Seit vergangenem Jahr gilt in Frankfurt am Main die Gestaltungssatzung für Freiraum und Klima. Diese Satzung betrifft die Errichtung von neuen baulichen Anlagen und Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden. Grundstücksfreiflächen müssen unversiegelt begrünt und bepflanzt werden. Kinderspielplätze werden mit standortgerechten Laubbäumen verschattet. Abfallbehältnisse müssen begrünt werden. Grundstückseinfriedungen dürfen nur offen und luftdurchlässig oder als Hecken ausgeführt werden. Sichtschutzzäune und Kunststoffplanen sind grundsätzlich verboten. Flachdächer bis 20 Grad Neigung müssen begrünt werden, ebenso Decken von Garagen, Tiefgaragen und Nebengebäuden. Fassadenflächen bis drei Meter Höhe sollen zu 50 Prozent begrünt werden.
Ziel dieser Satzung ist es, die Nutzung, …