Die Trauerhalle als Pilotprojekt

Friedhofsgebäude soll Einstieg in die energetische Sanierung gemeindeeigener Liegenschaften darstellen

Die Trauerhalle auf dem Krifteler Friedhof. Das Gebäude eignet sich besonders gut um erste Erfahrungen mit der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne für die gemeindeeigenen Liegenschaften zu sammeln.
Die Trauerhalle auf dem Krifteler Friedhof. Das Gebäude eignet sich besonders gut um erste Erfahrungen mit der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne für die gemeindeeigenen Liegenschaften zu sammeln.

mpk

Bereits im Februar 2021 hat die Gemeindevertretung einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen angenommen, demzufolge der Gemeindevorstand eine Perspektivplanung zur energetischen Gebäudesanierung der gemeindeeigenen Liegenschaften erarbeiten soll. Grundlage hierfür sollten die Energieberichte darstellen, eine entsprechende Prioritätenliste sollte dabei erstellt werden.

Zunächst wurden zur Vorbereitung der Perspektivplanung im vergangenen Jahr neue Energieausweise für die 21 gemeindeeigenen Liegenschaften erstellt. Mit den Ergebnissen beschäftigte sich die Gemeindevertretung im November 2024. Als Grundlage wurden die Gesamtenergieverbräuche der Jahre 2021 bis 2023 herangezogen. Dabei wurde deutlich, dass bei einigen gemeindeeigenen Gebäuden ein erhöhter Kennwert beim Wärmeendenergieverbrauch im Vergleich zu anderen Gebäuden in derselben Gebäudekategorie zu erkennen ist.

Zu den gemeindeeigenen Nichtwohngebäuden gehören die öffentlichen Gebäude der Verwaltung, der Bau- und Betriebshof samt Lagerhalle, die Trauerhalle auf dem Friedhof, die Gemeindebücherei am Bahnhof, die Feuerwehr, Kindergärten, Sportanlagen, Kultur- und Vereinsgebäude. Auch für die gemeindeeigenen Wohngebäude wurden die entsprechende Energieausweise aktualisiert, hierzu zählen die Altenwohnheime in der Lindenstraße 57-59, die Häuser Karlsbader Straße 13-15 und das Mehrfamilienhaus in der Hanekstraße 1. Für die Altenwohnheime wurden die Gebäudenutzflächen basierend auf der Wohnfläche des Gebäudes ermittelt. Diese belegten, dass die Immobilien in erheblichem Maße Strom und Wärme verbrauchen.

Angesichts der in die Jahre gekommenen Gebäudesubstanz und der teils veralteten Gebäudetechnik lassen sich nennenswerte Senkungen des Endenergieverbrauchs kurzfristig nur durch eine Umstellung des Nutzerverhaltens erzielen, schlussfolgerte der Gemeindevorstand im vergangenen Jahr. Deshalb sollten fortan die Energieausweise in den jeweiligen Gebäuden ausgehängt werden, um auf diese Art und Weise die Bewohner beziehungsweise Nutzer zu sensibilisieren. Man hoffte darauf, dass in diesem Zuge mehr auf den Energieverbrauch geachtet wird, unter anderem durch richtiges Lüften und bewusstere Nutzung der Beleuchtung.

Letztendlich resümierte der Gemeindevorstand, dass sich bei älteren Liegenschaften der Gemeinde langfristige Einsparungen nur durch Investitionen in den baulichen Wärmeschutz und die Gebäudetechnik erzielen lassen. Die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen könnten durchgeführt werden, sobald bauliche Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung klar abzusehen und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind.

Jedes betroffene Gebäude sollte daher fachlich eingehend begutachtet werden, damit man auf dieser Basis weitere Handlungsempfehlungen aussprechen kann.

Auf Grundlage der vorliegenden Energieberichte und der neuen Energieausweise hat der Gemeindevorstand nun, wie von den Grünen in ihrem Antrag gefordert, eine Prioritätenliste für die energetische Sanierung der gemeindeeigenen Liegenschaften erstellt.

Diese Liste führt sortiert die Liegenschaften nach dem höchsten energetischen Handlungsbedarf, damit diese im weiteren Sanierungsprozess vorrangig berücksichtigt werden.

Als "sanierungsbedürftig" wurden demnach folgende gemeindeeigenen Liegenschaften eingestuft, die allesamt über keine Wärmedämmung verfügen und bislang nicht energetisch ertüchtigt wurden:

  • Das Haus Bleichstraße 1
  • Das Haus der Vereine in der Schulstraße 14
  • Der Krifteler Sportplatz
  • Das Dienstgebäude in der Staufenstraße 4
  • Das Friedhofsgebäude
  • Die Flüchtlingsunterkunft in der Hofheimer Straße 56a
  • Der Bauhof in der Frankfurter Straße 39a
  • Das Wohnhaus in der Taunusstraße 29
  • Das Wohnhaus in der Taunusstraße 31
  • Das Haus Goethestraße 5
  • Das Heimatmuseum
  • Der Kiosk am Platz von Airaines
  • Das Josef-Wittwer-Haus
  • Das Wohnhaus in der Schulstraße 12
  • Das Haus Kirchstraße 10
  • Das Haus Hanekstraße 1

Vor dem Hintergrund der Erstellung der Perspektivplanung hat die Verwaltung mit zwei externen Energieberatungsunternehmen Kontakt aufgenommen. Dabei kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass für eine fachlich fundierte und förderfähige Planung der energetischen Gebäudesanierung eine Einbindung externer Energieberater erforderlich sei. Die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) für einzelne Liegenschaften sei vorgesehen, diese Fahrpläne stellen eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel dar, insbesondere aus den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Fördermöglichkeiten richten sich nach Gebäude, Konzept und Sanierungsansatz und sollen im weiteren Verfahren gezielt ausgeschöpft werden. Zudem erwarten die Energieexperten politikbedingte positive Veränderungen in der Förderlandschaft in den kommenden Wochen und Monaten, heißt es in den Erläuterungen zur Mitteilung des Gemeindevorstands.

Friedhofsgebäude erhält den ersten Sanierungsfahrplan

Als Pilotprojekt hat der Gemeindevorstand nun anhand der besagten Prioritätenliste die Trauerhalle auf dem Friedhof in der Frankfurter Straße 75 auserkoren. Jenes Gebäude eigne sich hierfür in besonders hohem Maße, weil es als kommunales Funktionsgebäude mit hoher Nutzungsfrequenz und relativ simpler baulicher Struktur einen realistischen Einstieg in die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans biete. Deshalb soll zunächst für das Friedhofsgebäude exemplarisch ein erster solcher Fahrplan erstellt werden.

Auch für ähnliche kommunale Gebäude wurden von der Verwaltung bereits Angebote qualifizierter Energieberatungsunternehmen eingeholt. Das günstigste Angebot für die Erstellung eines iSFP belief sich dabei auf etwa 1.700 Euro brutto.

Für das Pilotprojekt Trauerhalle liegen bisher noch keine objektspezifischen Angebote vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Kosten in einer vergleichbaren Größenordnung liegen werden. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren Angebote für die Trauerhalle einholen.

Im laufenden Haushaltsjahr 2025 wurden für die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen noch keine Mittel veranschlagt. Der Gemeindevorstand schlägt deshalb vor, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2026 einzuplanen. "Im Sinne einer strategischen und vorausschauenden Sanierungsplanung wird darüber hinaus empfohlen, im Haushaltsjahr 2026 Mittel für nicht nur einen iSFP bereitzustellen. Dies ermöglicht eine fundierte Grundlage zur Priorisierung und Planung zukünftiger energetischer Sanierungsmaßnahmen im kommunalen Gebäudebestand", heißt es in den schriftlichen Erläuterungen weiter.

Es wird deshalb seitens des Gemeindevorstands empfohlen, für das kommende Haushaltsjahr Finanzmittel für insgesamt drei iSFP anzumelden. Auf Grundlage dieser Planungen können die energetischen Sanierungsmaßnahmen in den Folgejahren zielgerichtet vorbereitet und durchgeführt werden. Dies stelle einen "zentralen Schritt zur Umsetzung der kommunalen Klimaschutzziele dar".

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