Ein kleiner Schritt in Richtung Normalität COVID-19: Erste Lockungen wurden wirksam, Eindämmungsmaßnahmen sind aber weiterhin Alltagsbegleiter

Viel Betrieb am frühen Dienstagabend rund um den Skateplatz im Freizeitpark. Die wochenlang gesperrte Anlage wirkt auf jugendliche Skater, Roller- und BMX-Fahrer wie ein Magnet. Laute Musik unterstrich das bunte Treiben.

COVID-19: Erste Lockungen wurden wirksam, Eindämmungsmaßnahmen sind aber weiterhin Alltagsbegleiter

Bereits seit vielen Wochen bestimmen die umfangreichen Beschränkungen und Verbote, die zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus notwendig wurden, unseren Alltag. Die Maßnahmen brachten nun in einem Maße den gewünschten Effekt, das die ersten umfangreicheren Lockerungen ermöglichte. In den vergangenen Tagen wurden die ersten dieser Regelentschärfungen wirksam.

Bereits in der ersten Maiwoche war es wieder erlaubt, die öffentlichen Spielplätze unter freiem Himmel zu nutzen - ein wichtiges Angebot für junge Familien, das direkt gerne wieder angenommen wurde.

Am Donnerstag, den 7. Mai stellte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier weitere wichtige Lockerungen vor. Und egal, ob diese Veränderungen die Gastronomie, den Handel, kulturelle Veranstaltungen, Schulen oder Kitas betreffen: Stets gelten weiterhin die bisherigen Hygieneregeln sowie das Abstandhalten von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Maskenpflicht hat unverändert Bestand, in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Abstände bleiben verbindlich

Das gilt ebenfalls im Zusammenhang mit den gelockerten Kontaktbeschränkungen: Der neuen Verordnung zufolge dürfen sich seit dem 9. Mai wieder Angehörige aus zwei Haushalten treffen. Das können zwei Familien sein, oder zwei Pärchen oder die Bewohner zweier Wohngemeinschaften. Aber die verbindlichen Abstände sind auch hier einzuhalten. Und natürlich gilt es weiterhin, Menschen aus Risikogruppen besonders zu schützen. Alleine Zuhause bleiben ist leider immer noch der wirksamste Schutz vor einer Infektion.

Öffnen dürfen seit Samstag auch wieder alle Geschäfte und Händler. Pro Kunde müssen hierbei 20 Quadratmeter Ladenfläche zur Verfügung stehen. Auch Theatervorstellungen, Kinovorführungen und andere kulturellen Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden - ob sich das jeweils unter Einhaltung der Hygieneregeln auch rechnet, steht auf einem anderen Blatt. Eine zu geringe Auslastung kann auch bedeuten, dass sich eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit aktuell noch nicht wieder rentiert. Großveranstaltungen mit maximal 100 Teilnehmerinnern und Teilnehmern sind jedenfalls erlaubt.

Restaurantbesuche wieder möglich

Ab Freitag (15. Mai) darf auch die Gastronomie wieder Gäste in ihren Räumlichkeiten empfangen, und das sowohl im Außen- als auch im Innenbereich. Dabei gilt die Regel: Ein Gast pro fünf Quadratmeter, sofern es sich nicht um Familien oder Mitglieder aus maximal zwei Haushalten handelt. Service- und Küchenpersonal müssen Masken tragen, ansonsten gilt in der Branche keine Maskenpflicht.

Auch Hotels, Pensionen und Campingplätze dürfen wieder Touristen beherbergen. Diese Regelungen gelten auch für Wettbüros, Casinos und Spielhallen, jedoch nicht für Tanzlokale oder Diskotheken.

Ebenfalls ab dem 15. Mai dürfen hessische Fitnessstudios wieder öffnen, und auch andere Stätten zur sportlichen Betätigung wie Indoor-Spielplätze oder Bowlingbahnen dürfen wieder besucht werden.

Weiterhin untersagt bleibt vorerst noch die Öffnung von Schwimmbädern oder Saunen.

Schulen öffnen wieder

Auch für die hessischen Schülerinnen und Schüler brechen wieder neue Zeiten an: Ab Montag, 18. Mai, öffnen die Schulen wieder für die vierten Klassen sowie die Sekundarstufe I. Die Klassen 1 bis 3 folgen ab dem 2. Juni. Und auch jüngere Kinder sollen ab dem 2. Juni wieder Kindertagesstätten besuchen dürfen - wenn auch nur im eingeschränkten Regelbetrieb. Zudem besteht seit dem 9. Mai die Möglichkeit, Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden.

Diese neue Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juni - wenn auch nur unter Vorbehalt: Bund und Länder haben sich auf ein einheitliches Alarmsignal verständigt. In Gebieten, in denen innerhalb von sieben Tagen über 50 COVID-19-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden, herrscht akuter Handlungsbedarf. Dabei kann es auch zur Rücknahme von Lockerungsmaßnahmen kommen.

Sportler atmen auf

Für passionierte Vereins- und Freizeitsportler sind am 9. Mai wieder rosigere Zeiten angebrochen - auch wenn die Eindämmungsmaßnahmen allgegenwärtig bleiben und etwas auf die Bremse treten. Alle Sportarten (sofern sie mit Mindestabstand und kontaktlos durchgeführt werden können) dürfen wieder im Freien und in Hallen praktiziert werden. Die Vereine müssen hierfür Hygienekonzepte erarbeiten und zur Genehmigung vorlegen. Die Nutzung von Duschen und Umkleidekabinen bleibt untersagt.

Dennoch zeigt sich auch die Politik erfreut über diese Entwicklung, insbesondere für die Vereine. "Die ersten Vereine, die den Sportplatz an der Hofheimer Straße und die Schwarzbachhallen nutzen, haben sich bereits gemeldet und Hygienekonzepte eingereicht, mit allen weiteren Vereinen werden wir in der kommenden Woche Kontakt aufnehmen. Wenn alle Vorgaben eingehalten werden können, kann es kommende Woche mit dem Sport in Kriftel wieder losgehen“, berichtete der Krifteler Erste Beigeordnete Franz Jirasek am vergangenen Freitag.

Und auch in Hattersheim dürfen die städtischen Einrichtungen wieder geöffnet werden. Dies verlangt jedoch eine durchdachte Planung, um die Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands stets gewährleisten zu können. „Um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der Erstellung verschiedener Konzepte für jede einzelne Räumlichkeit in den städtischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Haus der Vereine, Alter Posthof oder Begegnungszentrum", berichtet Bürgermeister Klaus Schindling und bittet noch um etwas Geduld bis zur Wiedereröffnung.

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