Genehmigungen einzuholen war einst kein Thema

Kreisbehörden gehen gegen illegal errichtete Bauten im Bischofsheimer Gemarkungsbereich vor – Auch „Peking“ ist betroffen

Die Häusergruppe direkt am Gleis nach Rüsselsheim, im Volksmund „Peking“ genannt, wurde einst im Auftrag der damaligen Bundesbahn errichtet. Dass damals ordnungsgemäß Genehmigungen für den Bau im Außenbereich eingeholt wurden, ist nach Auffassung der Kreisbehörde nun von den heutigen Eigentümern nachzuweisen.
(gus/Foto: Steinacker)

BISCHOFSHEIM (gus) – Es ist ein bürokratischer Akt, aber in diesem Falle keiner, der vom Schreibtisch aus geregelt würde. Seit einigen Jahren arbeiten sich die zuständigen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Groß-Gerau vom Süden zum Norden des Gebietes vor, um Ordnung zu schaffen in den Gemarkungen ihrer Städte und Gemeinden. Und das kann im Einzelfall dem Bürger ganz schön wehtun. Das Problem ist Jahrzehnte alt und dürfte all jene überraschen, die Deutschland als Sinnbild des korrekten Verhaltens und geordneter Strukturen wähnen.

Bei der Diskussion um die Legalisierung und Bestandssicherung der Kleingartenanlage am Mainufer wurde es in Bischofsheim bereits vor einigen Jahren klar, dass nicht alles, was die Bürger in die Landschaft gebaut haben, dort gebaut worden wäre, hätten sie und die Ämter in den Rathäusern sich seinerzeit an Recht und Gesetz gehalten. Es hat über viele Jahrzehnte hinweg ganz offensichtlich niemanden ernsthaft interessiert, ob die ganzen Hütten und Häuschen in der Gemarkung dort überhaupt entstehen dürfen. Manche Bauten freilich wären durch Neuregelungen vor allem in Landschafts- und Naturschutz heute nicht mehr genehmigungsfähig, könnten aber einen Bestandsschutz genießen. All diese Fragen will der Landkreis möglichst nicht mit der Dampfwalze, sondern im Gespräch von Fall für Fall mit den örtlichen Ämtern und den Betroffenen klären.

Um möglichst wenig Unruhe aufkommen zu lassen, haben der Kreis und die Gemeinde Bischofsheim kürzlich im Lokal-Anzeiger eine „Gemeinsame Erklärung an die Eigentümer und Pächter von Grundstücken mit illegalen Baulichkeiten und Nutzungen im Außenbereich der Gemarkung Bischofsheim“ veröffentlicht, in dem sie das Vorgehen in den kommenden Monaten erklären.

Das Bemühen, den Betroffenen die Sorgen um eine Niederwalzpolitik zu nehmen, ist spürbar. So versichern Kreis und Rathaus, sie seien gemeinsam bemüht, „die Belange der Bürgerinnen und Bürger in diesem Verfahren zu berücksichtigen“. Die Untere Naturschutzbehörde werde bei Bedarf in persönlichen Gesprächen „vor Ort die Problematik erörtern“. Und die Behörde werde sich bemühen, „die geltenden gesetzlichen Regelungen so sozialverträglich wie möglich umzusetzen.“

Das heißt aber auch: Die Zeit des Wegschauens ist vorbei. „In Bischofsheim dürften rund 100 Objekte betroffen sein“, sagt Bürgermeister Ingo Kalweit. Basis des Vorgehens sei in Groß-Gerau die Auswertung von Luftbildern gewesen, „dann wurde verglichen, was von den Bauten in den offiziellen Plänen eingetragen ist“.

Grundsätzlich gebe es zwei Gruppen solcher illegalen Bauten, erklärt Kalweit. „Solche, die einfach gebaut wurden, ohne dass die Bauherren sich Gedanken um eine Genehmigung gemacht haben, und solche, die bei denen die Bauherren es wussten und schlicht ignorierten, dass sie Genehmigungen brauchen.“ Die zweite Kategorie dürfte vornehmlich auf die Pächter von Schrebergärten zutreffen, denen eigentlich bekannt sein musste, was genehmigungsfrei in die Landschaft gesetzt werden darf und was nicht.

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens können die betroffenen Eigentümer ihre Sicht der Dinge darlegen, die Gemeinsame Erklärung zählt aber auch auf, welche gesetzlichen Regelungen das jetzige Vorgehen erzwingen und dass am Ende des Prozesses alles, was nicht nachträglich genehmigungsfähig ist, dem Abriss geweiht ist.

Die Erklärung ist so in dieser Form vor dem Auftauchen der Behördenmitarbeiter auch in den anderen Kommunen verbreitet worden. In Bischofsheim gibt es allerdings eine Besonderheit: Dass gleich eine ganze Häusergruppe wie die im Volksmund „Peking“ genannten Gebäude und ihre Anbauten in den Fokus geraten, ist ein etwas ungewöhnlicher Fall.

Deshalb ergänzten Kreis und Gemeinde das Schreiben an die Bischofsheimer um einen Absatz. „Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bischofsheim hat beschlossen, für einige erhaltenswerte Anlagen eine Legalisierung zu befürworten und bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau darauf hinzuwirken. Insbesondere wünscht der Gemeindevorstand eine Legalisierung der sogenannten ,Peking-Häuser‘“, heißt es in der abschließenden Passage.

Da der Absatz mit Zustimmung der Kreisbehörde in den Brief aufgenommen wurde, können die Eigentümer der vier Haupthäuser und Grundstücke des knapp ein Hektar großen Rechtecks östlich des Bahngleises nach Rüsselsheim davon ausgehen, dass sie nicht vor dem Verlust ihrer Häuser stehen – was theoretisch durchaus die Konsequenz des Verfahrens sein könnte.

Es überrascht etwas, dass dem Kreis offenbar keinerlei Erkenntnisse vorliegen, warum, auf welchem Wege und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die „Peking“-Häuser einst errichtet wurden. Gebaut wurden sie, so viel ist bekannt, ursprünglich wie so vieles in Bischofsheim im Auftrag der damaligen Bundesbahn. „Die Anwohner müssten jetzt nachweisen, dass die Bahn damals die erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat“, erläutert Kalweit. Nach all den Jahrzehnten, in denen die Eigentümer sicher auch mal gewechselt haben und bei der Bahn niemand mehr zu finden sein dürfte, der noch mit dem Vorgang etwas zu tun hatte, scheint das eine etwas gewagte Hoffnung.

Auch der Gemeindevorstand hat sich die Luftbilder angeschaut, um einen Überblick über die Dimension des Problems zu erhalten. „In der Regel handelt es sich bei uns um Schrebergärten“, sagt Kalweit und unterstützt grundsätzlich die Bereinigung der Angelegenheiten in der Gemarkung seiner Gemeinde. „Jeder Bauherr trägt das Risiko, dass er Baugenehmigungen braucht.“ Natürlich ist auch ihm daran gelegen, dass die Klärung der Einzelfälle ohne größeren Ärger möglich ist – die Kreisbehörde signalisiert zumindest, dass auch sie sich darum bemühen will.

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