Hundesteuer-Erhöhung um 40 Prozent !?

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. November eine Hundesteuererhöhung von 60 auf nun mehr 85 Euro beschlossen. Das sind etwas mehr als 40 Prozent. Dass Steuern sich leider immer mal erhöhen, ist die Natur der Sache. Da gibt es aber auch viele ältere Menschen, die nun ab dem 1. Januar diese nicht gerade moderate Steuererhöhung hinnehmen müssen. Deren Rente aber erhöht sich noch nicht einmal annähernd.

So wird wirtschaftlich an verwitweten Rentnern/innen eine Abspaltung betrieben, ausgerechnet an Mitbürgern, deren einziger Freund im Leben ihr geliebter Hund ist. Mögliches Ziel ist es aber, dass in dem danach folgenden Jahr diese Steuer noch einmal erhöht wird, möglicherweise soll die 120-Euro-Marke erreicht werden. In ganz Europa wurde bereits in den 80er- und 90er-Jahren die Hundesteuer abgeschafft. Das hatte etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun. Nur Österreich und Deutschland haben noch diese Hundesteuer. So gewinnt man den Eindruck, dass die steuerehrlichen Hundebesitzer die Schuldenlast von derzeit 19 Millionen Euro mit steigender Tendenz in unserer Stadt alleine bezahlen sollen.

Da fragt sich der ordentliche Hundebesitzer, wofür ist die Hundesteuer denn überhaupt da? Sicherlich stellt die Stadt die Hundekottüten kostenfrei zur Verfügung. Doch viele Hundebesitzer kaufen diese Hundekottüten auf der Rolle und beseitigen so ein Hundehäufchen auch sofort selbst. Das hält den Hundehass in Grenzen. Muss man nun Hundesteuer bezahlen, damit der Hund auf der Straße laufen darf?

Hat der Hundebesitzer auch noch eine Immobilie in seinem Besitz, prügelt noch eine ebenso heftig angestiegene Grundsteuer auf die Bürger ein. Da wäre doch eine kontinuierliche Steuererhöhung, die auch mit dem Einkommenszuwachs der Bürger einhergeht, sinnvoll gewesen. Ob nun 40-prozentige Steuererhöhungen rechtens sind, müsste notfalls vor einem ordentlichen Gericht geklärt werden. Sicherlich gibt es noch viele weitere Einsparungsmöglichkeiten, wie die von den Freien Wählern bereits in einem Leserbrief benannt worden sind.

Wenn man in unserer Stadt eine Stellplatz- oder Garagenzufahrt vor der Straße her plant, wird der Bürgersteig nur einseitig schräg gemacht. Die Zufahrt zur Garage oder Stellplatz jedoch ist waagrecht. Prima, das Auto steht waagrecht damit bei Schlagregen das Wasser in die Garage läuft. Doch die vielen älteren Menschen und auch Menschen mit Behinderungen müssen sehen, wie sie einen schiefen Bürgersteig ausbalancieren. Eine Absenkung des Bürgersteiges geht auch waagrecht zu machen. Und dann noch diese Steuererhöhung. Dieser politische Richtungswechsel hat sich gelohnt, für wen eigentlich?

Klaus Grytzmann
Jakob-Fischer-Straße 13, Gustavsburg

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