvielfalt von Pflanzen sinkt, Nahrungsquellen für Insekten und Vögel verschwinden.

Diesen Anregungen folgt man seitens der Gemeinde Kriftel teilweise: Entsprechende Hinweise und Empfehlungen werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Ansonsten muss man ohnehin den durch das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ neu in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommenen Paragraphen zum „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“ befolgen - weshalb sich eine zusätzliche Festsetzung im Bebauungsplan zu dieser Thematik erübrigt.

Komplett übernommen wurde eine weitere Anregung des Kreisausschusses, demzufolge man im Falle einer Planung von größeren Glasfassaden auch Maßnahmen gegen Vogelschlag treffen sollte. Eine entsprechende Empfehlung wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt wies in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass sich das Areal des Bebauungsplanes "Vorm Zeilsberg" im Bereich von ehemaligen Flak-Stellungen befindet. Dies habe eine Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben. Man müsse deshalb grundsätzlich von vorhandenen Kampfmitteln auf dem Gelände ausgehen.

Der Bebauungsplanentwurf enthielt bereits einen Hinweis auf die Meldepflicht beim Fund von Kampfmitteln. Die Anforderungen des Kampfmittelräumdienstes an die Überprüfung des Plangebietes werden aber für die Ausführungsplanung zur Kenntnis genommen, die diesbezüglichen Ausführungen finden den Weg in die Begründung zum Bebauungsplan.

Dies ist nur ein Ausschnitt der Gedanken, Hinweise und Anregungen, mit denen sich der Gemeindevorstand im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung beschäftigen musste. Die Ausschussmitglieder zeigten sich fraktionsübergreifend einverstanden mit der vom Gemeindevorstand vorgeschlagenen Behandlung der einzelnen Punkte, der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

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