Die Grundsteuer steigt schon in diesem Jahr

Gemeindevertretung beschließt vorgezogene Anhebung der Grundsteuer B auf 600 Punkte – Kritik von BFW und CDU

In Bischofsheim ist der Anteil der Bürger, die im Eigenheim wohnen, wie in vielen kleineren Gemeinden mit gewachsener Struktur relativ hoch. Entsprechend direkt trifft sie auch die Grundsteuer B, deren vorgezogener Anstieg um 120 Prozentpunkte gegenüber der ursprünglichen Planung für dieses Jahr auf 600 Punkte von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.?(gus/Foto: Steinacker)

 

BISCHOFSHEIM (gus) – Es wird schon in diesem Jahr teurer, Grundstücksbesitzer in Bischofsheim zu sein. In der Sitzung der Gemeindevertretung fand sich am Dienstagabend eine Mehrheit aus SPD und GALB für den Vorschlag der Grünen, die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) schon in diesem Jahr auf 600 Punkte anzuheben. Angedacht waren bisher 480 Punkte, der Sprung auf die 600 Punkte war für 2016 vorgesehen.

 

„Steuern zu erhöhen ist einfach Mist, das lässt sich nicht gut verkaufen“, war sich SPD-Fraktionschef Karsten Will bewusst. Bei allen Möglichkeiten der Kommunalpolitiker, für eine Einnahmesteigerung zu sorgen, halte er die Grundsteuer B aber immer noch für eine „faire Herangehensweise“. Er erinnerte daran, dass auch die Friedhofsgebühren und der geringe Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge in den Kitas in den Ausschüssen diskutiert würden. „Wir sagen aber, beim Friedhof reicht uns eine Deckungsquote von 80 Prozent, weil die Menschen entlastet werden müssen.“ 
Für die Minderheit aus CDU und BFW ist der Sprung zu schnell und zu groß, „es ist noch nicht lange her, dass wir bei 380 Punkten waren“, erinnerte Helmut Schmid (CDU). Auch ihm sei aber klar, „dass wir um eine Erhöhung nicht herumkommen“, betonte der Fraktionschef. Wenn der Hebesatz aber benutzt werde, um mit der Verbesserung der Finanzsituation anzufangen, „dann findet das keine Akzeptanz bei den Bürgern“, ist er überzeugt. Den Anfang auf dem Konsolidierungsweg hätten für ihn Einsparungen bilden müssen, „aber wenn man an die Bücherei nicht herangeht, muss man eben die Grundsteuern erhöhen“.
Jeder habe eben seine „Herzensprojekte“, hielt Will entgegen. „Das sind für uns die Bücherei und das Vereinsleben“. Mit weiteren Gebührenerhöhungen anderer Art rechnen alle Seiten. Helmut Döß (BFW) führte allerhand Bereiche auf, in denen er sich höhere Gebühren vorstellen könnte, „Hunde-, Schank-, Spielapparate- oder Bettensteuer“, nannte er als Beispiele. Die vorgesehene Grundsteuererhöhung sei jedoch „ein erheblicher Einschnitt für die Bürger“. Auch, ob Verwaltungsgebühren für freiwillige Leistungen eingeführt werden könnten, müsse geprüft werden, forderte Döß.
Natürlich fehlt in den Kommunalparlamenten auch nie der Hinweis auf das Konnexitätsprinzip, „die Ansprüche, die sich hieraus ergeben, sollten wir prüfen“, empfahl er. Da sind sich Befürworter und Gegner der Grundsteueranhebung grundsätzlich einig. „Wir bekommen viele Aufgaben zugewiesen, ohne es finanzieren zu können“, schließt sich GALB-Vorsitzender Wolfgang Bleith der Situationsbeschreibung an. Er bestritt, dass die Parlamentsmehrheit nur über die Hebesatzschraube die Finanzsituation zu verbessern versuche. „Es gibt auch Einsparungen, die die Bürger treffen, auch wenn das keine riesigen Summen sind, um die es dabei geht“, sagte Bleith.
Die Ablehnung der Hebesatzerhöhung durch BFW und CDU wurde durch eine Stimme aus Reihen der GALB ergänzt, für die Kooperation aus SPD und GALB reichte es aber dennoch, anders als noch zuvor im Ausschuss, zur Mehrheit. Eingeführt wird – hier folgen die Fraktionen einer Vorgabe der Kommunalaufsicht, alle rechtlich möglichen, bisher aber nicht genutzten Einnahmequellen zu nutzen – eine Straßenbeitragssatzung, die den Anwohnern wiederkehrende Beiträge beschert. Dem Grundsatzbeschluss muss nun die konkrete Ausarbeitung der Konditionen folgen. Die CDU scheiterte in Ausschuss wie Gemeindevertretung mit einem Antrag, auf eine externe Beratungsleistung bei der Erfassung des Sanierungsbedarfs zu verzichten. Dies sollte die Verwaltung selbst leisten und auf dieser Basis die Satzung erstellen.
Die mit 30.000 Euro kalkulierte Ausgabe, die im Haushaltsentwurf für 2015 enthalten ist, soll bestehen bleiben, fanden die anderen Fraktionen. Einigkeit herrschte beim Vorgehen, was die zu erarbeitende Übersicht über die zu erwartenden Beiträge bieten soll. Eine Liste der Straßen, bei denen es in den kommenden fünf Jahren Erneuerungsbedarf gibt, soll die Verwaltung vorlegen. Die Bürger müssen – so die rechtliche Vorgabe für solche Satzungen – nur für einen Teil der jeweiligen Kosten einer Erneuerung aufkommen. Und das auch nur bei grundlegenden Sanierungen, nicht einfachen Ausbesserungsarbeiten.
Ohne Diskussionsbedarf ging eine Änderung der Hauptsatzung über die Bühne, durch die bei der Ausländerbeiratswahl die Stimme künftig auch per Briefwahl abgegeben werden kann.

 

 

 

 

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