Angesichts der drohenden Verteuerung der IT-Dienstleistungen durch die Umsatzsteuerpflicht, die zum 1. Januar 2027 für Nicht-Mitglieder auf Leistungen der ekom21 angewandt werden muss, hat der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur jüngsten Sitzungsrunde einen Beschlussvorschlag vorgelegt, demzufolge die Gemeinde Kriftel nächstes Jahr dem kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen ekom21 beitreten soll.
In den Erläuterungen zu diesem Antrag wird zunächst festgestellt, dass die kommunalen Aufgaben zunehmend komplexer und vielschichtiger werden. Eine intensivere Vernetzung mit anderen Behörden und Einrichtungen könne dabei helfen, die Nutzung der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen zu optimieren. Insbesondere im IT-Bereich sei "zunehmend fundiertes IT-Wissen und eine gute Vernetzung notwendig, da Nutzung und Weiterentwicklung von IT-Leistungen unabdingbar sind."
Daher arbeiten die meisten hessischen Kommunalverwaltungen bereits mit dem kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen ekom21 zusammen, welches über 80 Softwarelösungen im Angebot hat, ebenso wie Hardware-Komplettlösungen und ausführliche IT-Sicherheitsberatungen. Gerade mit der Förderung der Digitalisierungsprozesse, welche unter anderem durch das Onlinezugangsgesetz vorangetrieben wurden, habe ekom21 sich als "unausweichlicher Partner für die hessischen Kommunen positionieren können", heißt es in der Antragsbegründung.
In den vergangenen Jahren führte das neue Umsatzsteuergesetz zu einer regelrechten kommunalen Beitrittswelle, da die Leistungen der ekom21 durch die Umsatzsteuerreform für Nicht-ekom21-Mitglieder umsatzsteuerpflichtig werden sollten. Inzwischen sind alle hessischen Landkreise sowie über 500 hessische öffentliche Einrichtungen bei der ekom21 Mitglied.
Durch den Gesetzgeber wurde nun eine Übergangsregelung im Umsatzsteuergesetz beschlossen, deren Übergangsfrist bis zum Jahresende 2026 verlängert worden war. "Ab dem 1. Januar 2027 müssen nun alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend auf das neue Umsatzsteuerrecht nach § 2b UstG umstellen, um die Wettbewerbsneutralität zu wahren. Für viele Produkte, die die Kommunen über die ekom21 beziehen, wurde bisher keine Umsatzsteuer festgesetzt, was sich ab 2027 ändern wird."
Die Gemeinde Kriftel nutzt diverse zentrale Softwarelösungen der ekom21 aus den Bereichen Wahlen, Ordnungswidrigkeiten, Pass- und Meldewesen sowie Gewerbe und hat bereits mehrere Beratungen in Sachen IT-Sicherheit durch die ekom21 in Anspruch genommen, wird im Beschlussvorschlag weiter erläutert. Bislang hatte die Gemeinde noch keine Mitgliedschaft beantragt, weil die finanziellen Folgekosten durch die Abwicklung des KGRZ Wiesbaden noch in deutlicher Erinnerung waren - jene kosteten die Gemeinde seinerzeit fast 170.000 Euro, zuzüglich der Sozialplankosten sogar insgesamt über 300.000 Euro. "Sollte weiterhin von einer Mitgliedschaft abgesehen werden, würden viele Dienstleistungen, die die Gemeinde von der ekom21 bezieht, um 19 Prozent teurer werden. Im Jahr 2025 hat die Gemeinde Kriftel Leistungen der ekom21 im Gegenwert von rund 88.000 Euro in Anspruch genommen. Die Kosten würden sich durch die neue Umsatzsteuerpflicht auf bestimmte Produkte um rund 15.000 Euro verteuern."
Eine ekom21-Mitgliedschaft hätte für die Gemeinde Kriftel den Vorteil, dass man ohne Ausschreibungsverfahren an Rahmenvereinbarungen der ekom21 mit Lieferanten aus dem IT-Bereich partizipieren könnte. Mitglieder sollen außerdem "insbesondere von der Bündelung der Aufträge durch die ekom21 und damit von günstigeren Einkaufsbedingungen profitieren."
Unmittelbare finanzielle Mehraufwendungen seien durch eine Mitgliedschaft nicht zu erwarten. Mit dem Beitritt zur ekom21 sei auch keine Verpflichtung verbunden, Geschäftsanteile zu zeichnen, Beitrittsgelder zu zahlen oder Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Eine Abnahmeverpflichtung gegenüber der ekom21 bestehe ebenfalls nicht.
Auch eine unmittelbare Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten Dritten gegenüber gibt es nicht, jedoch: "Sollten jedoch wider Erwarten etwaige Liquiditätslücken entstehen, müssten die Mitglieder diese beheben. Im Falle einer Auflösung der ekom21 hätten die Mitglieder die Finanzlücken, die aus der Abwicklung entstehen, auszugleichen."
Nicht verschweigen will man im Beschlussvorschlag, "dass der auf der Homepage veröffentlichte Geschäftsbericht der ekom21 aus 2023 noch ein positives Gesamtahresergebnis von 1.201.000 Euro ausweist, der Geschäftsbericht aus 2024 jedoch ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von rund 6.352.500 Euro aufführt." Dennoch könne derzeit davon ausgegangen werden, "dass die Mitgliedschaft in der ekom21 keine größeren finanziellen Risiken birgt, sondern vielmehr dazu führt, dass die Umsatzsteuerpflicht vermieden werden kann und die laufenden IT-Kosten der Gemeinde Kriftel nicht sprunghaft ansteigen, sondern im bisherigen Aufwendungsrahmen bleiben."
CDU, SPD und die Grünen votierten für den Antrag, während die FDP-Fraktion Bedenken äußerte und die Zahlung der Steuern als weniger riskant erachtet.
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