Leserbrief ADFC bedankt sich bei der Stadt

Alle diejenigen, die seit ihrer Einrichtung regelmäßig mit dem Rad durch die erste Fahrradstraße im MTK fahren, genießen den Unterschied: In der durch zwei Poller in der Mitte verkehrsberuhigten Jahnstraße in Flörsheim ist die Zahl der Kraftfahrzeuge, die Radfahrer*innen bedrängen, deutlich zurückgegangen.

Die Anwohner wissen es und die Radfahrer genießen es: In Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang. Dass das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren einer Anwohnerin Recht gegeben hat und die Poller in Flörsheim nun wegmüssen, bedeutet aus Sicht des ADFC Main-Taunus nur eines: Aus der Testphase muss nun eine dauerhafte Einrichtung werden.

Die Voraussetzungen für die Fahrradstraße und die Sperrpfosten ergeben sich aus § 45 Abs. 9 StVO. Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Wir wollen unsere Flörsheimer Fahrradstraße verkehrsberuhigt wiederhaben, und zwar rechtssicher. Nachdem bei dieser Fahrradstraße Stadtverwaltung, Polizei und Stadtpolitik an einem Strang ziehen, zählen wir darauf, dass die Formalitäten kein dauerhafter Hinderungsgrund sein werden. Der ADFC Main-Taunus schätzt die pragmatische und lösungsorientierte Vorgehensweise in Flörsheim sehr. Bei der Einrichtung und dem Ausbau dieser Fahrradstraße wird ausnahmsweise nicht nur aufgezählt, warum was nicht geht. Im Gegenteil: Hier wurden die Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung genutzt und in einem Verkehrsversuch erprobt.

Viel mehr MTK-Kommunen sollten Verkehrsversuche zur Verbesserung der Radinfrastruktur nutzen, um Erfahrungen zu sammeln. Wir Radfahrer*innen sagen "Danke!" liebe Stadt Flörsheim fürs Dranbleiben!

Gabriele Wittendorfer
ADFC-Kreisverband

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Pragmatismus

Selbstverständlich sollte sich im Gegenzug auch die Stadt für diesen fortschrittlichen Pragmatismus des ADFC bedanken. Denn obwohl der ADFC am 11.06.2019 einen Gesetzesentwurf an Verkehrsminister Scheuer übergeben hat, in dessen Gutachten auch erwähnt wird, dass Erprobungen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer konkreten Gefahrenlage funktionieren, hat der ADFC der Stadt diesbezüglich vor der Sperrung nichts davon mitgeteilt. Ebenso sollte ja auch der zitierte §45 Abs. 1 StVO (nicht 9 wie oben geschrieben) von Seiten der Stadt in Zukunft etwas pragmatischer ausgelegt werden um sich von den Fesseln der Rechtssprechung zu befreien.



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