Bürgermeister Schindling sah und sieht sich in Ausübung seiner Amtsgeschäfte in den letzten Monaten mit zwei Themen konfrontiert, die ihn juristischen Beistand suchen ließen.
Für die hierzu notwendige Finanzierung wurden entsprechende Gelder aus dem städtischen Haushalt bemüht.
Hierbei ist anzumerken, dass Mittel zur Rechtsverteidigung, auf diese Weise einem Wahlbeamten zur Verfügung gestellt, bei einem Schuldspruch von ihm zurückzuzahlen sind.
Jetzt stellt sich in Bürgermeister Schindlings erstem Ausgabenfinanzierungsfall eine für den Steuerzahler doch interessante Frage: Wer trägt die Kosten, wenn das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren weder einen Freispruch noch einen Schuldspruch generiert, sondern die Einstellung des Verfahrens …