Nach meiner Auffassung wurde dies von der Gemeinde nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt. Mit den in DIN 1076 vorgeschriebenen Überprüfung nach bestimmten Zeitabständen wäre der derzeitige „marode“ Zustand der Brücke nicht zum Tragen gekommen.
Vor geraumer Zeit wurde vom Bauausschuss der Gemeinde zu einer Begehung/Besichtigung der Brücke eingeladen. Erstaunt war man über den Zeitpunkt der Besichtigung um 18.30 Uhr, zu diesem Datum war es bei der vorgegebenen Zeit dunkel. Durch den Ausfall der Brückenbeleuchtung war es „stockdunkel“. Die interessierten Bürger waren eingeladen in den Parlamentssaal ihre Argumente im Zeitrahmen von rund 20 Minuten vorzutragen.
Danach hat der Sachverständige der Bahn über sein Gutachten des Brückenzustandes referiert. Dabei wurde festgestellt, dass das Gutachten nach DIN 1055 ausgeführt wurde. In dieser DIN-Norm wird eine Decken/Flächenbelastung beschrieben und nicht die geforderte Brückensicherheit. Für dieses Gutachten wurde von der Gemeinde 35 000 Euro gezahlt.
Eine Hinterfragung der Kostenschätzung für den Abriss des Brückenwerkes von ca. 750.000,00 Euro ergab, dass diese Summe von den Mitarbeitern des Bauamtes geschätzt wurde. Eine öffentliche Schätzung zur Vergabe der Abrissarbeiten steht noch aus.
Ungeachtet des Bedarfs der Fußgängerbrücke für Ihre Gemeindemitglieder wurde ausgehend von der SPD-Fraktion im Bauausschuss für Sperrung/Abriss der Brücke gestimmt. Ein „herzliches Dankeschön“ richten die Schulkinder der Böcklersiedlung an die Mitglieder des Gemeindeparlaments. Durch den Abriss der Fußgängerbrücke verlängert sich deren einfacher Weg zur Schule um rund 30 Minuten.
Bertold Schollmayer
Rüsselsheimer Straße 46, Bischofsheim
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